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   LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14   

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LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11658)
LG München I, Entscheidung vom 27.05.2015 - 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11658)
LG München I, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine gezielte Behinderung der Verbraucher durch Blockieren von Werbung auf Internetseiten

  • online-und-recht.de

    RTL hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • rewis.io

    Zulässigkeit von Werbeblockern für die Nutzung von Internetangeboten Dritter

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Adblock Plus: Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • heise.de (Pressebericht, 27.05.2015)

    Adblock Plus gewinnt vor Gericht gegen ProSiebenSat1 und RTL

  • lto.de (Kurzinformation)

    AdBlock Plus - Auch Fernsehsender scheitern

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gezielte Behinderung der Verbraucher durch Blockieren von Werbung auf Internetseiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine gezielte Behinderung der Verbraucher durch Blockieren von Werbung auf Internetseiten

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Adblock Plus blockt (noch immer) nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Update: Entscheidung im Volltext Kein Verbot von Werbeblocker-Software AdBlock -

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Adblock Plus auf dem Prüfstand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AdBlock Plus - Unterdrückung von Werbeeinblendungen im Internet ist rechtmäßig

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2014)

    Klagen gegen AdblockPlus: Richterin sieht keine marktbeherrschende Position

  • horizont.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2014)

    IP und P7S1 verklagen Adblock Plus/Eyeo

Besprechungen u.ä. (4)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Adblocker sind nicht wettbewerbswidrig

  • Telemedicus (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.06.2015)

    Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind Adblocker wettbewerbswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 9563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Allerdings sind im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen, insbesondere wird keine Branchengleichheit vorausgesetzt (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; die Entscheidung wird von den Parteien unter dem Namen "Fernsehfee" zitiert).

    Der Bundesgerichtshof hat ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fernsehunternehmen und einem Unternehmen, das einen kostenpflichtigen Werbeblocker namens "Fernsehfee" anbietet, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können, bejaht mit der Begründung, dass die beiden Unternehmen zwar unterschiedliche gewerbliche Leistungen vertreiben, sie sich jedoch beide mit ihrem Angebot an die Fernsehzuschauer richten (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker), in dem dieser den dortigen Werbeblocker "Fernsehfee" als zulässig angesehen hat.

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (BGH GRUR 99, 1031 - Sitzender Krankentransport).
  • LG Köln, 10.03.2015 - 33 O 132/14

    Prozess gegen Adblock Plus: Landgericht Köln tritt auf die Bremse

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    In diesem Zusammenhang ist in der Tat von Bedeutung, dass das Geschäftsmodell der Beklagten für Webseitenbetreiber keinen irgendwie gearteten Mehrwert darstellt, die Seitenbetreiber vielmehr dafür zahlen, dass sie sich (weiterhin) an die Nutzer wenden können, auch wenn diese Adblock Plus verwenden (so auch LG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.03.2015 im Verfahren 33 O 132/14, nach dessen Auffassung aufgrund dieser Aspekte eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG durch das Geschäftsmodell der Beklagten (inkl. Whitelisting-Verfahren) zu bejahen sein dürfte).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Beschränkungen des Internets in Kauf genommen werden müssen (BGH ZUM 2003, 855 - Paperboy), kann nicht entnommen werden, dass das Interesse eines Webseitenbetreibers an der Erzielung von Werbeeinnahmen wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht geschützt werde.
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Ob eine Behinderung unbillig ist, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2012, 84 - Grossistenkündigung m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Maßstab ist insoweit der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung bzw. den jeweiligen Angaben die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (s. BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ergibt sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit den im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphären anderer (st. Rspr., s. BGH NJW 2006, 830 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Auch die von den Klägerinnen zitierte Rechtsprechung zur Anbieterverantwortlichkeit (BGH GRUR 2009, 845 - Shift.TV 1), aus der sich ergebe, dass eine Verantwortlichkeit des Nutzers als Hersteller anstelle des Anbieters nur bei einem vollständig vom Nutzer kontrollierten System angenommen werden könne, ändert nichts an der von der Kammer vorgenommenen Bewertung.
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Grundsätzlich ist für die Marktabgrenzung und nach Ansicht der Kammer darüber hinaus auch im Rahmen der Prüfung der Marktbeherrschung eines Unternehmens von Bedeutung, inwieweit die Verhaltensspielräume dieses Unternehmens hinreichend durch den Markt kontrolliert werden (BGH NJW 2007, 1823 - National Geographic II) und inwieweit demgegenüber die Marktgegenseite ihrerseits auf die Marktsituation reagieren kann (§ 18 III Nr. 8 GWB).
  • OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07
    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14
    Demgemäß sind Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf bezeichnen oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen, unzulässig (OLG München, Beschluss vom 17.04.2007 - 29 W 1295/07).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • BGH, 08.10.2019 - KZR 73/17

    Werbeblocker III - Anbieter von Whitelisting-Software marktbeherrschend

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I - 37 O 11843/14, juris), die Berufung der Klägerinnen ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 1365).
  • LG München I, 22.03.2016 - 33 O 5017/15

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Vertrieb von Werbeblocker-Software für

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte den Internetnutzern ihre Software unentgeltlich zur Verfügung stellt, denn auch die Abgabe kostenloser Werbegeschenke und Give-aways kann ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen, wenn sie - wie vorliegend - der Absatzförderung weiterer Dienstleistungen des eigenen Unternehmens dienen (vgl. EuGH GRUR 2009, 410 Silberquelle/Maselli zur parallelen Fragestellung beim Handeln im geschäftlichen Verkehr im Markenrecht, dazu Köhler/Bornkamm/Kö/7/er, UWG, 34 Auflage, § 2 Rdnr. 21) Damit weist das Handeln der Beklagten auch den erforderlichen Marktbezug auf, denn dieses Handeln kann seiner Art nach auf die Marktteilnehmer (Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer) einwirken und damit das Marktgeschehen beeinflussen (vgl. Köhler/Bomkamm/Köhler, UWG, 34. Auflage, § 2 Rdnr 35, im Ergebnis so auch LG München I, Urteil vom . 27.05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az : 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, zwischen dem unentgeltlichen Angebot an Nutzer und dem Angebot der entgeltlichen Freischaltung an "größere Parteien" differenzierend Köhler in WRP 2014, 1017).

    Dass - im Unterschied zu der der Entscheidung BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker zugrundeliegenden Konstellation - der Vertrieb der Werbeblocker-Software "Adblock Plus" vorliegend unentgeltlich erfolgt, ändert nach Auffassung der Kammer am Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses nichts, denn der Internetnutzer bleibt trotzdem "Abnehmer" der Beklagten, insofern sprechen also beide Parteien denselben "Kunden" an (im Ergebnis ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bejahend auch Hoeren in K&R 2013, 757, a A LG München I, Urteil vom 27.05.2015. Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az. 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, jeweils mit Verweis auf Köhler in WRP 2014, 1017).

    Es liegt zwar im Interesse der Beklagten und entspricht ihrem Geschäftsmodell, wenn aufgrund einer möglichst hohen Verbreitung ihrer Software "Adblock Plus" ein faktischer Druck auf die Klägerin ausgeübt wird, das "Whitelisting"-Angebot der Beklagten zu nutzen Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Geschäftsmodell der Beklagten, das sich sowohl aus dem für die Nutzer kostenlosen Angebot dieser Software als auch aus dem für Webseitenbetreiber und Werbevermarkter zumindest teilweise kostenpflichtigen Angebot der "Whitelist" zusammensetzt, in erster Linie nicht der Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin, sondern vor allem auch der Förderung der eigenen geschäftlichen Interessen und wettbewerblichen Entfaltung der Beklagten dient Das Angebot der Beklagten soll die Klägerin nicht vom Markt verdrängen, sondern fußt gerade auf der Existenz und Funktionsfähigkeit deren (auch) werbefinanzierter Internetseite (so auch LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az.- 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, jeweils mit Verweis auf Köhler in WRP 2014, 1017).

    e) Auch der verfassungsrechtliche Schutz, den die Klägerin aus Art. 5, 12 und 14 GG genießt, gebietet unter den gegebenen Umständen keinen weiter reichenden Schutz (im Ergebnis so auch LG München I, Urteil vom 27 05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015. Az.: 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563):.

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

    Mit Urteil vom 27. Mai 2015 - 37 O 11843/14, juris -, auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
  • LG Stuttgart, 10.12.2015 - 11 O 238/15

    Adblocker rechtlich zulässig

    Dies ist anders zu beurteilen als das eigene gezielte Eingreifen in fremde Werbemaßnahmen (so auch BGH, MMR 2004, 662, 664 - Werbeblocker; LG München v. 27.05.2015, Az. 37 O 11843/14, JURIS-Rz. 170), auch wenn der Verfügungsklägerin zuzugeben ist, dass der Umstand, dass der Nutzer die Entscheidung über die Blockade von Werbemaßnahmen trifft und die Verfügungsbeklagten ihm lediglich ein geeignetes Instrument hierfür liefert, für sich genommen kein ausschlaggebendes, die Unlauterkeit ausschließendes Kritierium ist.
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