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   OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16   

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https://dejure.org/2016,29677
OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16 (https://dejure.org/2016,29677)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2016 - 1 Ws 415/16 (https://dejure.org/2016,29677)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 (https://dejure.org/2016,29677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 4 S. 2
    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • confront.news PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    StPO § 147 Abs. 4 S. 2
    Akteneinsicht in TKÜ-Daten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 158
  • BeckRS 2016, 16816
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Übergabe von Datenträgern im Rahmen der Akteneinsicht im Strafverfahren

    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Der in § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. geregelte Ausschluss der Anfechtbarkeit bezog sich nicht nur auf Rechtsmittel des Angeklagten, sondern galt nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung allgemein und erfasste daher auch Beschwerden der Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Frankfurt StV 2016, 148 f.; OLG Hamburg [2. Strafsenat] StraFo 2016, 344 ff. - juris Rn. 10 ff.; OLG Celle [1. Strafsenat] StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 9 ff.; OLG Zweibrücken StV 2017, 437 f. - juris Rn. 3; Mosbacher JuS 2017, 127 f.; Wölky StV 2017, 438, 439).

    Insoweit nimmt der Senat auf die überzeugenden Ausführungen in den Beschlüssen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (StraFo 2016, 344 ff. - juris Rn. 15 ff.) sowie des Oberlandesgerichts Celle (StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 10 ff.) Bezug, denen er sich anschließt.

    c) Auch das weitere Argument, der Staatsanwaltschaft stehe anders als dem Angeklagten bzw. seinem Verteidiger keine Möglichkeit der späteren Rüge im Revisionsverfahren nach § 338 Nr. 8 StPO zu (vgl. OLG Celle StV 2016, 146 ff. - juris Rn. 9; StraFo 2016, 516 f. - juris Rn. 9; OLG Köln, a. a. O., juris Rn. 13), verfängt nicht (vgl. OLG Hamburg StraFo 2016, 344 ff. - juris Rn. 53 ff.; OLG Celle StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 20 f.; Mosbacher JuS 2017, 127, 128).

    Für eine Kontrolle dieser richterlichen Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft besteht weder eine Notwendigkeit noch wird insoweit von Verfassungs wegen ein Instanzenzug vorausgesetzt (vgl. OLG Celle StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 16 f.).

    Eine weitergehende Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, auch für die Löschung solcher Daten Sorge zu tragen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dem Verteidiger überlassen worden sind, wird hierdurch nicht postuliert (vgl. OLG Celle StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 17).

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bezog sich der Anfechtungsausschluss des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft (OLG Zweibrücken, Beschl. 1 Ws 348/16 v. 11.01.2017 - BeckRS 2017, 100784; OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282 mit ausführlicher Würdigung der Gesetzgebungshistorie; OLG Celle, Beschl. 1 Ws 415/16 v. 26.08.2016 - BeckRS 2016, 16816; a.A. OLG Celle, Beschl. 2 Ws 114/16 v. 05.07.2016 - NStZ-RR 2017, 48; OLG Nürnberg, Beschl. 2 Ws 8/15 v. 11.02.2015 - BeckRS 2015, 02895).
  • OLG Hamburg, 08.01.2018 - 2 Ws 229/17

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Auf der Grundlage dieser Gesetzeshistorie der Neufassung der Regelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht in § 32f Abs. 3 StPO sieht der Senat keine Veranlassung, von seiner bisherigen Rechtsprechung zur nunmehr entfallenen Fassung der Regelung in § 147 Abs. 4 S. 2 StPO a.F. (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2016, a.a.O.), der weitere Gerichte und Literaturstimmen gefolgt sind bzw. die bereits zuvor auch von anderen Gerichten und Literaturmeinungen geteilt worden ist (vgl. OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26. August 2016, Az.: 1 Ws 415/16; OLG Frankfurt in StV 2016, 148; Meyer-Goßner/ Schmitt § 147 Rn. 32 m.w.N.; SK-StPO/Wohlers, § 147 Rn. 76; Killinger in StV 2016, 148 ff; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016, Az.: StB 18/16, betreffend die Beschwerde eines Angeklagten), abzuweichen.
  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

    Folgt man der Ansicht, die die in Rede stehenden Aufzeichnungen, die als Kopien auf verschiedenen Datenträgern zur Akte gereicht worden sind, hingegen als Aktenbestandteile ansieht, sind sie nach § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO dem Verteidiger zur Mitnahme in seine Kanzlei herauszugeben, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen (vgl. LG Bremen StV 2015, 682f; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 147 Rd. 93; Mosbacher a.a.O., S. 128; Wettley/Nöding, a.a.O.; im Ergebnis dieser Auffassung wohl zuneigend: OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 -, juris Rdn. 11).

    Neben der besonderen Stellung des Verteidigers und der damit verbundenen Gewähr, sich rechtstreu zu verhalten, gebietet der "Grundsatz der Waffengleichheit", die Staatsanwaltschaft in dem Zugang zu den wohl auch in Zukunft an Bedeutung für ein Strafverfahren zunehmenden digitalen Daten nicht zu bevorzugen (Anmerkung Reuker zur Entscheidung des OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 - jurisPR-StrafR 1/2017 Anm. 2 -).

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