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   OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - I-2 W 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40949
OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - I-2 W 13/15 (https://dejure.org/2015,40949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2015 - I-2 W 13/15 (https://dejure.org/2015,40949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2015 - I-2 W 13/15 (https://dejure.org/2015,40949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 1094
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - 2 W 13/15
    Da die Gesetzesbegründung (abgedruckt in PMZ 2008, 274, 301 f.) auf die Entscheidung "Faxkarte" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 1046) verweist, die das Bestehen eines Besichtigungsanspruches an das Vorliegen einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Verletzung knüpft, ist die Schwelle niedrig anzusetzen; ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit kann regelmäßig nicht verlangt werden (BGH, a.a.O., 1048 f.- Faxkarte; Kather/Fitzner, Mitt. 2010, 325 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 62/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - 2 W 13/15
    Zweifel am Vorliegen einer Verletzungshandlung stehen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht entgegen; muss zur Klärung ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu bejahen, gegebenenfalls sind dann aber besondere Maßnahmen zur Geheimhaltung der im Sachverständigengutachten festgehaltenen Erkenntnisse zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 [Ls. 2] - Weißmacher).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 15 U 123/22

    Computersichtsystem

    Wann von einer solchen auszugehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls, wobei in Anbetracht des Zwecks des Anspruchs gemäß § 140c PatG die Schwelle insoweit niedrig anzusetzen ist, weshalb ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit regelmäßig nicht verlangt werden kann (BGH, Urt. v. 4. April 2023, Az. KZR 20/21, GRUR-RS 2023, 13621; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. August 2015, Az. I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1094; Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar ZPO, § 485, Rn. 99 m.w.N.; Haedicke/Timmann/Chakraborty, Handbuch des Patentrechts, 2. Aufl., § 15, Rn. 790).

    Zur Klärung der Frage, ob eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben ist, ist regelmäßig auch eine Abwägung zwischen den Interessen des Anspruchstellers und denjenigen des Verpflichteten erforderlich, bei der die dem Anspruchsteller zur Verfügung stehenden anderen zumutbaren Aufklärungsmöglichkeiten, der Grad der Wahrscheinlichkeit der Benutzung, Art und Umfang der begehrten Maßnahme, das Geheimhaltungsbedürfnis des Verpflichteten und mögliche Schutzanordnungen zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. August 2015, Az. I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1094; Benkard/Grabinski/Zülch/Tochtermann, PatG, 12. Aufl., § 140c, Rn. 9; Busse/Keukenschrijver/Kaess, PatG, 7. Aufl., § 140c, Rn. 6, 7; Cepl/Voß/Hahn, a.a.O, § 485 Rn. 99).

  • LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15

    Bestehen eines Besichtigungsanspruchs wegen hinreichender Wahrscheinlichkeit

    Im Hinblick darauf, dass die Gesetzesbegründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Faxkarte" (GRUR 2002, 1046) verweist, die das Bestehen eines Besichtigungsanspruchs an das Vorliegen einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Verletzung knüpft, ist die Schwelle niedrig anzusetzen; ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit kann daher regelmäßig nicht verlangt werden (OLG Düsseldorf, I -2 W 13/15, BeckRS 2016, 01094; BGH GRUR 2002, 1046, 1048-Faxkarte).
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