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   BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14   

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BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14 (https://dejure.org/2015,1507)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14 (https://dejure.org/2015,1507)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 (https://dejure.org/2015,1507)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 6 StPO; § 169 GVG
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei Verstoß gegen Dokumentationspflichten); Grundsatz der Öffentlichkeit (Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; Schutz des Angeklagten gegen eine "Geheimjustiz"; Kontrolle der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 114 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen - Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem ...

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten bzgl. des Inhalts der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche i.R.d. Öffentlichkeitsgebots und des fairen Verfahrens

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen - Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflichten bzgl. des Inhalts der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche i.R.d. Öffentlichkeitsgebots und des fairen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Deal" im Strafverfahren - Absprachen müssen öffentlich gemacht werden

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Deal: Mitteilungspflicht des Vorsitzenden dient auch der Kontrolle durch die Öffentlichkeit

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ob ein Urteil auf einer unzureichenden Unterrichtung des Angeklagten nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO beruht, wovon hängt das ab?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Deal im Strafverfahren muss transparent sein

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 172
  • StV 2015, 269
  • BeckRS 2015, 41992
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Dem Gesetzgeber kam es maßgeblich darauf an, die Transparenz der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gerade im Falle einer Verständigung zu bewahren; die Verständigung muss sich nach dem Willen des Gesetzgebers "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren" (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 8, 12).

    Dies ist notwendig, damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit des Staates, mittels einer wirksamen Strafverfolgung öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Gerechtigkeit im Einzelfall sowie eine gleichmäßige Behandlung aller zu garantieren, uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Intransparente, unkontrollierbare "Deals" sind im Strafprozess wegen der mit ihnen verbundenen Gefährdung des Schuldprinzips, der darin verankerten Wahrheitserforschungspflicht und des dem Rechtsstaatsprinzip innewohnenden Prinzips des fairen Verfahrens bereits von Verfassungs wegen untersagt (BVerfGE 133, 168 ).

    Hierdurch würde § 243 Abs. 4 StPO insoweit entgegen der Vorgabe in BVerfGE 133, 168 zu einer bloßen Ordnungsvorschrift degradiert.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Das Recht auf ein faires Verfahren enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Das Recht auf ein faires Verfahren enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 130, 1 ).

  • BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit soll verhindern, dass "sachfremde, das Licht der Öffentlichkeit scheuende Umstände auf das Gericht und damit auf das Urteil Einfluss gewinnen" (vgl. BGHSt 9, 280 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Dabei sind Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren angemessen zu berücksichtigen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. zur Bedeutung der Grundrechte als objektive Wertordnung BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs und die darin vorgenommene Beruhensprüfung richtet, war der Beschwerdeführer auch ohne Hilfe eines Anwalts in der Lage, sein Anliegen in einer den gesetzlichen Bestimmungen genügenden Form vorzutragen, weshalb die Beiordnung nicht erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
    Diese Konkretisierung ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener

  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Ein Einfluss einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit auf das Urteil kann aber beispielsweise dann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14-, Rn. 28 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 39).
  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung nur einer Kamera ohne

    Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann somit in das Recht des Beteiligten auf ein faires Verfahren eingreifen (vgl. BVerfGK 9, 174 ; 17, 319 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 14 und vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 -, Rn. 6).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßgeblich ist jedoch, dem Angeklagten um der Gewährleistung einer informierten Entscheidung über sein Einlassungsverhalten und der Öffentlichkeit um der Gewährleistung der von ihr ausgehenden Kontrollfunktion (dazu BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mwN) willen die gebotene Information über vor der Hauptverhandlung erfolgte verständigungsbezogene Gespräche vor der durch § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO vorgeschriebenen Belehrung zu verschaffen.

    Dem Gesetzgeber sei es maßgeblich darauf angekommen, die Transparenz der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gerade im Falle einer Verständigung zu bewahren; die Verständigung müsse sich nach dem Willen des Gesetzgebers "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren' (vgl. BVerfGE 133, 168, 214 f., Rn. 81 f. unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/12310, S. 8, 12; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173).

    Nur so bleibt der gerichtliche Entscheidungsprozess transparent und die Rechtsprechung auch in Verständigungsfällen für die Allgemeinheit durchschaubar (BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mwN).

    Zugleich dienten die Transparenzvorschriften des Verständigungsgesetzes dem Schutz des Angeklagten vor einem im Geheimen sich vollziehenden "Schulterschluss' zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, Rn. 11; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173).

    Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit solle verhindern, dass "sachfremde, das Licht der Öffentlichkeit scheuende Umstände auf das Gericht und damit auf das Urteil Einfluss gewinnen' (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 mwN).

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Dabei sind Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren angemessen zu berücksichtigen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 20, und 2 BvR 2055/14, Rn. 14).

    b) Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung der durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BGBl 2009 I, S. 2353 f.) in die Strafprozessordnung eingefügten Bestimmungen maßgeblich darauf an, die Transparenz der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung im Falle einer Verständigung zu bewahren; die Verständigung muss sich nach seinem Willen "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren' (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 8, 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 21, und 2 BvR 2055/14, Rn. 15).

    Die Transparenzvorschriften des Verständigungsgesetzes dienen somit auch dem Schutz der Grundrechte des von einer Verständigung betroffenen Angeklagten vor einem im Geheimen sich vollziehenden "Schulterschluss' zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14 -, Rn. 11; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 24, und 2 BvR 2055/14, Rn. 18).

    Die Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO letztlich nicht zustande gekommen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 6 und 25, und 2 BvR 2055/14, Rn. 4 und 19; vgl. auch die entsprechende stRspr der Strafsenate des BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13 -, NStZ 2013, S. 722, vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13 -, NStZ 2014, S. 416 , vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13 -, NStZ 2014, S. 601 , und vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).

    Der auf die Kontrolle durch die Öffentlichkeit abzielende Schutzgehalt des § 243 Abs. 4 StPO beansprucht unabhängig vom Aussageverhalten des Angeklagten Geltung und muss bei der Beruhensprüfung stets Berücksichtigung finden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann somit in das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eingreifen (vgl. BVerfGK 9, 174 ; 17, 319 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, juris, Rn. 14 und vom 9. Dezember 2015 - 2 BvR 1043/15 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    b) Auch die der Senatsentscheidung nachfolgende Rechtsprechung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) zwingt nicht zu einer abweichenden Bewertung.

    (2) Nach den aufgezeigten Maßstäben könnte vor allem dem - der eingelegten Verfassungsbeschwerde stattgebenden - Kammerbeschluss vom 15. Januar 2015 (2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172), dessen Gründe in dem dargelegten Sinne tragend wären, eine Bindungswirkung zukommen.

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Wenn der Bundesgerichtshof das Beruhen des landgerichtlichen Urteils auf dem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO allein unter dem Gesichtspunkt einer Einwirkung auf das Aussageverhalten des Angeklagten prüft und die von dem Verstoß in erster Linie betroffene, auch dem Schutz des Angeklagten dienende Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit außer Acht lässt, so verkennt er Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) für die Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Verständigung im Strafprozess (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Selbst wenn man jedoch unter Zurückstellung der in der Entscheidung vom 23. Juli 2015 dargelegten Bedenken den in den Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) aufgestellten Maßstäben zur normativen Beruhensprüfung folgen würde, wäre nach den dort aufgezeigten Kriterien hier ein Fall gegeben, der die Wertung, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 StPO nicht beruht, rechtfertigen würde.
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO sichert über das Transparenzgebot neben der Kontrolle eines Verständigungsgeschehens durch die Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14) auch den Informationsgleichstand sämtlicher Verfahrensbeteiligter über Erörterungen in den nicht öffentlich geführten Verfahrensstadien des Zwischen- und des Hauptverfahrens vor Beginn der Hauptverhandlung.
  • BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
    Diese ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 - juris Rn. 14 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 9 B 29.15 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 47 Rn. 5).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14

    Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei

  • BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14

    Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17

    § 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BVerfG, 23.05.2016 - 2 BvR 2477/15

    Verfassungsbeschwerde mangels einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (wesentlicher Inhalt; Zeitpunkt:

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 93/23

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach Verlesung des Anklagesatzes über

  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 K 65.15

    Vollstreckungsgläubiger als Vollstreckungsbehörde

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 149/15

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilung; Beruhen)

  • KG, 26.05.2015 - 161 Ss 87/15

    Strafmaßbeschränkung bei massenhaft begangenen Delikten

  • BVerwG, 17.06.2016 - 2 B 101.15

    10 AZR 63/14

  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 343/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 ZB 14.50053

    Unzulässigkeit des Asylantrags; Statthaftigkeit der Anfechtungsklage;

  • BVerwG, 30.07.2015 - 9 B 29.15

    Keine Fristverlängerung von Amts wegen

  • BVerwG, 30.07.2015 - 9 B 30.15

    Nachweis einer Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 11 ZB 14.50087

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 11 ZB 14.50088

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 364/15

    Fehlende Mitteilung über ein nicht öffentlich und ohne den Angeklagten geführtes

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 11 ZB 14.50055

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 3 RVs 75/16

    Protokollierung eines Gesprächs über die mögliche Abgabe eines Geständnisses und

  • OLG Nürnberg, 25.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 1/15

    Öffentlichkeit, Ausschluss, Vorsitzendenmitteilung, Hauptverhandlung

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 11 ZB 14.50075

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 ZB 14.50080

    Unzulässigkeit des Asylantrags; Statthaftigkeit der Anfechtungsklage;

  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 11 ZB 14.30430

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 11 ZB 14.50054

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

  • KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15

    Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung

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