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   OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14   

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https://dejure.org/2016,22860
OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14 (https://dejure.org/2016,22860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2016 - 3 U 214/14 (https://dejure.org/2016,22860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 3 U 214/14 (https://dejure.org/2016,22860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Walnusstraum

    § 11 Abs 1 S 1 aF LFGB, § 3 Abs 1 aF UWG, § 4 Nr 11 aF UWG, § 8 Abs 1 aF UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Vertrieb von Käse unter der Bezeichnung "Walnusstraum"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 14795
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14
    Die Ermittlung der Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise ist Sache des Tatrichters, welcher sich dabei auf seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung stützen und ohne Beweiserhebung entscheiden kann, wenn sich die Werbung auf Waren oder Leistungen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs bezieht, wenn es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist und keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; BGH GRUR 1995, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II).

    Gehören die Richter nicht den beteiligten Verkehrskreisen an, sind die erkennenden Richter gleichwohl dann nicht an der Feststellung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde gehindert, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich das Verständnis des angesprochenen speziellen Verkehrskreises von dem des Verkehrskreises unterscheidet, dem sie angehören (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 136).

  • LG Hamburg, 28.11.2014 - 315 O 226/14

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführung durch die Bezeichnung eines Käses als

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 15, vom 28.11.2014 (Az.: 315 O 226/14) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.11.2014 (Az. 315 O 226/14) abzuändern und gemäß den erstinstanzlichen Anträgen der Klägerin wie folgt zu entscheiden:.

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 214/14
    Die Ermittlung der Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise ist Sache des Tatrichters, welcher sich dabei auf seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung stützen und ohne Beweiserhebung entscheiden kann, wenn sich die Werbung auf Waren oder Leistungen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs bezieht, wenn es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist und keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; BGH GRUR 1995, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II).
  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

    Gehören die Mitglieder des erkennenden Gerichts den angesprochenen Verkehrskreisen nicht an, sind sie daher gleichwohl nicht an der Feststellung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde gehindert, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich das Verständnis der angesprochenen speziellen Verkehrskreise von dem des Verkehrskreises unterscheiden könnte, dem sie angehören (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 196 Rn. 19 = WRP 2019, 184 - Industrienähmaschinen, mwN; OLG Hamburg, ZLR 2016, 715, 721 [juris Rn. 50]; Feddersen, GRUR 2013, 127, 128).
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Die wettbewerbliche Relevanz der Irreführung entfällt auch nicht dadurch, dass die angesprochenen Fachkreise im Zuge der von ihnen zu treffenden Entscheidung, ob sie das beworbene Produkt in das eigene Sortiment aufnehmen, typischerweise eine gründlichere Sorgfalt walten lassen dürften, als der Verbraucher es im Zuge der Kaufentscheidung kann (vgl. auch Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - 3 U 214/14 -, Rn. 52, juris - Walnusstraum) und dass der Groß- oder Einzelhändler es, wie das Landgericht für sich genommen zutreffend annimmt, gewohnt sein mag, vor einer solchen Entscheidung weitergehende Recherchen über das Produkt anzustellen und dass hierbei die Unklarheit aufklärbar gewesen wäre.
  • LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16

    Kein Steak im Kartoffelsnack

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamburg zu "Walnußtraum" (BeckRS 2016, 14795).

    Die Hamburger Entscheidung wird außerdem als überholte Einzelfallentscheidung betrachtet, die auf veralteter Rechtslage beruht (vgl. Grube, GRUR-Prax 2016, 459), und die nach der Entscheidung des BGH "Himbeer-Vanille-Abenteuer II" (BeckRS 2015, 19895) und den dort formulierten Anforderungen nicht aufrechtzuerhalten sein dürfte.

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