Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - I-15 U 121/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42891
OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - I-15 U 121/14 (https://dejure.org/2015,42891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2015 - I-15 U 121/14 (https://dejure.org/2015,42891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - I-15 U 121/14 (https://dejure.org/2015,42891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für den vorderen Umwerfer einer Fahrradschaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 2916
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Eine Auslegung des Patentanspruchs hat immer zu erfolgen und darf selbst dann nicht unterbleiben, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I, BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

    Deswegen kann sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergeben, das von demjenigen abweicht, welches der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 02.06.2015, X ZR 103/13 - Kreuzgestänge; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 09.06.2015, X ZR 101/13 - Polymerschaum II; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

    Davon ausgehend kommt eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, nur in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

    Allenfalls wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" eventuell zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Eine Auslegung des Patentanspruchs hat immer zu erfolgen und darf selbst dann nicht unterbleiben, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I, BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

    Weder darf der Patentanspruch - zur Vermeidung einer unzulässigen Erweiterung - nach Maßgabe des ursprünglich Offenbarten ausgelegt werden (BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I), noch darf umgekehrt sein Sinngehalt dadurch ermittelt werden, dass dem Wortlaut des Patentanspruchs abweichende Formulierungen der Anmeldung gegenübergestellt werden.

    Allenfalls wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" eventuell zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

  • LG Düsseldorf, 07.08.2014 - 4a O 39/13

    Top/Bottom-Zug-Fahrradvorderderailleur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.08.2014, Az. 4a O 39/13, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.08.2014, Az. 4a O 39/13, abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Deswegen kann sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergeben, das von demjenigen abweicht, welches der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 02.06.2015, X ZR 103/13 - Kreuzgestänge; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

    Werden in der Beschreibung mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungsgemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe sogar im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Ausführungsbeispiele zu ihrer Ausfüllung herangezogen werden können (BGH, Urteil vom 02.06.2015, X ZR 103/13 - Kreuzgestänge).

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Deswegen kann sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergeben, das von demjenigen abweicht, welches der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt (BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 02.06.2015, X ZR 103/13 - Kreuzgestänge; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 09.06.2015, X ZR 101/13 - Polymerschaum II; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 09.06.2015, X ZR 101/13 - Polymerschaum II; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).

    Allenfalls wenn zweifelhaft bleibt, ob sich Patentanspruch und Beschreibung sinnvoll zueinander in Beziehung setzen lassen, darf die "Anspruchsgeschichte" eventuell zur weiteren Klärung der Frage herangezogen werden, ob mit dem Anspruch ein Gegenstand unter Schutz gestellt worden ist, der von dem in der Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Es genügt allerdings nicht, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Klagepatents bloß möglich ist, sondern sie muss vielmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BGH, GRUR 2014, 1237), etwa weil das Klagepatent im Stand der Technik neuheitsschädlich vorweggenommen oder die Erfindungshöhe so fragwürdig ist, dass sich für ihre Zuerkennung kein vernünftiges Argument finden lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 1997, 257 - Steinknacker; InstGE 7, 139 - Thermocycler; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 1876).
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Davon ausgehend kommt eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, nur in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente).
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente; BGH, Urteil vom 09.06.2015, X ZR 101/13 - Polymerschaum II; BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 64/13 - Bitratenreduktion).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 121/14
    Weichen diese vom allgemeinen Sprachgebrauch ab, kommt es letztlich nur auf den sich aus der Patentschrift ergebenden Begriffsinhalt an (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Anhaltspunkte für ein abweichendes Verständnis dieses Begriffes finden sich in der Verfügungspatentschrift, die hinsichtlich der verwendeten Begriffe grundsätzlich ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2015, Az.: I-15 U 121/14, BeckRS 2016, 2916), nicht.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische

    Anhaltspunkte für ein abweichendes Verständnis dieses Begriffes finden sich in der Verfügungspatentschrift, die hinsichtlich der verwendeten Begriffe grundsätzlich ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2015, Az.: I-15 U 121/14, BeckRS 2016, 2916), nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht