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   BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13   

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https://dejure.org/2016,23195
BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13 (https://dejure.org/2016,23195)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - III ZR 323/13 (https://dejure.org/2016,23195)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13 (https://dejure.org/2016,23195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 78b ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 321a ZPO, § 47 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegn Besorgnis der Befangenheit; Beruhen eines einmaligen Verstoßes gegen die Wartepflicht auf einem offensichtlichen Versehen; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 47 Abs. 1; ZPO § 78b
    Ablehnung von Richtern wegn Besorgnis der Befangenheit; Beruhen eines einmaligen Verstoßes gegen die Wartepflicht auf einem offensichtlichen Versehen; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 13945
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13
    aa) Durch die Mitwirkung an der Entscheidung vom 2. Juni 2016 - nach Anbringung, aber vor Bescheidung der Anhörungsrüge vom 2. März 2015 - dürften die genannten Richter objektiv ihre Wartefrist nach § 47 Abs. 1 ZPO verletzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 f Rn. 16 ff und vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842).

    Eine solche kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO zu bejahen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 aaO), nicht aber dann, wenn ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht auf einem offensichtlichen Versehen beruht.

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13
    aa) Durch die Mitwirkung an der Entscheidung vom 2. Juni 2016 - nach Anbringung, aber vor Bescheidung der Anhörungsrüge vom 2. März 2015 - dürften die genannten Richter objektiv ihre Wartefrist nach § 47 Abs. 1 ZPO verletzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 f Rn. 16 ff und vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842).
  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

    Eine solche wird regelmäßig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angenommen, nicht aber zum Beispiel dann, wenn die als fehlerhaft gerügte Anwendung des § 47 Abs. 1 ZPO bei objektiver Betrachtung zumindest vertretbar erscheint oder ein einmaliger Verstoß auf einem offensichtlichen Versehen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, BeckRS 2016, 13945 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842 Rn. 12).
  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

    Im Übrigen kommt eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 7; Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, Rn. 9).
  • BGH, 30.09.2020 - VIII ZR 357/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Zwar ist, wie die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht geltend macht, ein Ablehnungsgesuch nicht erledigt, solange eine zulässige Anhörungsrüge gegen seine Zurückweisung nicht beschieden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17 und Leitsatz; vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 10 f.; vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, juris Rn. 7).
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