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LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Erklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 6327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Der Verbraucher soll durch die Widerrufsbelehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 m.w.N.).Danach kann sich jedoch nur derjenige auf die Schutzwirkung berufen, der das Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in seiner äußeren Gestaltung vollständig entsprechend verwendet (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 m.w.N.).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Nicht hierzu rechnen jedoch Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und die deshalb von ihr ablenken (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00). - OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14
Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Hinsichtlich einer Verwirkung fehlt es nämlich bereits am Umstandsmoment, da ein solches nur anzunehmen ist, wenn die Beklagte bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Klägers entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, sich deshalb auf diesen Umstand eingerichtet hat und die verspätete Geltendmachung deswegen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2015 - 17 U 202/14).
- LG Köln, 17.09.2013 - 21 O 475/12
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung hinsichtlich einer Abänderung der …
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Entsprechendes gilt für die Belehrung über das Widerrufsrecht für den Fall, dass mit dem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert wurde (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.09.2013 - 21 O 475/12). - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Dies folgt bereits aus der fehlenden Begründungspflicht des § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die beidseitige Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag bereits seit einiger Zeit abgeschlossen war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2014 - I-14 U 55/13). - BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 29.03.2016 - 5 O 388/15
Das Gericht schließt sich insoweit der Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15) an, wonach sich das für die Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO maßgebliche Interesse nach den vom Darlehensnehmer bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen richtet, wobei das Gericht wegen des Feststellungsantrages einen 20 %-igen Abschlag vorgenommen hat.
- LG Wuppertal, 04.10.2016 - 2 O 76/16 Die Klägerin ist mit der die Kumulation beider Sätze inhaltlich von der (obligatorisch) vorgesehenen Gestaltung abgewichen und hat die Grenzen zulässiger Abweichungen gemäß § 14 Abs. 3 BGB-lnfoV a.F. überschritten (so nunmehr auch BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, XI ZR 564/15, BeckRS 2016, 17206; daneben auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2016, 8 U 1049/15, BeckRS 2016, 14830; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Juli 2016, 17 U 218/15, BeckRS 2016, 16474; OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2016, 31 U 284/15, BeckRS 2016, 15120; LG Bielefeld, Urteil vom 13. Juli 2016, 6 O 324/15, BeckRS 2016, 15408; LG Hamburg, Urteil vom 4. August 2016, 321 010/16, BeckRS 2016, 13956; LG Wuppertal, Urteil vom 29. März 2016, 5 O 388/15, BeckRS 2016, 06327; abweichend OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2016, l-22 U 127/15, BeckRS 2016, 07948; Schleswig- Holsteinisches OLG, Urteil vom 26. Februar 2015, 5 U 175/14, zitiert nach juris).