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   BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17   

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https://dejure.org/2017,22166
BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,22166)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Straferhöhende Wertung des Altersgefälles zwischen Täter und Opfer

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei sexuellem Missbrauch eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 3
    Bestimmung des Strafrahmens für die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Berücksichtigung des Bestehens eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer bei der Strafzumessung; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Das "Altersgefälle" beim sexuellen Missbrauch: Doppelverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 234
  • StV 2018, 219 (Ls.)
  • BeckRS 2017, 115077
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: geringer

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • Drs-Bund, 24.09.1997 - BT-Drs 13/8567
    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17
    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB:

    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff

    Diese Erwägungen decken sich mit den Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter Strafe zu stellen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 6; vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 703 f.; LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 260, 264 mwN).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 207/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Altersgefälle;

    Das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer als solches ist in dem Schutzzweck des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren angelegt; allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 Rn. 3).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 500/19

    Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung

    Eine nicht unerhebliche Höhe dieses Altersgefälles ist für Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zumindest typisch (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 mwN).
  • BGH, 07.07.2017 - 4 StR 211/17

    Strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem

    Zwar begegnet die strafschärfende Erwägung eines relativ großen Altersunterschiedes zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 4 RVs 75/19

    Doppelverwertungsverbot; Vertrauen; Untreue

    Das Verbot der Doppelverwertung erfasst über den Wortlaut des § 46 Abs. 3 StGB hinaus auch solche Umstände, die - ohne Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes zu sein - gerade den gesetzgeberischen Anlass für seine Schaffung bildeten oder für die Tat typisch sind (BGH, Beschl. v. 07.06.2017 - 4 StR 186/17 = BeckRS 2017, 115077).
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