Rechtsprechung
BGH, 07.04.2016 - I ZR 168/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 156 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 321a Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
Gehörsverletzung: Prüfung der Wiedereröffnung der Verhandlung bei unmittelbar vor der Urteilsverkündung nachgereichtem Schriftsatz - IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, § 156 ZPO, § 321a ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 156 Abs. 1 ZPO, § 296 Abs. 1 ZPO, § 373 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Versäumung der Prüfung eines eingegangenen Schriftsatzes vor der Verkündung seiner Entscheidung; Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Substantiierung des klägerischen Vorbringens beim Beweisantritt
- Anwaltsblatt
§ 156 ZPO, § 373 ZPO
Gericht darf Schriftsatz 4 Stunden vor Verkündung nicht links liegen lassen - Anwaltsblatt
§ 156 ZPO, § 373 ZPO
Gericht darf Schriftsatz 4 Stunden vor Verkündung nicht links liegen lassen - rewis.io
Gehörsverletzung: Prüfung der Wiedereröffnung der Verhandlung bei unmittelbar vor der Urteilsverkündung nachgereichtem Schriftsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Versäumung der Prüfung eines eingegangenen Schriftsatzes vor der Verkündung seiner Entscheidung; Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Substantiierung des klägerischen Vorbringens beim Beweisantritt
- rechtsportal.de
Gerichtliche Versäumung der Prüfung eines eingegangenen Schriftsatzes vor der Verkündung seiner Entscheidung; Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an die Substantiierung des klägerischen Vorbringens beim Beweisantritt
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Schriftsatz 4 Stunden vor dem Verkündungstermin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Darlegungslast - und der Beweisantritt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge gegen ein Berufungsurteil
Verfahrensgang
- LG Essen, 06.02.2009 - 18 U 57/09
- LG Essen, 06.02.2009 - 9 O 123/08
- OLG Hamm, 14.04.2011 - 18 U 57/09
- OLG Hamm, 24.04.2014 - 18 U 57/09
- LG Essen, 11.03.2015 - 9 O 123/08
- OLG Hamm, 16.07.2015 - 18 U 57/09
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 168/15
- OLG Hamm, 14.09.2017 - 18 U 57/09
- OLG Hamm, 24.01.2019 - 18 U 57/09
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1073
- MDR 2016, 1111
- AnwBl 2016, 853
- AnwBl Online 2016, 638
- BeckRS 2016, 14157
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 212/13
Multimodaltransport Bahn/Seeschiff von Gebrauchtfahrzeugen aus Deutschland nach …
Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 168/15
Vielmehr muss der Tatrichter dann in die Beweisaufnahme eintreten, um dort gegebenenfalls weitere Einzelheiten zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. September 2015 I ZR 212/13, TranspR 2015, 433 Rn. 39 mwN).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
Der Senat übt sein Ermessen unter Abwägung der Gründe, die für eine weitere Sachverhaltsaufklärung auf der einen Seite und für den sofortigen Abschluss des Rechtsstreits auf der anderen Seite sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 7.4.2016, I ZR 168/15, Rn. 12 bei juris), dahin aus, dass der Prozess nicht fortgesetzt, sondern entschieden wird. - OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18
Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger …
Der Schriftsatz verlangt keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach §§ 296a, 156 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH…, Urteil vom 11.01.2007, IX ZR 31/05, Juris Rdnr. 18), denn eine solche kommt nicht in Betracht, wenn das Vorbringen nicht entscheidungserheblich ist (BGH, Beschluss vom 07.04.2016, I ZR 168/15, Rdnr. 13). - LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17
Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'
Insbesondere war im Hinblick auf die vorstehenden rechtlichen Ausführungen mangels Entscheidungserheblichkeit des Vorbringens der Klägerin in diesem Schriftsatz keine weitere Sachverhaltsaufklärung geboten (siehe BGH BeckRS 2016, 14157 Rn. 12 und Rn. 13).
- BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs
Prüft ein staatliches Gericht einen nach Fristablauf eingegangenen Schriftsatz nicht daraufhin, ob Gründe für eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO vorliegen, kann dies eine Gehörsverletzung darstellen (BGH, Beschluss vom 7. April 2016, I ZR 168/15, MDR 2016, 1111 Rn. 10).Das Schiedsgericht hätte jedenfalls prüfen müssen, ob es im Hinblick auf das Vorbringen von der ihm eröffneten Möglichkeit zur Wiedereröffnung der Verhandlung Gebrauch macht, und anhand des konkreten Falls nach pflichtgemäßem Ermessen abwägen müssen, welche Gründe für eine weitere Sachverhaltsaufklärung und welche Gründe für den sofortigen Abschluss des Rechtsstreits sprechen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2016, I ZR 168/15, MDR 2016, 1111 Rn. 12).
dd) Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist entscheidungserheblich, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht die Verhandlung wiedereröffnet und unter Berücksichtigung des neuen Sachvortrags letztlich eine andere Entscheidung getroffen hätte (BGH, Beschluss vom 7. April 2016, I ZR 168/15, MDR 2016, 1111 Rn. 11).
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 4 Ca 6116/18
Datenschutz bei Einholung eines Gutachtens zur Arbeitsunfähigkeit
a) Für diese Ermessensentscheidung ist abzuwägen, welche Gründe für eine weitere Sachverhaltsaufklärung und welche Gründe für den sofortigen Abschluss des Rechtsstreits sprechen (BGH 7. April 2016 - I ZR 168/15 - Rn. 12) . - BGH, 09.05.2018 - I ZR 68/17
Maklerprovisionsanspruch durch Vermittlung von Geschäftskontakten in der …
Das Tatgericht muss dann in die Beweisaufnahme eintreten, um dort gegebenenfalls weitere Einzelheiten zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - I ZR 168/15, MDR 2016, 1073 Rn. 16 mwN). - BSG, 25.06.2021 - B 13 R 163/20 B
Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im …
Zwar sind auch Schriftsätze, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingehen, vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und daraufhin zu überprüfen, ob ein Anlass zur Wiedereröffnung der Verhandlung (§ 156 ZPO) besteht (vgl zB BGH Urteil vom 1.2.2002 - V ZR 357/00 - MDR 2002, 658; BGH Beschluss vom 7.4.2016 - I ZR 168/15 - juris RdNr 10) . - OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22
Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber …
- KG, 13.09.2017 - 18 UF 1/17
Beschwerdeentscheidung im Scheidungsverfahren: Aufhebung und Zurückverweisung des …
dd) Da eine Wiedereröffnung der Verhandlung nicht geboten gewesen ist, liegt auch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin, dass die Amtsrichterin über die Frage des § 156 ZPO nicht entschieden hat, zumal der Schriftsatz vom 28. November 2016 nicht mit einem Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens verbunden worden war (…vgl. BGH, NJW 2013, 3722, zitiert nach juris Rn. 20; BGH, MDR 2016, 1111, juris Rn. 5). - OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage
Eine Wiedereröffnung der Verhandlung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Vorbringen nicht entscheidungserheblich ist (BGH, Beschluss vom 07.04.2016, I ZR 168/15, Rdnr. 15). - OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19
Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage