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   OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18   

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https://dejure.org/2018,37732
OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18 (https://dejure.org/2018,37732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.2018 - 1 Ws 108/18 (https://dejure.org/2018,37732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 1 Ws 108/18 (https://dejure.org/2018,37732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Akteneinsicht: Nur beschränkte Akteneinsicht für den Verletzten bei Aussage-gegen-Aussage

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 28084
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
    Allein die Rolle der Nebenklägerin als Zeugin in dem anhängigen Strafverfahren und die deshalb durch ihr Akteneinsichtsrecht grundsätzlich eröffnete Möglichkeit einer "Präparierung" ihrer Aussage anhand des Akteninhalts reicht für eine Versagung der Akteneinsicht nicht aus (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 Ws 108/18).

    Maßgeblich für die Prüfung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ist vielmehr stets eine Würdigung der Verfahrens- und Rechtslage im Einzelfali (vgl. KG, Beschluss vom 21.11.2018- 3 Ws 278/18; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 Ws 108/18).

    Eine Aus­sage gegen Aussage-Konstellation ist dadurch charakterisiert, dass die Tatschilderung des Belastungszeugen von der des Angeklagten abweicht oder dieser - wie bislang hier - keine Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - 4 StR 360/12), ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsbilder (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Be­schluss vom 23.10.2018 - 1 Ws 108/18 m. w. Nachw.) zurückgegriffen werden kann. .

    Die in derartigen Fällen erforderliche besondere Prüfung der Glaubhaftigkeit der zeu­genschaftlichen Angaben der Belastungszeugin und die damit verbundene Betrach­tung der Aussagekonstanz können im Einzelfatl dafür sprechen bzw. es gebieten, zu­mindest Teile der Akten - insbesondere die Protokolle der polizeilichen Vernehmun­gen der Belastungszeugin - von der Akteneinsicht auszunehmen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 Ws 108/18; KG, Beschluss vom 21.11.2018 - 3 Ws 278/18).

  • LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21

    Akteneinsichtsrecht für die Nebenklagevertretung bei maßgeblicher Bedeu-tung der

    Vielmehr besteht durchaus auch die Gefahr, dass das Gericht es unterlässt, sich näher mit einer möglichen Verursachung der Aussagekonstanz allein durch vorherige Akteneinsicht auseinanderzusetzen, und auf dieser Grundlage zu Unrecht zu einem Schuldspruch gelangt (vgl. dazu und zum folgenden OLG Hamburg, Beschl. v. 23. Oktober 2018, BeckRS 2018, 28084).
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