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   AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG   

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https://dejure.org/2016,1692
AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG (https://dejure.org/2016,1692)
AG Laufen, Entscheidung vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG (https://dejure.org/2016,1692)
AG Laufen, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 2 C 565/15 WEG (https://dejure.org/2016,1692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Unterbringung von Asylbewerbern in einer Eigentumswohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber

  • rewis.io

    Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar

  • ra.de
  • RA Kotz

    Asylbewerber - Vermietungsverbot?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung an Asylbewerber ist zulässige Wohnnutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    WEG-Beschluss: Keine Vermietung von Wohneigentum an Asylbewerber

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermietung an Asylbewerber - zulässige Wohnnutzung!

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kann eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Unterbringung von Asylbewerbern verbieten?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Wohnung für Flüchtlinge: Zulässig oder nicht?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kann eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Unterbringung von Asylbewerbern verbieten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mehrheitlich Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen beschließen - Zulässige Wohnnutzung bei Unterbringung von Asylbewerbern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumswohnung darf an Asylbewerber überlassen werden! (IMR 2016, 159)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 320
  • BeckRS 2016, 3523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15
    Wie der BGH in seinem Urteil vom 15.01.2010 ausgeführt hat (BGH ZWE 2010, 130), ist maßgeblich für die Frage, was eine zulässige Wohnnutzung darstellt, § 1 WEG in Verbindung mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung heranzuziehen.

    Der BGH führt insoweit aus (BGH ZWE 2010, 130, 131): "Zu dieser ordnungsgemäßen Nutzung gehört sicher in erster Linie die Nutzung der Wohnung als Lebensmittelpunkt .

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

    Auszug aus AG Laufen, 04.02.2016 - 2 C 565/15
    d) Etwas anderes lässt sich zur Überzeugung des Gerichts auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1991, 409) ableiten, da darin das Bayerische Oberste Landesgericht ausgesprochen hat, dass die Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, wonach die Eigentümer einer Wohnanlage verpflichtet sind, die Eigenart des Bauwerks als gutes Wohnhaus zu wahren und zu schützen, es nicht schlechthin ausschließt, eine Wohnung in dieser Anlage zum dauernden Bewohnen durch eine von der Verwaltungsbehörde eingewiesene asylberechtigte Familie zu überlassen.
  • LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16

    Besitzstörung, Mitbesitz, Schadenersatz, Auswechselung Türschloss

    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine zulässige Nutzung des Objektes zu Wohnzwecken, die den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Parteien nicht widerspricht (vgl. auch aus Sicht des WEG und Nachbarrechts: AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG = BeckRS 2016, 03523; AG Traunstein ZMR 2015, 978; Horst ZMR 2016, 598, 605f.).
  • LG Koblenz, 16.11.2016 - 2 S 99/15

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Eigentumswohnung als Unterkunft für

    Auch die Belegung mit 2 bis 3 Personen hält sich im Rahmen der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zur zulässigen Belegung von Wohnnutzungsraum bei vorübergehender Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Aussiedlern (OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.1992, Az.: 8 W 219/92, Rn. 32, 33, zit. nach juris: 2 Personen pro Zimmer bei einer Verbleibdauer von ca. ½ Jahr; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.05.1994, Az.: 20 W 216/94, Rn. 4, zit. nach juris: 6 qm pro Person; AG Laufen, Urteil vom 04.02.2016, Az.: 2 C 565/15 WEG, Rn. 16, zit. nach juris: 8 Personen auf 92 qm; Bärmann-Suilmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 13 Rn. 35: 3 Personen pro Zimmer mit Verweildauer von mindestens ½ Jahr; Jennißen-Schultzky, WEG, 4. Auflage 2015, § 15, Rn. 28 [unter Bezugnahme auf das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz]: 9 qm pro Person).
  • LG München I, 15.06.2016 - 36 S 734/16

    Heimnutzung für Asylbewerber als nicht zu Wohnzwecken dienende Nutzung

    Schließlich hat auch jüngst das AG Laufen entschieden, dass die Unterbringung von Asylbewerbern eine zulässige Wohnnutzung darstelle (vgl. Urteil vom 04.02.2016 - 2 C 565/15 WEG, juris Rn. 14ff.).
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