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   OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19   

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OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19 (https://dejure.org/2019,25707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.08.2019 - 12 U 57/19 (https://dejure.org/2019,25707)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. August 2019 - 12 U 57/19 (https://dejure.org/2019,25707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 StVG, § 823 BGB
    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: "Betrieb" eines Kraftfahrzeugs bei einem automatischen Transport durch eine Waschstraße

  • IWW
  • RA Kotz

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr bei einem automatischen Transport durch eine Waschstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Unfall in der Waschstraße - ein Fahrzeug, das mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband durch eine Waschstraße gezogen wird, ist nicht "in Betrieb"; der Halter haftet daher nicht aus Betriebsgefahr

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall in der Waschstraße - Keine Haftung, wenn Motor aus ist

  • beck-blog (Auszüge)

    Waschstraße: Kein Betrieb des Fahrzeugs, wenn es auf einem Förderband durchtransportiert wird

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfall in der Waschanlage: Keine Betriebsgefahr bei ausgeschaltetem Motor

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall in der automatischen Waschstraße und die Betriebsgefahr

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei Unfall auf Förderband der Waschstraße

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughalter haften nicht bei Unfall in automatischer Waschanlage aus Betriebsgefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband einer Waschstraße ist nicht "in Betrieb - Halter haftet daher nicht aus Betriebsgefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1363
  • NZV 2020, 149
  • BeckRS 2019, 18385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Dies ist dann der Fall, wenn der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebsvorrichtung des Kfz steht (BGH VI ZR 168/04, Urteil vom 26.04.2005, juris).

    Wie in dem Hinweisbeschluss vom 03.07.2019 ausführlich dargelegt, sind die Voraussetzungen des § 7 StVG dann erfüllt, wenn der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebsvorrichtung des Kfz steht (BGH VI ZR 168/04, Urteil vom 26.04.2005, juris).

  • KG, 28.03.1977 - 12 U 2468/75

    Waschanlage; Fahrzeug; Schaden; Positive Forderungsverletzung; Positive

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Die besonderen Gefahren des eigentlichen Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) entfalten hingegen in diesem Moment keine Relevanz (Zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn 5 S 56/14, Urteil vom 26.11.2014, juris; AG Köln 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 7 StVG Rn. 8).

    Die besonderen Gefahren des Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) haben in diesem Moment keinerlei Relevanz entfaltet (zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn, 5 S 56/14, Urteil vom 26. November 2014, juris; AG Köln, 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVG Rdnr. 8).

  • AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12

    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Die besonderen Gefahren des eigentlichen Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) entfalten hingegen in diesem Moment keine Relevanz (Zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn 5 S 56/14, Urteil vom 26.11.2014, juris; AG Köln 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 7 StVG Rn. 8).

    Die besonderen Gefahren des Betriebes des Kraftfahrzeuges (Geschwindigkeit, Ausmaße, Gewicht) haben in diesem Moment keinerlei Relevanz entfaltet (zum gleichen Ergebnis kommend: KG Berlin in VersR 1977, 626; LG Paderborn, 5 S 56/14, Urteil vom 26. November 2014, juris; AG Köln, 272 C 33/12, Urteil vom 26.06.2012, juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVG Rdnr. 8).

  • LG Koblenz, 10.12.2018 - 5 O 373/16

    Schadenersatz aus einem Unfallereignis: Kollision zweier Fahrzeuge in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    5 O 373/16 LG Koblenz.

    5 O 373/16 LG Koblenz.

  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Entgegen der im Schriftsatz vom 10.07.2019 vertretenen Auffassung des Klägers stehen die obigen Ausführungen des Senats auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in dessen Urteil vom 06.04.2007 (OLG Köln, 3 U 111/15, Urteil vom 06.04.2017, juris).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um deren Willen die Rechtsnorm erlassen worden ist (BGH VI ZR 253/13, Urteil vom 21.01.2014 juris).
  • EuGH, 20.06.2019 - C-100/18

    Ein Sachverhalt, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus der im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 25.06.2019 zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.06.2019 (C-100/18, juris).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Denn in dieser Situation betreibt der Fahrer nicht das Fahrzeug und es wirken auch keine Betriebseinrichtungen des Fahrzeugs; dieses ist vielmehr mit einem beliebigen Gegenstand vergleichbar, der automatisch transportiert wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2019, Az. 12 U 57/19; KG, Urteil vom 28.03.1977, Az. 12 U 2468/75; jeweils Juris).
  • OLG Celle, 20.11.2019 - 14 U 172/18

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden an einer Waschanlage aufgrund

    (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 12 U 57/19, VersR 2019, 1384; Beschluss vom 5. August 2019 - 12 U 57/19, juris-Rn. 5 mwN; so auch schon KG, Urteil vom 28. März 1977 - 12 U 2468/75, VersR 1977, 626).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 211/22
    Zwar befindet sich ein Fahrzeug, das - wie hier - vom Transportband einer Autowaschanlage gezogen wird, nicht "im Betrieb" i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2021, 336; OLG Karlsruhe, NZV 2015, 76; OLG Koblenz, NJW-RR 2019, 1363; Burmann, a. a. O., Rn. 8).
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