Rechtsprechung
BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 1906 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1906 Abs 4 BGB
Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine unterbringungsähnliche Maßnahme; Erforderlichkeit einer Genehmigung für ein regelmäßiges Verschließen der Eingangstür zu einer Wohngruppe in einem Behindertenzentrum zur Nachtzeit - IWW
§ 70 Abs. 1 FamFG, § ... 335 Abs. 2 FamFG, § 1906 Abs. 1 BGB, § 1906 Abs. 4 BGB, § 1906 BGB, § 1906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 4, § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 239 StGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, §§ 312 ff. FamFG, § 26 Abs. 3 GNotKG
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1906 Abs. 4
Regelmäßiges Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden bei betreuter Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterbringungsähnliche Maßnahme bei Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen über einen längeren Zeitraum
- rewis.io
Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine unterbringungsähnliche Maßnahme; Erforderlichkeit einer Genehmigung für ein regelmäßiges Verschließen der Eingangstür zu einer Wohngruppe in einem Behindertenzentrum zur Nachtzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbringungsähnliche Maßnahme bei Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen über einen längeren Zeitraum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unterbringungsähnliche Maßnahme
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden - unterbringungsähnliche Maßnahme
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nächtliches Verschließen der Eingangstür einer Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nächtliches Verschließen der Eingangstür einer Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn in dem Heim, in dem ein Betroffener lebt, die Eingangstür tagsüber offen ist und nachts verschlossen wird
Verfahrensgang
- AG Freiberg, 26.05.2013 - 1 XVII 168/95
- LG Chemnitz, 15.07.2014 - 3 T 227/14
- BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 865
- MDR 2015, 336
- DNotZ 2015, 309
- FGPrax 2015, 77
- FamRZ 2014, 567
- FamRZ 2015, 567
- Rpfleger 2015, 398
- BeckRS 2015, 2244
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15
BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise …
a) Die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 BGB geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 12;… vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12;… vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.). - BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R
Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel - …
Die Mutter des Klägers, die für sämtliche Angelegenheiten zur Betreuerin bestellt wurde, hat durch den Leistungsantrag konkludent in die Nutzung des Hilfsmittels für ihren betreuten Sohn eingewilligt (vgl auch BGH Beschluss vom 7.1.2015 - XII ZB 395/14 - juris RdNr 16 = NJW 2015, 865 zu § 1906 BGB) . - OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20
Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung …
Bereits der Bundesgerichtshof hatte bei einem Betreuten eine 30 Minuten überschreitende Zeitdauer als Freiheitsentziehung bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2015, XII ZB 394/14 NJW 2015, 865, juris Rn. 22).
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15
Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für …
a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht allerdings davon ausgegangen, dass die zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung des nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebrachten Betroffenen durch Verschließen der Zimmertür als freiheitsbeschränkende Maßnahme (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 22; BT-Drucks. 11/4528 S. 149) gemäß § 1906 Abs. 4 BGB der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. - OLG München, 28.01.2019 - 12 UF 12/19
Genehmigungserfordernis bei Fixierung eines minderjährigen Kindes
Am Verlassen des derzeitigen Aufenthaltsorts durch Freiheitsentziehung gehindert sind nur die Personen, die überhaupt in der Lage sind, diesen zu verlassen, und das auch wollen.(BGH FamRZ 2015, 567). - AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen …
Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (so BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 12, juris mwN).Gemessen an dieser Definition hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis in der eben zitierten Entscheidung eine Unterbringung bei einem Freiheitsentzug von höchstens 30 Minuten verneint, da es sich hierbei " nicht um eine Zeitspanne, die aufgrund § 1906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich " mache, handele (BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 13, juris).
- LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21
Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf …
Dies ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128b S. 1 KostO a.F. bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen, der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte, durch Einführung des GNotKG nichts ändern wollte (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).Der für die Beschwerdeinstanz vorgesehene Auffanggebührentatbestand (Nr. 19116 KV GNotKG) ist in Unterbringungssachen daher nicht einschlägig (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244).
- LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
Fixierungsanordnung: Erfordernis einer Eins-zu-Eins-Betreuung …
Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897). - LG Lübeck, 12.11.2019 - 7 T 496/19
Zur Beschwerdebefugnis des Verfahrenspflegers
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof (NJW 2015, 865-867) entschieden Fall besteht derzeit ohnehin kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, weil die konkrete Krankenhausbehandlung der Betroffenen abgeschlossen ist.Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
- AG Fulda, 04.07.2019 - 88 XIV 312/19 Gemäß § 21 PsychKHG i.V.m. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BtPrax 2015, S. 65 - 67) ist auf Antrag der Verwaltungsbehörde vorläufig die zusätzliche freiheitsentziehende Maßnahme des Betroffenen zu genehmigen, weil der Betroffene ohne Fixierung versuchen wird, sich selbst, oder Dritte zu töten oder zu verletzen.
- LG Lübeck, 17.03.2022 - 7 T 98/22
Erfordernis der elektronischen Form für einen in Schleswig-Holstein gestellten …
- LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22
Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen …
- LG Lübeck, 29.09.2020 - 7 T 375/20
Feststellungsinteresse einer Justizvollzugsanstalt gegen Ablehnung einer …