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LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Facebook - Unterlassungsanspruch gegen Facebook wegen Löschung von Beiträgen und Sperre des Nutzers
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 5 GG
- internetrechtsiegen.de
Facebook - Löschung von Beiträgen und Sperre des Nutzers - Unterlassungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Versteht Facebook Deutsch?
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Facebook darf rechtmäßige Beiträge nicht löschen
- spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)
Abermals: Virtuelles Hausrecht und AGB
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Zensur-Willkür für Facebook unter Berufung auf sein virtuelles Hausrecht
Papierfundstellen
- MMR 2018, 848 (Ls.)
- BeckRS 2018, 23801
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 7 W 66/19
Zustellung einer einstweiligen Verfügung an einen ausländischen …
Insofern hat eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu erfolgen (vgl. EuGH, Beschluss vom 28.04.2016, C-384/14 Rn 77 ff., juris; OLG Köln, NJW-RR 2019, 1213 m.w. Nachw.; LG Offenburg, Urteil vom 26.09.2018 - 2 O 310/18-, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2019 - 11 O 291/18 - BeckRS 2019, 21036). - OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …
Zu würdigen ist dabei, ob auf Grund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kunden kümmern (vgl. mit Nuancen im Detail OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; LG Düsseldorf v. 10.03.2016 - 14 c O 58/15, GRUR-RR 2016, 228 Rn. 39 sowie - speziell zur Antragsgegnerin und Zustellungen in Irland - LG Heidelberg v. v. 04.10.2018 - 1 O 71/18; juris mit zust. Anm. Jungemeyer , jurisPR-IWR 8/2018 Anm. 6; LG Offenburg v. 26.09.2018 - 2 O 310/18, juris Rn. 35 f. m. zust. Anm. Tönies-Bambalska , jurisPR-IWR 6/2018 Anm. 5 sowie AG Berlin-Mitte v. 08.03.2017 - 15 C 364/16, MMR 2017, 497 m. zust. Anm. Pickenpack/Zimmermann , IPrax 2018, 364; siehe allgemein zudem etwa MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 EuZustVO Rn. 12; Okonska , in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 56. EL. - OLG Köln, 18.10.2018 - 15 W 57/18
Rechtstellung des Verfassers eines gelöschten Kommentars im Internet
Denn selbst wenn sich der Antragsteller in vollem Umfang, also weder durch die Nutzungsbedingungen der Antragsgegnerin oder deren "virtuelles Hausrecht" (dazu LG Offenburg, Urt. v. 26.09.2018 - 2 O 310/18, BeckRS 2018, 23801 Rn. 39 ff; Elsaß/Labusga/Tichy , CR 2017, 234, 235 ff. m.w.N.) beschränkt noch durch sonstige schutzwürdige Interessen der Antragsgegnerin behindert (vgl. zu möglicherweise drohender Inanspruchnahme der Antragsgegnerin nach dem NetzDG als Argument etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 6.9.2018 - 4 W 63/18, BeckRS 2018, 23885 Rn.29), in vollem Umfang auch im Verhältnis zur Antragsgegnerin auf seine grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen könnte, lässt sich der hier geltend gemachte Unterlassungsanspruch so nicht begründen. - OLG München, 14.10.2019 - 14 W 1170/19
Sofortige Beschwerde von Antragsteller- Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung
Maßgeblich sind insoweit die tatsächlich im Unternehmen vorhandenen und verfügbaren Fähigkeiten, auf die der Empfänger in zumutbarer Weise zugreifen kann (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2015, 183, 184;… OLG Köln, EuZW 2019, 750, Rdnr. 6;… LG Heidelberg, BeckRS 2018, 41758, Rdnr. 6; LG Offenburg, BeckRS 2018, 23801, Rdnr. 25; AG Erding, BeckRS 2014, 16268, unter Ziffer I. der Entscheidungsgründe;… Musielak/Voit/Stadler, Art. 8 EuZustVO, Rdnr. 4;… MüKo ZPO/Rauscher, Art. 8 EuZustVO, Rdnr. 12). - KG, 15.09.2020 - 19 W 40/20 Angesichts des Umfangs der Tätigkeit der Antragsgegnerin in Deutschland, der dargestellten Benutzung auch der deutschen Sprache sowie der nach dem deutschen Recht bestehenden Verpflichtung zur inhaltlichen Überprüfung von deutschen Beschwerden ist der Senat davon überzeugt, dass es der Antragstellerin möglich ist, auch im Rahmen von gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten wie dem vorliegenden auf Personal zurückzugreifen, dass der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist (…so auch OLG München aaO;… OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf v. 18.12.2019, 7 W 66/19; LG Heidelberg v. 4.10.2018, 1 O 71/18; LG Offenburg v. 26.9.2018, 2 O 310/18 Rn. 22 ff.).