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OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GKG § 51 Abs. 2 ; ZPO § 3
Streitwert von Unterlassungsanträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.03.2018 - 16 O 3/18
- LG Köln, 08.03.2018 - 16 O 3/18
- LG Köln, 27.04.2018 - 16 O 3/18
- OLG Köln, 06.08.2018 - 6 W 72/18
Papierfundstellen
- BeckRS 2018, 28795
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20
Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren
Vielmehr ist das Interesse des Verbandes im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (…Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 Rn. 5.8 mit Verweis auf BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG Köln Beschl. v. 6.8.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795; OLG München WRP 2008, 972 (976); LG Bonn WRP 2005, 640 (642)). - LG Hamburg, 26.03.2020 - 327 O 212/19
Wettbewerbsverstoß: Bewerbung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch …
Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (vgl. nur OLG Köln [6. Zivilsenat], Beschluss vom 06.08.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795 m. w. N.). - LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18 Im Einklang damit hat es auch eine Rückrufverpflichtung der Klägerin ab dem 01.01.2018 abgelehnt (vgl. Beschluss OLG Karlsruhe vom 07.12.2018, Az. 6 W 72/18, Anlage B&B 24).
- LG Hamburg, 25.10.2021 - 312 O 272/20
Wettbewerbsverstoß im Internet: Angebot der unerlaubten Rechtsdienstleistung …
Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795 m. w. N.).