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   LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15   

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https://dejure.org/2016,10525
LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15 (https://dejure.org/2016,10525)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.04.2016 - 2 O 167/15 (https://dejure.org/2016,10525)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. April 2016 - 2 O 167/15 (https://dejure.org/2016,10525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags im Hinblick auf die Einhaltung der Widerrufsfrist; Anforderungen an die Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung i.S.d. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 9308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15
    Da hier von einem Präsenzgeschäft auszugehen ist (s. o.), also sämtliche Erklärungen am gleichen Tag und am gleichen Ort unterzeichnet worden sind, konnte die Belehrung nicht anders verstanden werden, als dass sich die Widerrufsfrist auf Grund der taggleichen Belehrung auf zwei Wochen beläuft (vgl. OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Köln, Urteil vom 13.01.2016 - 13 U 84/15; LG Münster, Urteil vom 28.01.2016 - 14 O 334/15; LG Duisburg, Urteil vom 22.01.2016 - 6 O 149/15).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer aus Anlass der

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15
    Maßgeblich dafür, ob eine Belehrung ausreichend ist, ist der Einzelfall (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2016 - I-7 U 21/15: "Kann aber festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation gar nicht aufkommen kann, ist ein unendliches Widerrufsrecht nicht gerechtfertigt (...).
  • LG Münster, 28.01.2016 - 14 O 334/15

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15
    Da hier von einem Präsenzgeschäft auszugehen ist (s. o.), also sämtliche Erklärungen am gleichen Tag und am gleichen Ort unterzeichnet worden sind, konnte die Belehrung nicht anders verstanden werden, als dass sich die Widerrufsfrist auf Grund der taggleichen Belehrung auf zwei Wochen beläuft (vgl. OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Köln, Urteil vom 13.01.2016 - 13 U 84/15; LG Münster, Urteil vom 28.01.2016 - 14 O 334/15; LG Duisburg, Urteil vom 22.01.2016 - 6 O 149/15).
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