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   VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612   

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https://dejure.org/2015,9345
VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612 (https://dejure.org/2015,9345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2015 - 15 CS 14.2612 (https://dejure.org/2015,9345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 CS 14.2612 (https://dejure.org/2015,9345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Sanierung und Neuerrichtung eines Wohngebäudes hinsichtlich Einhaltung der Abstandsflächen

  • rewis.io

    Anforderung an die Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Sanierung und Neuerrichtung eines Wohngebäudes hinsichtlich Einhaltung der Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 45006
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1408/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Soweit in vereinzelten Erkenntnissen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 14 CE 13.928 - juris Rn. 14 und ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929 = juris Rn. 40, dort allerdings offen gelassen) auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen wird (B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn. 6), wonach ab 1 m Höhenunterschied einer Terrasse in Grenznähe von nachteiligen und nicht hinzunehmenden Wirkungen für das Nachbargrundstück auszugehen sei, wird übersehen, dass § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW für solche Anlagen ausdrücklich die entsprechende Geltung der Abstandsvorschiften anordnet und vergleichbare, spezielle Regelungen in der Bayerischen oder der Thüringer Bauordnung fehlen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Andererseits sind die mit einer zulässigen Wohnnutzung in der Nachbarschaft regelmäßig verbunden Geräusche des an- und abfahrenden Kraftfahrzeugverkehrs als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. dazu bereits VGH BW, B.v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - NVwZ-RR 1996, 254 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 17.03.2003 - 2 CS 03.98
    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (ebenso: OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Die unter der Überschrift "h) Denkmalrecht" lediglich enthaltene Verweisung auf einen Beitrag in der Zeitschrift Baurecht (BauR 2009, 1536 ff.) und das Zitat eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08) stellt auch in Verbindung mit dem Vorhalt, das Verwaltungsgericht hätte auch diese Frage nicht entscheiden dürfen, ohne den mehrfach beantragten Augenschein einzunehmen, keine ausreichende Darlegung von Beschwerdegründen dar.
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 14 CE 13.928

    Nachbarantrag auf Untersagung der Errichtung einer Stützmauer mit Hinterfüllung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Soweit in vereinzelten Erkenntnissen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 14 CE 13.928 - juris Rn. 14 und ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929 = juris Rn. 40, dort allerdings offen gelassen) auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen wird (B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn. 6), wonach ab 1 m Höhenunterschied einer Terrasse in Grenznähe von nachteiligen und nicht hinzunehmenden Wirkungen für das Nachbargrundstück auszugehen sei, wird übersehen, dass § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW für solche Anlagen ausdrücklich die entsprechende Geltung der Abstandsvorschiften anordnet und vergleichbare, spezielle Regelungen in der Bayerischen oder der Thüringer Bauordnung fehlen.
  • VGH Bayern, 02.03.1998 - 20 B 97.912
    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (ebenso: OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 8 A 10424/05

    Terminswahrnehmung; Parteikosten; Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (ebenso: OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Weder § 34 Abs. 1 BauGB, wonach das Verwaltungsgericht das Vorhaben als zulässig beurteilt hat und wogegen die Beschwerde als solches keine Einwände erhebt, noch die Vorschriften des Art. 6 BayBO über Abstandsflächen und Abstände vermitteln im Allgemeinen einen Schutz vor Einblicken in benachbarte Grundstücke (vgl. zu § 34 BauGB: BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13 m.w.N.; für Art. 6 BayBO folgt das unter anderem jedenfalls aus der regelhaften Zulässigkeit von Balkonen und Erkern, die auf bis zu 2 m an die Nachbargrenze heranrücken dürfen, vgl. Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Im Übrigen kommt nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. statt aller: BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris Rn. 30 m.w.N.) unter dem Gesichtspunkt der Art der Nutzung beim Zusammentreffen von Wohnnutzungen untereinander ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht.
  • OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07

    Gebäudegleiche Wirkung von Stützmauer und Aufschüttung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612
    Soweit in vereinzelten Erkenntnissen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 14 CE 13.928 - juris Rn. 14 und ThürOVG, U.v. 14.3.2012 - 1 KO 261/07 - BauR 2012, 1929 = juris Rn. 40, dort allerdings offen gelassen) auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen wird (B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn. 6), wonach ab 1 m Höhenunterschied einer Terrasse in Grenznähe von nachteiligen und nicht hinzunehmenden Wirkungen für das Nachbargrundstück auszugehen sei, wird übersehen, dass § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW für solche Anlagen ausdrücklich die entsprechende Geltung der Abstandsvorschiften anordnet und vergleichbare, spezielle Regelungen in der Bayerischen oder der Thüringer Bauordnung fehlen.
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Unter dem Gesichtspunkt, dass eine vormals veränderte Geländeoberfläche nach längerer Zeit, die sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt, zur natürlichen Geländeoberfläche werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5; B.v. 17.4.2015 -15 CS 14.2612 - BayVBl 2016, 598 = juris Rn. 7; B.v. 12.2.2020 a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 24.2.2016 - 1 A 10815/15 - NVwZ-RR 2016, 764 = juris Rn. 39; Kraus in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 169), kann vorliegend nicht abgeleitet werden, dass die Abstandsfläche nach der neuen Geländeoberfläche (nach Abgrabung laut den genehmigten Bauvorlagen) zu berechnen ist.
  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

    Ob bzw. inwiefern der Geländesprung an der gemeinsamen Grenze als natürliches Gelände anzusehen ist und ob bzw. inwiefern der stehengebliebene Teil der Außenwand des Altgebäudes in Richtung des klägerischen Grundstücks bereits vor dem Abbruch ausschließlich oder weitgehend bloße Stützfunktion aufgrund des Geländesprungs zwischen dem Baugrundstück und dem klägerischen Grundstück hatte, ist zwischen den Parteien umstritten (vgl. hierzu bereits die Beschwerdeentscheidung des Senats im vorausgegangenen Eilverfahren BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 5 ff.).

    Entsprechendes gilt für die Höhe der Stützmauer im Bereich der gemeinsamen Grenze, deren Oberkante sowohl durch die auf das vorgenannte Höhenbezugssystem abgestimmten Zahlenangaben (an der für den Kläger relevanten Nordgrenze: "MOK + 0,87") als auch durch die Darstellung "Schnitt D-D Neubau" im gestempelten Eingabeplan "Ansichten und Schnitte" (vgl. dort die nördliche Begrenzungswand der Tiefgarage ganz rechts) hinreichend definiert wird (vgl. insofern auch die vorangegangene Beschwerdeentscheidung BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - BayVBl. 2016, 598 = juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auch wenn der Gesetzgeber heute nicht mehr zwischen natürlicher oder festgelegter Geländeoberfläche differenziert, ist grundsätzlich auf die natürliche Geländeoberfläche (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - BayVBl 2016, 598 = juris Rn. 7; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 70), also auf die gewachsene und nicht die durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt i.S. von Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO abzustellen.
  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

    Der Kläger erhob gegen den Beschluss vom 10.11.2014 am 27.11.2014 Beschwerde, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17.4.2015 (Az: 15 CS 14.2612) zurückwies.

    Als zeitliche Grenze für die Feststellung, dass auch eine auf menschliche Einwirkungen zurückzuführende, gegenüber einem Nachbargrundstück erhöhte Geländeoberfläche als für die Abstandsflächenberechnung maßgebliche "vorhandene" Geländeoberfläche angesehen werden kann, bietet es sich an, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige (Verjährungs-)Frist (vgl. § 195 BGB a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris, OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 19 bis 22 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3270 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2003 - 2 CS 03.98 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13 m.w.N.: mehr als 25 Jahre).

    Der bis zur Höhe des Baugrundstücks reichende Teil bildet nicht die Grundlage für die erstmalige Schaffung neuer Verhältnisse, sondern schreibt lediglich den vorhandenen und vom Kläger bereits bisher hinzunehmenden Unterschied in den Höhen der aneinandergrenzenden Grundstücke auch für die Zukunft fest (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris).

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Ist die Geländeoberfläche in den letzten 30 Jahren nicht verändert worden, so ist allein der Zeitablauf ausreichend, um von der Rechtmäßigkeit der Veränderung auszugehen (vgl. OVG RhPf, B.v. 28.9.2005 - 8 A 10424/05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

    Insbesondere liege keine Fallkonstellation vor, die etwa dem Beschluss des VGH vom 17.04.2015 (15 CS 14.2612) zugrunde gelegen habe, wobei es dort zudem auch nicht um Abgrabungen, sondern um die Annahme des Geländeniveaus bei zeitlich weit zurückliegenden Auffüllungen (> 30 J.) gegangen sei.

    Zwar können Aufschüttungen bzw. Abgrabungen eine neue, natürliche Geländeoberfläche bilden, allerdings erst nach mindestens 25 oder gar 30 Jahren (Kraus in Busse/Kraus, BayBO, 145. EL Januar 2022, Art. 6 Rn. 191; BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7).

  • VG Augsburg, 13.01.2021 - Au 5 S 20.2591

    Efolgloser Antrag eines Landwirts gegen heranrückende bebauung mit einem

    Liegt die Veränderung der Geländeoberfläche mehr als 30 Jahre zurück, so ist allein der Zeitablauf ausreichend, um von der Rechtmäßigkeit der Veränderung auszugehen (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Zwar kann eine veränderte Geländeoberfläche nach längeren Zeiträumen, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt, zur natürlichen Geländeoberfläche werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7; B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.1294 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 15 CS 17.2549

    Nachbarklage: Wegfall der Doppelhaus-Bindung bei Verletzung des wechselseitigen

    Ein Anspruch darauf, vor Einblicken auf das eigene Grundstück oder eine Wohngebäude generell verschont zu bleiben, ist in dieser Allgemeinheit ohnedies nicht anzuerkennen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - BayVBl 2016, 598 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG München, 19.06.2015 - M 1 K 15.401

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Grenzgarage; Geländeoberfläche

    Dabei bietet es sich an, bei der Frage, ob eine Aufschüttung oder Abgrabung zu berücksichtigen ist, auf die am Zweck der Herstellung bzw. Wahrung des Rechtsfriedens orientierte dreißigjährige Verjährungsfrist (vgl. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - a.F., § 197 Abs. 1 BGB n.F., § 900 BGB) zurückzugreifen (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7 m.w.N.); in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurden auch schon 25 Jahre als ausreichend angesehen (BayVGH, B.v. 2.3.1998 - 20 B 97.912 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 20.07.2021 - AN 17 K 20.00936

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Stützmauer nebst Aufschüttung

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 7 S 21.2293

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn - Stilllegung von Bauarbeiten

  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 CS 20.1796

    Erfolgloses Eilverfahren gegen die dem Nachbarn erteilte Tekturgenehmigung

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren

  • VG München, 29.10.2021 - M 8 SN 21.5061

    Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Baugenehmigung

  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 17 K 19.01223

    Zulässigkeit einer Stützmauer, einer Aufschüttung und eines Holzzauns an der

  • VG Augsburg, 15.10.2020 - Au 5 K 19.427

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für zwei Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohnungen

  • VG Ansbach, 03.04.2018 - AN 3 K 17.01187

    Grundsätzlich kein Raum mehr für das Rücksichtnahmegebot, wenn Bauvorhaben den

  • VG München, 24.11.2015 - M 1 K 15.2657

    Nachbarklage gegen Vorbescheid und Geländehöhenfestsetzung

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