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   LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 2-03 O 414/18   

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https://dejure.org/2019,1959
LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 2-03 O 414/18 (https://dejure.org/2019,1959)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.02.2019 - 2-03 O 414/18 (https://dejure.org/2019,1959)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 2-03 O 414/18 (https://dejure.org/2019,1959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkenntnisurteil nach Anhörung im eV-Verfahren

  • online-und-recht.de

    Sofortiges Anerkenntnis bei negativer Google- und Jameda-Bewertung

  • Wolters Kluwer

    Anerkenntnisurteil nach Anhörung im eV-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erlass einstweiliger Verfügungen im Presse- und Äußerungsrecht ohne vorherige Anhörung und Abmahnung rechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inkenntnissetzung ersetzt keine Abmahnung - Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis im einstweiligen Verfügungsverfahren

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 553
  • BeckRS 2019, 1086
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18
    Grundsätzlich sind gemäß § 93 ZPO, der auch auf das einstweilige Verfügungsverfahren Anwendung findet (BeckOK-ZPO/Jaspersen, 31. Ed. 2018, § 93 Rn. 8 m.w.N.), die Kosten einer einstweiligen Verfügung dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn der Antragsgegner zur Beantragung der einstweiligen Verfügung keinen Anlass gegeben hat, wenn also bei vernünftiger Würdigung des Verhaltens des Antragsgegners der Antragsteller zu dem Schluss berechtigt ist, er werde ohne Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens nicht zu seinem Recht gelangen, § 93 ZPO (BGH NJW-RR 2005, 1005.1006; Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 93 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18
    Hiervon ist in der Regel - auch in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten - aber nicht auszugehen, wenn der Antragsgegner zuvor nicht abgemahnt wurde (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.03.2014 - 16 W 15/14; OLG München NJW-RR 2001, 42; vgl. auch (für Wettbewerbssachen) OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18
    Die Kammer hat den Antragsteller darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Abmahnung eine Anhörung durchzuführen sei (vgl. BVerfG NJW 2018, 3634; BVerfG NJW 2018, 3631) und hat weiter Hinweise im Hinblick auf den Verfügungsgrund gegeben (Bl. 31 d.A.).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18
    Die Kammer hat den Antragsteller darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Abmahnung eine Anhörung durchzuführen sei (vgl. BVerfG NJW 2018, 3634; BVerfG NJW 2018, 3631) und hat weiter Hinweise im Hinblick auf den Verfügungsgrund gegeben (Bl. 31 d.A.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

    Auch in einstweiligen Verfügungsverfahren kann in solchen Fällen im Wege des Anerkenntnisurteils im Sinne des § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (vgl. LG Frankfurt am Main, Urt. v. 06.02.2019, Az.: 2-03 O 414/18, BeckRS 2019, 1086 m. Anm. Löffel, GRUR-Prax 2019, 124; Mantz, NJW 2019, 953, 958; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 307 Rn. 2).
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