Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14   

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LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14 (https://dejure.org/2015,11006)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2015 - 12 S 21/14 (https://dejure.org/2015,11006)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2015 - 12 S 21/14 (https://dejure.org/2015,11006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing Klage: bei Forderungsabtretung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über Internetanschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über Internetanschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 9252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Soweit die Klägerin Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG begehrt, ist diese Berechnungsmethode grundsätzlich auch für den Fall anwendbar, indem der Anspruch aus einem über das positive Nutzungsrecht hinausgehenden Verbotsrechts heraus geltend gemacht wird (BGH, GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag).

    Die Lizenzgebühr kann sich jedoch in diesen Fällen nicht auf die vollständige aus der Sicht eines verständigen Lizenzgebers und Lizenznehmers zu entrichtende Gebühr erstrecken, sie kann lediglich anteilig bemessen werden (BGH, GRUR 1987, 37, 39 f - Videolizenzvertrag).

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung nicht an einer fehlerhaften Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (BGH, MDR 2013, 420).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Das Verbietungsrecht des Rechteinhabers reicht weiter als sein positives Benutzungsrecht (BGH GRUR 1992, 697, 698 - Alf).
  • OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13

    Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Deshalb ist es nicht von Bedeutung, dass die Zedentin nicht auch über die ausschließlichen Nutzungsrechte im Online-Bereich verfügt, denn ihre Rechtsposition in Bezug auf die Verwertung auf Datenträger (DVD, BD) wird durch die öffentliche Zugänglichmachung über Online-Tauschbörsen in erheblichem Umfang beeinträchtigt (OLG München, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 145/10 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12, Rz. 16, 18 - BearShare).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 03.12.2013, I-20 U 138/12) setzt der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten voraus, dass die Abmahnung der Klägerin - hier der Zedentin - den an die Abmahnung zu stellenden Mindestanforderungen genügt.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn der Befreiungsanspruch gerade an den Gläubiger des Ersatzberechtigten abgetreten wird, wodurch er sich in eine Forderung auf die geschuldete Leistung, also z. B. in einen Zahlungsanspruch, verwandelt (BGH, NJW 2011, 2351; MüKoBGB/Krüger, 6. Aufl., § 257 Rz. 8).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14
    Wie der ergänzende Sachvortrag des Beklagten in zweiter Instanz zeigt, wäre ihm ein weiterer Sachvortrag möglich und zumutbar gewesen, denn diese Tatsachen lagen in seinem Erkenntnisbereich (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14 -, Rn. 17, juris).
  • AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14

    Filesharing Lizenzanalogie keine Internetrechte

    Auch wenn man im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Schadenersatzanspruchs aus § 97 Abs. 2 UrhG die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode bejaht (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252), ist zur Vermeidung einer über den Gesamtschaden hinausgehenden Inanspruchnahme des Verletzers aber die konkrete Darlegung, welcher Anteil des Gesamtschadens auf ihn entfällt, erforderlich (BGH NJW 2008, 373 Rn. 38ff.).

    Anderer Auffassung hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ist das Landgericht Düsseldorf, das unter Verweis auf BGH "Videolizenzvertrag", GRUR 1987, 37ff. erläutert, die Berechnungsmethode könne auch im Fall einer fehlenden Kongruenz des unzulässig in Anspruch genommenen Rechts mit dem dem Rechteinhaber zustehenden Recht angewendet werden, die Lizenzgebühr müsse dann aber anteilig bemessen werden (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252).

    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).

  • AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

    Entgegen LG Düsseldorf 12 S 21/14 vom 11.03.2015 ist ein privater Filesharer bezüglich der Verbreitungshandlung nicht bereichert, weil zumindest § 818 Abs. 3 BGB greift.
  • LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Rechtebeeinträchtigung

    Deshalb ist es nicht von Bedeutung, dass die Klägerin nicht auch über die ausschließlichen Nutzungsrechte im gesamten Online-Bereich und damit auch nicht über das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verfügt, denn ihre Rechtsposition in Bezug auf die Verwertung mittels Datenträgern (DVD) oder elektronischer Übermittlung wird durch die öffentliche Zugänglichmachung über Online-Tauschbörsen in erheblichem Umfang beeinträchtigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2015 - 12 S 21/14 -, Rn. 16, juris).
  • AG Düsseldorf, 22.10.2015 - 57 C 9369/14

    Filesharing Abmahnung unbrauchbar

    Erforderlich ist, dass der Abmahnende seine Sachbefugnis (Berechtigung), den konkreten Verletzungsvorwurf und den dazugehörigen Sachverhalt sowie den Namen des Verletzers darlegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013, Az. 20 U 138/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 S 21/14).
  • AG Düsseldorf, 03.09.2015 - 57 C 9914/14
    Erforderlich ist, dass der Abmahnende seine Sachbefugnis (Berechtigung), den konkreten Verletzungsvorwurf und den dazugehörigen Sachverhalt sowie den Namen des Verletzers darlegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013, Az. 20 U 138/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 S 21/14).
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