Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Patentverletzungsstreit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Klage zusprechenden Urteil im Patentverletzungsstreit
- Justiz Baden-Württemberg
§ 707 Abs 1 S 1 ZPO, § 719 Abs 1 S 1 ZPO
Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender Berücksichtigung der abweichenden Auffassung einer anderen Kammer des entscheidenden Gerichts im Urteil; Anforderungen an die Annahme einer greifbaren Unrichtigkeit des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 719; ZPO § 707
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Klage zusprechenden Urteil im Patentverletzungsstreit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentverletzungsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentverletzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 10.10.2014 - 7 O 514/11
- OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2015, 18619
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14
Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; Senat InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II; GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 10 - Leiterbahnstrukturen).Es ist anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (…OLG Düsseldorf a.a.O. juris-Rn. 2 m.w.N.; Senat GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 11 - Leiterbahnstrukturen).
- BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; Senat InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II;… GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 10 - Leiterbahnstrukturen). - OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09
Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; Senat InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II;… GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 10 - Leiterbahnstrukturen). - OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (vgl. BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; Senat InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II;… GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 10 - Leiterbahnstrukturen). - BPatG, 03.07.2013 - 5 Ni 19/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Übertragen einer digitalen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 6 U 168/14
Das Klagepatent wurde in der hier geltend gemachten Fassung vom Bundepatentgericht mit - nicht rechtskräftigem - Urteil vom 3.7.2013 (Az. 5 Ni 19/12 (EP)) beschränkt aufrechterhalten.
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …
Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619 jeweils m. w. Nachw.).Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-15 U 135/14 Beschluss v. 02.02.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; OLG Düsseldorf InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese jeweils m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …
Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619 jeweils m. w. Nachw.).Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf I-15 U 132/14 Beschluss v. 21.12.2015; OLG Düsseldorf I-15 U 135/14 Beschluss v. 02.02.2015; OLG Düsseldorf I-2 U 24/15 Beschluss v. 27.10.2015; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 18619; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; OLG Düsseldorf InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese jeweils m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 05.08.2019 - 2 U 35/19
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für …
Für den Bereich des Patentrechts besteht darüber hinausgehend die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 21.12. 2015, Az.: I-15 U 132/14; Beschl. v. 27.10. 2015, Az.: I-2 U 24/15; Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 13.01.2017, Az.: I-2 U 82/16, BeckRS 2017, 100463; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04. 2015, Az. 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 21.12. 2015, Az.: I-15 U 132/14; Beschl. v. 02.02. 2015, Az.: I-15 U 135/14; Beschl. v. 27.10. 2015, Az.: I-2 U 24/15; GRUR-RR 2010, 122 - prepaid telephone calls; InstGE 9, 173 - Herzlappenringprothese; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; Beschl. v. 09.04. 2015, Az.: 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
In einem solchen Fall hindert die Aussetzung die zeitnahe Titulierung seines Unterlassungsanspruchs, was zu dessen vollständigen Leerlaufen führen kann (vgl. zu dieser Problematik im Zusammenhang mit der Einstellung der Zwangsvollstreckung: BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.04.2020, Az.: I-2 U 11/20; Beschl. v. 05.08.2019, Az.: I-2 U 35/19, BeckRS 2019, 24918; Beschl. v. 05.08.2019, Az.: I-2 U 28/19; Beschl. v. 14.07.2021, Az.: I-2 U 13/21; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04. 2015, Az. 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).