Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 6 W 41/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
SAM - Markenverletzung bei Bekleidung durch Verwendung von Vornamen als Modellbezeichnung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung
- aufrecht.de
Verwechslungsgefahr bei "SAM" im Modebereich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14
Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Verwendung einer Modellbezeichnung eine markenmäßige Benutzung oder nur eine Benutzung als reines Bestellzeichen ohne Herkunftsfunktion liegt. - rechtsportal.de
Markenmäßige Benutzung der Bezeichnung "SAM" für eine Jacke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - 6 O 89/13
- OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 6 W 41/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2015, 13387
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16
"Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung
Zum einen ist zu bemerken, dass die diesbezüglich als Beleg zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt a. M. (…Urt. v. 04.12.2014 - 6 U 141/14, juris-Rn. 26 = WRP 2015, 233 Rn. 10 sowie Beschl. v. 23.04.2013 - 6 W 41/13, juris-Rn. 14 = BeckRS 2015, 13387 Rn. 14) sich nicht auf eine Rechtsverfolgung lediglich im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens bezog, sondern auf ein generelles Unterlassen des Vorgehens auch gegen den Hersteller (also auch im Wege des Hauptsacheverfahrens); vorliegend ist die Antragstellerin jedoch auch gegen die Nebenintervenientin als Herstellerin der angegriffenen Ware vorgegangen, wenn auch nicht im Wege der einstweiligen Verfügung, sondern mit einer Hauptsacheklage. - OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 141/14
Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung
b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Verfügungsgrund auch dann nicht bejaht werden, wenn es die Antragstellerin bewusst unterlässt, gegen den - als Hauptverletzer anzusehenden - Hersteller vorzugehen und sich auf die Verfolgung der Händler beschränkt (Senat, Beschl. v. 23.04.2013, 6 W 41/13, juris).Die Funktion, dass das angegriffene Zeichen zur Kennzeichnung eines bestimmten Modells benutzt wird, steht der Einordnung als markenmäßige Verwendung nicht entgegen (Senat, Beschl. v. 23.04.2013 - 6 W 41/13 m.w.N.).
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer …
Im vorliegenden Fall entspricht der Ansatz von 200.000 EUR der Größenordnung, in der auch der Senat in vergleichbaren Fällen den Wert festgesetzt hat (Beschluss vom 27.2. 2013 - 6 W 41/13: 150.000 EUR für angeblich irreführende Werbung für Diabetesarzneimittel; Beschluss vom 16.7. 2013 - 6 W 111/13: 180.000 EUR für unzutreffende Werbung mit Auszeichnungen für Blutzuckermessgeräte). - OLG Frankfurt, 27.11.2014 - 6 U 239/13
Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung
Dies hat der Senat bereits in mehreren vorangegangenen Streitigkeiten um die Klagemarke "SAM" klargestellt (vgl. Senat vom 15. Mai 2012 - 6 U 2/12 - bei juris; Senat, Beschl. v. 23.04.2013 - 6 W 41/13 m. w. N., vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.11.2005, Az. 20 U 110/04, Tz. 26 bei juris). - OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17
- Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten
So wurde der D. AG durch Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 23.04.2013, Az. 6 W 41/13 (Anlage B 3) im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, Bekleidung unter der Bezeichnung "BOGNER JACKE SAM SCHWARZ" anzubieten, wenn dies wie in der dortigen in Bezug genommenen konkreten Verletzungsform geschieht.