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   BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18   

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https://dejure.org/2019,5758
BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ...

  • Wolters Kluwer

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 132 Abs. 3 ; ZPO § 281
    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erledigung nach Klage beim unzuständigen Gericht

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erledigung der Hauptsache bei Unzuständigkeitdes angerufenen Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 3689
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60

    Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Der Zuständigkeitsmangel kann auf diese Weise unschwer "abgestreift" werden (s. Senatsurteil vom 21. September 1961 - III ZR 120/60, BGHZ 35, 374, 377).

    Dementsprechend führt die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage die Rechtshängigkeit des Klageanspruchs mit sämtlichen daran geknüpften Folgen herbei (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1961 aaO und vom 20. Februar 1986 - III ZR 232/84, NJW 1986, 2255, 2257).

  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Die Anrufung des unzuständigen Gerichts hat nach der Verweisung an das zuständige Gericht für den Kläger nur insoweit nachteilige Folgen, als er auch im Falle seines Obsiegens gemäß § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Mehrkosten tragen muss (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, NJW 1984, 1901, insoweit in BGHZ 91, 126 nicht mit abgedruckt; s. auch BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037, 1038 Rn. 15).

    Er sieht sich hierbei in Übereinstimmung mit Erwägungen in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Beschluss des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2010 (I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 f).

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Wird an der im Beschluss vom 21. Juni 2017 (XII ZB 231/17, FamRZ 2017, 1699, 1700 Rn. 11 f) geäußerten Rechtsauffassung festgehalten, dass der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache abzuweisen ist, wenn die ursprüngliche Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung zwar bei einem unzuständigen Gericht anhängig, ansonsten aber zulässig und auch begründet war und ein Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht gestellt worden ist?.

    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vertritt in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2017 (XII ZB 231/17, FamRZ 2017, 1699, 1700 Rn. 11 f) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Feststellung einer Erledigung der Hauptsache nicht vorliegen, wenn es an der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts im Zeitpunkt der Erledigung fehle.

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Andererseits soll sich der Kläger nicht den Folgen einer unzulässigen oder unbegründeten Klage zu Lasten des Beklagten entziehen dürfen, weshalb es die beklagte Partei in der Hand hat, ihr eigenes Interesse an einer Sachentscheidung weiterzuverfolgen und der Erledigungserklärung zu widersprechen (s. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 367; Flockenhaus aaO).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Die Anrufung des unzuständigen Gerichts hat nach der Verweisung an das zuständige Gericht für den Kläger nur insoweit nachteilige Folgen, als er auch im Falle seines Obsiegens gemäß § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Mehrkosten tragen muss (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, NJW 1984, 1901, insoweit in BGHZ 91, 126 nicht mit abgedruckt; s. auch BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037, 1038 Rn. 15).
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Dementsprechend führt die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage die Rechtshängigkeit des Klageanspruchs mit sämtlichen daran geknüpften Folgen herbei (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1961 aaO und vom 20. Februar 1986 - III ZR 232/84, NJW 1986, 2255, 2257).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Andererseits soll sich der Kläger nicht den Folgen einer unzulässigen oder unbegründeten Klage zu Lasten des Beklagten entziehen dürfen, weshalb es die beklagte Partei in der Hand hat, ihr eigenes Interesse an einer Sachentscheidung weiterzuverfolgen und der Erledigungserklärung zu widersprechen (s. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589 und vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 367; Flockenhaus aaO).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Dies dient dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. zB BGH, Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
  • OLG München, 13.08.1985 - 25 U 3021/85
    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    d) Vor diesem Hintergrund vermag sich der erkennende Senat nicht der Ansicht anzuschließen, dass die fehlende Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt der Erledigung die Feststellung, dass die Hauptsache erledigt ist, auch dann hindert, wenn die Klageforderung begründet und im Übrigen zulässig war und ein Verweisungsantrag gestellt worden ist (so aber wohl OLG München, MDR 1986, 61, 62; Vossler, NJW 2002, 2373, 2374; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rn. 44 und 58 [Stichwort "Verweisung"]; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 281 Rn. 50; wie hier hingegen Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn. 17; wohl auch Smid/Hartmann aaO; BeckOK/ZPO-Jaspersen, § 91a Rn. 78, 78.2 [Stand: 15. September 2018]).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage dann Erfolg hat, wenn die ursprüngliche Klage bei Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch eben dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (st. Rspr.; s. zB BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521, 3522 Rn. 30 und vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17, VersR 2018, 959 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 83/17

    Zulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei anhängiger

  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Er schließt sich unter Modifizierung seines im Beschluss vom 28. Februar 2019 (III ZR 16/18, BeckRS 2019, 3689) eingenommenen Standpunkts nunmehr der im Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2019 (III ZR 16/18, NJW 2019, 2544) dargelegten Auffassung an, wonach bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses die Erledigung der Hauptsache nur dann festgestellt werden kann, wenn der Kläger zuvor bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat.
  • LG Hamburg, 23.08.2023 - 324 O 195/23
    Denn ein etwaiger Zuständigkeitsmangel hätte durch eine auf Antrag nach § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO auszusprechende Verweisung unschwer behoben und "abgestreift" werden können (BGH Beschl. v. 28.02.2019 - III ZR 16/18, BeckRS 2019, 3689 Rn. 13, beck-online).
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