Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25180
BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,25180)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - 1 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,25180)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18 (https://dejure.org/2019,25180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 246 StGB; § 257 Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 6 StGB; § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB
    Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten Vielzahl noch ungewisser Diebestaten); Unterschlagung (Subsidiarität zum Diebstahl: keine wahldeutige Verurteilung); Begünstigung (keine entsprechende Anwendung des Angehörigenprivilegs der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 246 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 StGB, § 257 StGB, § 258 Abs. 6 StGB, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision betreffend den Freispruch vom Vorwurf des Mordes; Aufhebung der Teilfreisprüche wegen Diebstahl und Unterschlagung

  • rewis.io

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung mehrerer Vermögensdelikte: Diebstahl, Bandendiebstahl und Unterschlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 ; StGB § 242 ; StGB § 246
    Revision betreffend den Freispruch vom Vorwurf des Mordes; Aufhebung der Teilfreisprüche wegen Diebstahl und Unterschlagung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 310
  • BeckRS 2019, 18187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.05.1958 - 4 StR 62/58
    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Die Strafvereitelung richtet sich gegen den Strafanspruch des Staates; der persönliche Strafausschließungsgrund soll dem Angehörigen ersparen, an der Überführung eines Angehörigen mitwirken zu müssen (BGH, Urteil vom 29. Mai 1958 - 4 StR 62/58, BGHSt 11, 343, 345).

    Zudem macht sich selbst derjenige strafbar, der einen Angehörigen begünstigt, um ihn der Bestrafung zu entziehen, und ihm zugleich die Vorteile seiner Tat sichern will, sofern die Strafvereitelung auch ohne gleichzeitige Begünstigung erreicht werden kann (BGHSt 11, 343, 345).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Damit ist der Grund für die Strafschärfung des Bandendiebstahls nicht gegeben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55 Rn. 9, BGHSt 8, 205, 209; Beschluss vom 3. April 1970 - 2 StR 419/69 Rn. 2, BGHSt 23, 239, 240; Großer Senat, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 Rn. 42, BGHSt 46, 321, 334).

    Dieser Grund liegt in erster Linie in der engen Bindung, welche die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung bildet (Organisationsgefahr), und nur sekundär in dem Einschüchterungseffekt sowie der gesteigerten Durchsetzungsmacht mehrerer Täter gegenüber dem Opfer vor Ort (Aktions- und Ausführungsgefahr; vgl. BGHSt 46, 321, 334 ff.).

  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 63/19

    Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch psychische Beeinträchtigungen:

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2019 - 4 StR 63/19 Rn. 6).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Wenn das Tatgericht trotz fehlender Regelwirkung einen besonders schweren Fall annimmt, hat es die dafür erforderliche Gesamtabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 Rn. 21) und seine Erwägungen in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen (§ 267 Abs. 3 Satz 3 StPO; vgl. MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 375).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Über einen weiteren Tatvorwurf (Ziff. 12 der Anklage) hat das Landgericht ersichtlich keine Entscheidung getroffen, so dass das Verfahren insoweit weiter dort anhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 1 StR 150/17 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 19.09.2006 - 4 StR 303/06

    Revision bei Übergehen eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    aa) Wird ein im Urteil zu bescheidender Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerhafter Begründung abgelehnt oder sogar übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör (BGH, Urteile vom 6. Juni 1973 - 1 StR 82/72 Rn. 103, 105; vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96 Rn. 11; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 Rn. 10; vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03 Rn. 44; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09 Rn. 7; vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97 Rn. 3 und vom 19. September 2006 - 4 StR 303/06).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 92/14

    Keine wahlweise Verurteilung wegen schweren Raubes oder schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Die wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls hat zu entfallen, weil der Tatbestand der Unterschlagung den engeren Tatbestand des Diebstahls mitumfasst (vgl. zum Verhältnis Raub und räuberischer Erpressung BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 92/14 Rn. 3).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
    Damit ist der Grund für die Strafschärfung des Bandendiebstahls nicht gegeben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55 Rn. 9, BGHSt 8, 205, 209; Beschluss vom 3. April 1970 - 2 StR 419/69 Rn. 2, BGHSt 23, 239, 240; Großer Senat, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 Rn. 42, BGHSt 46, 321, 334).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Wird ein solcher im Urteil zu bescheidender Antrag mit rechtsfehlerhafter Begründung zurückgewiesen oder übergangen, ist dies unschädlich, wenn er mit rechtsfehlerfreier Begründung hat abgelehnt werden dürfen und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht oder ergänzt werden können; denn beim Hilfsbeweisantrag verzichtet der Antragsteller auf weiteres rechtliches Gehör und damit einhergehend auf die Möglichkeit der Anpassung seines Verteidigungsverhaltens an die Gründe des Ablehnungsbeschlusses (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. August 1996 - 3 StR 180/96, NJW 1997, 265; vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NJW 2000, 370, 371; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, juris Rn. 57; Beschluss vom 9. Juni 2020 - 5 StR 167/20, NStZ 2020, 623 Rn. 7, jeweils mwN; ferner Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 326; BeckOK StPO/Bachler, 49. Ed., § 244 Rn. 56; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 236a; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 379; MüKoStPO/Trüg/Habetha, 2. Aufl., § 244 Rn. 411).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Eine gegen eine Bandentat sprechende Beschränkung auf wenige, von vornherein - d.h. im Zeitpunkt der Bandenabrede - individuell bestimmte Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 193/15, aaO) ist den bisherigen Feststellungen des Landgerichts nicht zu entnehmen (vgl. vielmehr den Brief des Angeklagten H. an seine Mutter vom 11. Juli 2018; vgl. zur Erforderlichkeit der "offenen Abrede" auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, NStZ-RR 2019, 310 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19

    Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes

    Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen mehreren ordnungswidrigen Verhaltensweisen ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 375; BeckRS 2019, 18187 Rdn. 31).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 306/20

    Tateinheit (Zusammenfassung mehrerer Handlungen im natürlichen Sinne zu einer

    Bei der Bewertung des Tatbildes ist maßgeblich darauf abzustellen, ob das Tatgeschehen auf einem einheitlichen Tatentschluss beruht (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, NStZ-RR 2019, 310 f.; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 73/18, BeckRS 2018, 33929).
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20

    Tragen des Geschehens in der Wohnung von einem einheitlichen Willen des

    Eine natürliche Handlungseinheit setzt voraus, dass zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, die von einem einheitlichen Willen getragen werden, ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen "objektiven" Dritten als ein einheitliches Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18 mwN).
  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 214/22

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Dieser Ablehnungsgrund kann vom Revisionsgericht in dieser Konstellation eines Hilfsbeweisantrags aufgrund des Urteilsinhalts ohne Weiteres nachgebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18 Rn. 57 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht