Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gegenstandswert im Ordnungsmittelverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gegenstandswert im Ordnungsmittelverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert eines Ordnungsmittelverfahrens
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.01.2015 - 42 O 34/14
- OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15
Papierfundstellen
- BeckRS 2015, 14808
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 31.07.2015 - 4 W 86/14
Gegenstandswert eines Verfahrens über den Antrag auf Androhung von …
Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Senats im Verfahren über den Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen]).Bruchteil dieses Wertes) festzusetzen (Senat, NJOZ 2014, 1426; Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -).
Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ist unter dem "Wert der Hauptsache" im Sinne der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich der Streitwert des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -); ausnahmsweise ist indes der Wert eines Hauptsache klage verfahrens anzusetzen, wenn der Schuldner - wie hier - eine Abschlusserklärung abgegeben hat.
- OLG Nürnberg, 16.02.2022 - 3 W 351/22
Keine Streitwertfestsetzung im Ordnungsmittelbeschluss
Der Senat folgt dabei der Rechtsauffassung, wonach dafür der Wert der Hauptsacheklage bzw. des vorangegangenen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung ohne Abschlag maßgeblich ist (vgl. OLG Naumburg, NJOZ 2014, 1943; OLG Hamm, BeckRS 2015, 14808; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 359: OLG München, NJOZ 2019, 879). - LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02
Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß
Der Gleichlauf der Wertbemessung mit dem Hauptsacheverfahren entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.3.2015, Az. 4 W 15/15).