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   LSG Thüringen, 01.07.2014 - L 6 R 1052/11   

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https://dejure.org/2014,31887
LSG Thüringen, 01.07.2014 - L 6 R 1052/11 (https://dejure.org/2014,31887)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01.07.2014 - L 6 R 1052/11 (https://dejure.org/2014,31887)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - L 6 R 1052/11 (https://dejure.org/2014,31887)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 73371
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.01.2015 - 1 RBs 340/14

    Keine Sofortmeldepflicht bei Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsverhältnis

    Mit Beschäftigung gemeint ist eine sozialrechtlich erhebliche Tätigkeit, die zur Aufnahme des Beschäftigten in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung führen kann (vgl. Thüringer LSG BeckRS 2014, 73371; vgl. auch Wache in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand, April 2011, SGB IV § 28 a Rn. 1), mithin eine entgeltliche Beschäftigung (BSG a.a.O.; BSG BeckRS 1997, 30004089; OLG Hamm BeckRS 2008, 04665; vgl. OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 217; Lüdtke in LPK-SGB VI, § 7 Rn. 8; Wache a.a.O., SGB IV § 28 a Rn. 2) - auch wenn es z.B. in der Unfallversicherung Fälle (gleichwohl) versicherter Beschäftigung ohne Entgelt gibt (vgl. BSG NZS 2001, 429; Lüdtke a.a.O.) -, mag auch streng begrifflich die Entgeltlichkeit nicht Voraussetzung für eine Arbeit oder Beschäftigung im Rechtssinne sein (wird geschuldetes Arbeitsentgelt nicht gezahlt, so entfällt damit nicht das Vorliegen einer Beschäftigung, Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand 2014, SGB IV § 7 Rn. 26).
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