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   OLG Hamm, 07.06.2016 - I-24 U 152/15   

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OLG Hamm, 07.06.2016 - I-24 U 152/15 (https://dejure.org/2016,51060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2016 - I-24 U 152/15 (https://dejure.org/2016,51060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - I-24 U 152/15 (https://dejure.org/2016,51060)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Schwarzarbeit; Rechtsfolgen der Vereinbarung der Erbringung von Handwerkerleistungen ohne Rechnung

  • rechtsportal.de

    Begriff der Schwarzarbeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnung nicht rechtzeitig gestellt: Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bauvertrag nichtig bei ausbleibender Rechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnung nicht rechtzeitig gestellt: Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig! (IBR 2017, 180)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 112660
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).

    Nach der zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, könnte der Werkvertrag allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Teilleistungen zugeordnet hätten (BGH NJW 2014, 1805, Tz. 13; OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13, zit. nach juris, Tz. 30; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 45; Jerger, NZBau 2014, 415, 416; Staudinger/Roth [2015] BGB § 139 Rn 64).

    Demgegenüber vertreten Teile der Rechtsprechung und der Fachliteratur die Ansicht, dass in derartigen Fällen allein der nachträgliche Abänderungsvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nach § 134 BGB nichtig sei, was keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des weiterhin unverändert bestehenden Vertrages habe, so dass der Vertrag in seiner ursprünglichen Form vor der Schwarzgeldabrede wiederauflebe und auch § 139 BGB nichts anderes bewirke (LG Rottweil, Urteil vom 23.12.2014 - 2 O 191/11, zit. nach BeckRS 2016, 01496; Jerger, NZBau 2016, 137, 139 f.; ders., NZBau 2014, 415, 417; ders., NZBau 2013, 608, 612; Lorenz NJW 2013, 3132, 3134; kritisch im Hinblick auf die Nichtigkeit des Werkvertrages auch Nassal, Anmerkung zu OLG Stuttgart NJW 2016, 1394, NJW 2016, 1397).

    Es kann dahinstehen, ob einer nachträglichen Schwarzgeldabrede tatsächlich in jedem Fall ein unmittelbar auf den anfänglichen Vertrag gerichteter (Teil-) Aufhebungskonsens immanent ist, mit welchem die Vertragsparteien den ursprünglichen Werkvertrag insgesamt in den Anwendungsbereich des § 134 BGB führen (so OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175 f., Tz. 47; Popescu, ZfBR 2015, 3, 5; vgl. zur Kritik hieran Jerger, NZBau 2016, 137, 138).

    Jedenfalls geben die Parteien, die nachträglich eine Schwarzgeldabrede treffen, regelmäßig zu erkennen, dass sie den ursprünglich geschlossenen Werkvertrag nicht mehr als legales Rechtsgeschäft wünschen und sich an der ursprünglich getroffenen Vereinbarung nicht mehr festhalten lassen wollen (so auch Jansen, IBR 2016, 96).

    Diesem gesetzgeberischen Anliegen würde eine einschränkende Auslegung der Nichtigkeitsfolge nicht gerecht, weil sie den Parteien eine Möglichkeit eröffnen würde, nachträglich risikolos eine Schwarzgeldabrede zu treffen (so auch OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 176, Tz. 50).

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).

    Nach der zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, könnte der Werkvertrag allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Teilleistungen zugeordnet hätten (BGH NJW 2014, 1805, Tz. 13; OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13, zit. nach juris, Tz. 30; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 45; Jerger, NZBau 2014, 415, 416; Staudinger/Roth [2015] BGB § 139 Rn 64).

    Wer bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, soll nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (BGH NJW 2014, 1805, 1806, Tz. 27).

    Der Klägerin steht ferner kein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu, weil sie ihre Aufwendungen im Hinblick auf den mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nicht für erforderlich halten durfte (vgl. BGH NJW 2014, 1805, Tz. 14).

    Wie vorstehend bereits dargelegt, soll derjenige, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstößt, nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH NJW 2014, 1805, 1806, Tz. 27).

    Denn § 817 S. 2 BGB hat zur Folge, dass ein Schwarzarbeitergeschäft mit einem großen Risiko behaftet ist (BGH NJW 2014, 1805, 1807, Tz. 29).

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15
    Auch dieser Tatbestand stellt ein Verbotsgesetz dar (BGH NZBau 2013, 627, 628, Tz. 20; Bosch NJOZ 2008, 3044, 3049; Fricke, Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen das SchwarzArbG, S. 227).

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).

    Im Falle der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung liegt jedenfalls in objektiver Hinsicht regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten gemäß § 18 Abs. 1, 3 UStG sowie gegen die Rechnungslegungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG vor (vgl. BGH NZBau 2013, 627, 628, Tz. 20; Bosch NJOZ 2008, 3044, 3049).

    Die Nichtigkeitsfolge aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz tritt bereits dann ein, wenn der Besteller von den steuerrechtlichen Verstößen des Unternehmers weiß und sie bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, 629, Tz. 25).

    Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz will nicht nur den tatsächlichen Vorgang der Schwarzarbeit eindämmen, sondern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung den zugrunde liegenden Rechtsgeschäften die rechtliche Wirkung nehmen (BGH NZBau 2013, 627, 628, Tz. 17; MüKoBGB/Armbrüster 7. Aufl. BGB § 134 Rn. 77).

  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH NZBau 2013, 627, Tz. 13; NJW 2014, 1805, Tz. 13; NJW 2015, 2406, Tz. 10; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 40).
  • OLG Schleswig, 16.08.2013 - 1 U 24/13

    Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 24 U 152/15
    Nach der zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, könnte der Werkvertrag allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Teilleistungen zugeordnet hätten (BGH NJW 2014, 1805, Tz. 13; OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13, zit. nach juris, Tz. 30; OLG Stuttgart NZBau 2016, 173, 175, Tz. 45; Jerger, NZBau 2014, 415, 416; Staudinger/Roth [2015] BGB § 139 Rn 64).
  • OLG Schleswig, 07.01.2019 - 7 U 103/18

    Gesamtnichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit: Indizien für

    Denn steuerliche Pflicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist auch die Vorauszahlungspflicht bei der Umsatzsteuer nach § 18 UStG (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2016 - 24 U 152/15, BeckRS 2016, 112660, Rn. 61).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2020 - 22 U 73/20

    Honorar für Planungsleistungen für ein Mehrfamilienhaus Nichtigkeit eines

    Bereits deshalb ist der Vertrag nichtig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.06.2016 - I-24 U 152/15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2017 - 21 U 21/16

    Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 1.8.2013, VII ZR 6/13, zitiert nach juris Rz 13; Urteil vom 11.6.2015, VII ZR 216/14, zitiert nach juris Rz 10; Urteil vom 16.3.2017, VII ZR 197/16, zitiert nach juris Rz. 15; OLG Hamm, Urteil vom 7.06.2016, 24 U 152/15, BeckRS 2016, 112660 Rz. 43).Zur Schwarzarbeit zählt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch die Erbringung und Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen, wenn dabei von einem Steuerpflichtigen eine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebende steuerliche Pflicht nicht erfüllt wird.
  • LG Wuppertal, 04.04.2019 - 7 O 258/18

    Wegfall Werklohnanspruch bei nach Vertragsschluss getroffener

    Im Falle der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung liegt jedenfalls in objektiver Hinsicht regelmäßig ein Verstoß des Unternehmers gegen die Erklärungs- und Anmeldungspflichten gemäß § 18 Abs. 1, 3 UStG sowie gegen die Rechnungslegungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG vor (vgl. BGH NJW 2013, 3167 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2017 - I-21 U 21/16 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juni 2016 - I-24 U 152/15 -, Rn. 75, juris).
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