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   OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - I-2 U 31/16   

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https://dejure.org/2016,54189
OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - I-2 U 31/16 (https://dejure.org/2016,54189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2016 - I-2 U 31/16 (https://dejure.org/2016,54189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - I-2 U 31/16 (https://dejure.org/2016,54189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 114380
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 2 W 57/08

    Wahrung des Geheimhaltungsinteresses der Parteien im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - 2 U 31/16
    Diesem Wahlrecht steht nicht die Rechtsprechung des Senats (BeckRS 2009, 09220) entgegen, dass in Bezug auf amtswegig zuzustellende Schriftsätze, die Vertrauliches enthalten, kein nachträglicher Geheimnisschutz mehr stattfindet, weil die erklärende Partei vor Einreichung ihrer Schriftsätze bei Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass der begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird.
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - 2 U 31/16
    Im Interesse eines Geheimnisschutzes kommt nach den Regeln der BGH-Entscheidung "Umweltengel für Tragetasche" (GRUR 2014, 578) in Betracht, dass sich die Beklagten und ihre Streithelferin angemessen strafbewehrt verpflichten müssen, die ihnen von der Klägerin zugänglich gemachten vertraulichen Informationen ausschließlich zu Prozesszwecken und nicht außerhalb des Rechtsstreits zu verwenden und gegenüber jedwedem Dritten geheim zu halten.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer

    Dies setzt voraus, dass ihr die Angriffs- oder Verteidigungsmittel des Gegners auch vollständig zugänglich gemacht werden (OLG München, NJW 2005, 1130; Senat, Beschluss v. 24.09.2008 - 2 W 57/08, BeckRS 2009, 09220; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.12.2016 - I-2 U 31/16, BeckRS 2016, 114380).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Sofern schützenswerte Geheimhaltungsinteressen bestehen, finden diese im Rahmen eines Verletzungsprozesses, der den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zum Gegenstand hat, grundsätzlich in der Weise Berücksichtigung, dass demjenigen, demgegenüber ein Geschäftsgeheimnis im gerichtlichen Verfahren offenzulegen ist, abverlangt wird, sich im Rahmen einer strafbewehrten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit zu verpflichten (OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 127 - Improving Handovers; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, Rn. 5, zitiert nach BeckRS 2016, 114380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 25, zitiert nach juris; LG Düsseldrf, Urt. v. 13.072017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 320, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 512).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Nachdem sich die Verfügungsbeklagte im Hinblick auf die durch sie vorgelegte Übersicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen hat, weist der Senat bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass die durch die Verfügungsbeklagte vorgelegten Unterlagen im vorliegenden Verfahren nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Gegenseite Gelegenheit hat, diese auch vor einer Entscheidung des Senats zur Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu Stellung zu nehmen (vgl. zur Frage der Geheimhaltung insbes. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, BeckRS 2016, 114380).

    Nachdem sich die Verfügungsbeklagte im Hinblick auf die durch sie vorgelegte Übersicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen hat, weist der Senat bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass die durch die Verfügungsbeklagte vorgelegten Unterlagen im vorliegenden Verfahren nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Gegenseite Gelegenheit hat, diese auch vor einer Entscheidung des Senats zur Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu Stellung zu nehmen (vgl. zur Frage der Geheimhaltung insbes. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, BeckRS 2016, 114380).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
    Sofern schützenswerte Geheimhaltungsinteressen bestehen, finden diese im Rahmen eines Verletzungsprozesses, der den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zum Gegenstand hat, grundsätzlich in der Weise Berücksichtigung, dass demjenigen, demgegenüber ein Geschäftsgeheimnis im gerichtlichen Verfahren offenzulegen ist, abverlangt wird, sich im Rahmen einer strafbewehrten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit zu verpflichten (OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 127 - Improving Handovers; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, Rn. 5, zitiert nach BeckRS 2016, 114380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 25, zitiert nach juris; LG Düsseldrf, Urt. v. 13.072017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 320, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 512).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    Sofern schützenswerte Geheimhaltungsinteressen bestehen, finden diese im Rahmen eines Verletzungsprozesses, der den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zum Gegenstand hat, grundsätzlich in der Weise Berücksichtigung, dass demjenigen, demgegenüber ein Geschäftsgeheimnis im gerichtlichen Verfahren offenzulegen ist, abverlangt wird, sich im Rahmen einer strafbewehrten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit zu verpflichten (OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 127 - Improving Handovers; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, Rn. 5, zitiert nach BeckRS 2016, 114380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 25, zitiert nach juris; LG Düsseldrf, Urt. v. 13.072017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 320, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 512).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
    Sofern ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des SEP-Inhabers dargetan ist, kann dies im Rahmen eines Verletzungsprozesses, der den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zum Gegenstand hat, grundsätzlich in der Weise Berücksichtigung finden, dass demjenigen, demgegenüber ein Geschäftsgeheimnis im gerichtlichen Verfahren offenzulegen ist, abverlangt wird, sich im Rahmen einer strafbewehrten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit zu verpflichten (OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 6087, Rn. 127 - Improving Handovers; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016, Az.: I-2 U 31/16, Rn. 5, zitiert nach BeckRS 2016, 114380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 25, zitiert nach juris; LG Düsseldrof, Urt. v. 13.07.2017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 320, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 512).
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