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   BGH, 19.04.2017 - StB 9/17   

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https://dejure.org/2017,15305
BGH, 19.04.2017 - StB 9/17 (https://dejure.org/2017,15305)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2017 - StB 9/17 (https://dejure.org/2017,15305)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2017 - StB 9/17 (https://dejure.org/2017,15305)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG
    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mord; Heimtücke trotz berufs- oder rollenbedingtem Misstrauen bei einem Angriff auf Soldaten; tateinheitliche Gewalt über ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit von in Afghanistan stationierten und von Taliban überfallenen Soldaten

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 12 Abs. 6 Nr. 1, § 26a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, §§ 211, 22, 52, 53 StGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG, §§ 1 ff., 32, 105 ff. JGG, § 25 AsylG, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3 JGG, § 26a KWKG, § 1 Abs. 1 KWKG, 23, 25 Abs. 2 StGB, § 9a BVerfSchG, § 34 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, §§ 129, 129a StGB, § 129b Abs. 1 StGB, §§ 3 ff. StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 2 Abs. 2, § 72 JGG, § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 72 Abs. 1 Satz 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Taliban"); Dringender Tatverdacht im Hinblick auf die terroristische Vereinigung der "Taliban" auf Grundlage der Auswerteberichte des Bundeskriminalamtes

  • rewis.io

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit von in Afghanistan stationierten und von Taliban überfallenen Soldaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Taliban"); Dringender Tatverdacht im Hinblick auf die terroristische Vereinigung der "Taliban" auf Grundlage der Auswerteberichte des Bundeskriminalamtes

  • datenbank.nwb.de

    Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit von in Afghanistan stationierten und von Taliban überfallenen Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Das deutsche Strafrecht und der islamische Terrorismus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 337
  • BeckRS 2017, 109884
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - StB 9/17
    Es kann deshalb weiterhin offen bleiben, ob die Anwendbarkeit der §§ 129, 129a StGB ausschließlich aus § 129b Abs. 1 StGB folgt oder ob mit der herrschenden Meinung anzunehmen ist, dass auch für die Vereinigungsdelikte daneben die §§ 3 ff. StGB ihre Geltung behalten (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - StB 9/17
    Die anlässlich der beiden Überfälle vorgenommenen Handlungen stehen sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.).
  • BGH, 17.12.2015 - StB 15/15

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (unzureichende individualisierende Angaben beim

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - StB 9/17
    Aufgrund der gehaltvollen Angaben des Beschuldigten ist der Tatverdacht insoweit jeweils auch ausreichend konkretisierbar (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - StB 15/15, NStZ 2016, 745, 746).
  • BGH, 11.01.2017 - StB 40/16

    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation im

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - StB 9/17
    b) Der dringende Tatverdacht beruht im Hinblick auf die terroristische Vereinigung der "Taliban' auf den diesbezüglichen Auswerteberichten des Bundeskriminalamtes, insbesondere demjenigen vom 15. Dezember 2012, zuletzt fortgeschrieben unter dem 6. Dezember 2016 (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2017 - StB 40/16, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Ein berufs- oder rollenbedingtes "generelles Misstrauen" führt als solches noch nicht zum dauerhaften Ausschluss der Arglosigkeit (BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 22; Urteil vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 79; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 211 Rn. 37a mwN; Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 211 Rn. 24).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

    Ein solches Waffendelikt stünde zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte jedenfalls in Tatmehrheit (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16 juris, Rn. 30 - 32; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).
  • BGH, 19.04.2018 - AK 18/18

    Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Diese Tat steht zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 30 ff.; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).

    Das Ausüben der Gewalt über die Kriegswaffen ist nach afghanischem Recht mit Strafe bedroht (siehe Kapitel 3 Abs. 11 des afghanischen Gesetzes für leichte Gewehre, Munition und Sprengstoff; dazu BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - AK 74/17, juris Rn. 21; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 26).

  • BGH, 18.09.2019 - AK 50/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden

    Das Führen und Besitzen von Waffen ohne die dazu erforderliche Genehmigung ist nach afghanischem Recht mit Strafe bedroht (s. Art. 11 des afghanischen Gesetzes für leichte Gewehre, Munition und Sprengstoff von 2005; nunmehr Art. 529 ff. des afghanischen Strafgesetzbuches von 2017; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 2018 - AK 18/18, juris Rn. 23 mwN; vom 19. April 2017 - StB 9/17, NJ 2017, 337, 339).

    Hinsichtlich des Vereinigungsdelikts hielt sich der Angeschuldigte im Sinne des § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB vor seiner Festnahme in Deutschland auf (vgl. näher BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 26 mwN).

  • BGH, 06.07.2017 - 2 StR 86/17

    Durchfuhr von Kriegswaffen (Begriff der Durchfuhr; Verhältnis zur Einfuhr von

    Es war vereinbart, dass die Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow und die Handgranaten als Kriegswaffen (zur Kalaschnikow vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17) aus Bosnien-Herzegowina durch Deutschland hindurch in die Niederlande verbracht werden.
  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

    Der Annahme von Heimtücke steht dabei auch nicht entgegen, dass Lakshman Kadirgamar durch sein Amt in der srilankischen Regierung mit einem Anschlag der LTTE auf sich rechnen konnte oder musste, denn ein berufs- oder rollenbedingtes generelles Misstrauen führt als solches noch nicht zum dauerhaften Ausschluss der Arglosigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 22).
  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

    Eine Schnellfeuergewehr der Marke L1 stellt eine Kriegswaffe i.S.d. § 1 I KrWaffKontrG i.V.m. A.V.a.) der Anlage Teil B, Abschnitt V, Nr. 29 Buchst. C dar (vgl. BGH, Beschl. v. 19.04.2017, StB 9/17, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe

    Der Arglosigkeit steht nicht entgegen, dass er aufgrund seines Ministeramtes allgemein oder wegen früherer gescheiterter Anschläge mit einem Angriff der LTTE rechnen konnte oder musste, denn ein berufsbedingtes "generelles Misstrauen" führt als solches noch nicht zum dauerhaften Ausschluss der Arglosigkeit (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2019 - AK 37/19 - BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17-, juris Rn. 22).
  • BGH, 27.02.2019 - AK 6/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Diese beiden Taten stehen zu der vorgenannten Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit (siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 318 ff.; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 30 ff.; vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 23).
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