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   OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17   

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https://dejure.org/2018,7059
OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,7059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,7059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 (https://dejure.org/2018,7059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung aufgrund Zuwartens des Antragstellers mit der Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeit bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 3662
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Hiernach ist er gehalten eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht.
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. etwa OLG Celle, MDR 2009, 347; Senat, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO,32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17
    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt, kommt auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschl. vom 25.1.2018 - 4 U 1675/17 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss vom 25.1.2018, 4 U 1675/17 ).
  • OLG Dresden, 06.01.2021 - 4 U 1928/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anhörung kann nachgeholt werden!

    In persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    Hiernach ist er gehalten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschl. vom 25.1.2018 - 4 U 1675/17).
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Infolge Selbstwiderlegung fehlt ein Verfügungsgrund, wenn der Antragsteller die Annahme der Dringlichkeit durch sein eigenes Verhalten ausgeschlossen hat, insbesondere weil er nach Eintritt der Gefährdung seines Rechts lange Zeit mit einem Antrag zugewartet oder das Verfügungsverfahren nicht zügig betrieben hat (OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17, BeckRS 2018, 3662, KG Urteil vom 09.02.2001 - 5r U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201, 1202).
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Urteil vom 21. Juli 2020 - 4 W 242/20 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

    In Presse- und Äußerungssachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Verfügungsgrund für eine auf Unterlassung gerichtet einstweilige Verfügung regelmäßig zu bejahen, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist (zuletzt Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19

    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

    Dem Betroffenen ist es zuzumuten, eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 4 U 1675/17 -, Rn. 1, juris).
  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

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