Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2017 - III-1 RVs 285/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46636
OLG Köln, 17.11.2017 - III-1 RVs 285/17 (https://dejure.org/2017,46636)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2017 - III-1 RVs 285/17 (https://dejure.org/2017,46636)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2017 - III-1 RVs 285/17 (https://dejure.org/2017,46636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen mit Graffiti

  • rechtsportal.de

    StGB § 304 Abs. 2
    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen mit Graffiti

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen mit Graffiti

Papierfundstellen

  • StV 2018, 444 (Ls.)
  • BeckRS 2017, 133971
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch das Besprühen von Fahrzeugen des

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Zwar sind die Waggons der Deutschen Bahn AG dem öffentlichen Nutzen dienende Gegenstände, wie es in § 304 Abs. 2 StGB durch ausdrückliche Verweisung auf § 304 Abs. 1 StGB vorausgesetzt wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.12.2013, 2 REV 72/13, zitiert nach juris, Rn. 17).

    Auch ist den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen eine Beschädigung im Sinne eines nicht nur unerheblichen und nicht nur vorübergehenden unbefugten Veränderns des Erscheinungsbildes des betroffenen Waggons zu entnehmen (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 14 ff; Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Aufl., § 304 Rn. 13a).

    Nach ganz überwiegender Auffassung ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 304 Abs. 2 StGB - ebenso wie entsprechend bei einer Beschädigung nach § 304 Abs. 1 StGB - zusätzlich erforderlich, dass die Erscheinungsveränderung im Sinne des § 304 Abs. 2 StGB gerade die öffentliche Funktion des Tatobjekts beeinträchtigt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 19 ff; KG Berlin, Beschluss vom 01.03.2006, 1 Ss 479/05, zitiert nach juris Rn. 7, Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Aufl., § 304 Rn. 13a m.w.N.).

    Soweit das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seiner o.a. Entscheidung vom 4. Dezember 2013 - insoweit weitergehend und unter einem anderen Gesichtspunkt - die Auffassung vertritt, dass bereits die "angeführten Schmierereien auf den Außenflächen der betroffenen S-Bahnwagen erbringen, dass dadurch die öffentliche Funktion der zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden S-Bahnwagen beeinträchtigt worden ist" (a.a.O., Rn 20 ff), folgt daraus für den vorliegend festgestellten Sachverhalt nichts anderes.

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Eine Beweiswürdigung ist jedoch dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH [27.04.10] NStZ 2011, 108 [109]; BGH; Urt. v. 03.06.2015 - 5 StR 55/15 - = NStZ-RR 2015, 255 ff.; SenE v. 04.09.2012 - III-1 RVs 154/12 - = DAR 2012, 649; SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Eine Beweiswürdigung ist jedoch dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH [27.04.10] NStZ 2011, 108 [109]; BGH; Urt. v. 03.06.2015 - 5 StR 55/15 - = NStZ-RR 2015, 255 ff.; SenE v. 04.09.2012 - III-1 RVs 154/12 - = DAR 2012, 649; SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 1 RVs 154/12

    Anforderungen an die Feststellungen bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Eine Beweiswürdigung ist jedoch dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH [27.04.10] NStZ 2011, 108 [109]; BGH; Urt. v. 03.06.2015 - 5 StR 55/15 - = NStZ-RR 2015, 255 ff.; SenE v. 04.09.2012 - III-1 RVs 154/12 - = DAR 2012, 649; SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12).
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Nach ganz überwiegender Auffassung ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 304 Abs. 2 StGB - ebenso wie entsprechend bei einer Beschädigung nach § 304 Abs. 1 StGB - zusätzlich erforderlich, dass die Erscheinungsveränderung im Sinne des § 304 Abs. 2 StGB gerade die öffentliche Funktion des Tatobjekts beeinträchtigt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 19 ff; KG Berlin, Beschluss vom 01.03.2006, 1 Ss 479/05, zitiert nach juris Rn. 7, Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Aufl., § 304 Rn. 13a m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17
    Der Senat merkt insbesondere mit Blick auf die Ausführungen in der Revisionsbegründung noch an, dass das Tatgericht durch die unter Ziffer II. I. wiedergegebenen Feststellungen nach Maßgabe der durch den Bundesgerichtshof aufgezeigten Grundsätze in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2016 (StraFo 2016, 155) auch deutlich und zweifelsfrei erklärt hat, dass es die Abbildungen über die Beschädigungen an dem Waggon durch "Graffiti" unter den angegebenen Fundstelle "Seiten 5, 6 und 7" zum Bestandteil der Urteilsgründe machen wollte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht