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   BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18   

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https://dejure.org/2019,8838
BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18 (https://dejure.org/2019,8838)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - I ZR 44/18 (https://dejure.org/2019,8838)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - I ZR 44/18 (https://dejure.org/2019,8838)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV, § ... 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG, Art. 3 der Richtlinie 98/6 EG, § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV, § 5a Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV, § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV, Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 98/6/EG, § 4 Nr. 11 UWG, §§ 6, 7 der Fertigpackungsverordnung (FertigPackV), Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, § 6 FertigPackV, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 4 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • online-und-recht.de

    Kaffeekapseln sind Fertigpackungen iSd. PAngVO II

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Kaffeekapseln ohne Angabe des Grundpreises für das enthaltene Kaffeepulver

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 2 Abs. 1 S. 1
    Beanstandung einer Werbung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe eines Grundpreises bei als Fertigpackungen angebotenen Kaffeekapseln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Kaffeekapseln muss auch der Kilopreis des Kaffeepulvers angegeben werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Händler müssen bei Kaffeekapseln den Kilopreis angeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 5642
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18
    Sie stellen daher Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (zu § 4 Nr. 11 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 f. = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt; Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 19 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS, jeweils mwN).

    Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann (BGH, GRUR 2014, 576 Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 2 PAngV Rn. 3; Jacobi, WRP 2010, 1217, 1219 f.).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18
    a) Auch wenn ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

    b) Den Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft insoweit allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 110/11

    Traum-Kombi - Pizzabringdienst muss in Preislisten und Werbung für Produkte in

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18
    Den Verbrauchern wurde dadurch ein Preisvergleich nicht unerheblich erschwert (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - I ZR 110/11, GRUR 2013, 186 Rn. 17 = WRP 2013, 182 - Traum-Kombi).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18
    Sie stellen daher Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (zu § 4 Nr. 11 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 f. = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt; Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 19 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS, jeweils mwN).
  • OLG Jena, 28.02.2018 - 2 U 460/17
    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Jena, GRUR-RR 2018, 424).
  • OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19

    Grundpreisangabe-Pflicht bei Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten

    Der Antragsteller hat darüber hinaus einen Verstoß des Antragsgegners gegen § 2 Abs. 1 PAngV, der eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG darstellt (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 29 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 11), glaubhaft gemacht.

    Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV ist lediglich Voraussetzung, dass die Werbung - wie vorliegend - unter Angabe von Preisen erfolgt (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 13).

    Nach der Legaldefinition des § 42 Abs. 1 MessEG, die auch für § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV maßgeblich ist, sind Fertigpackungen Verpackungen beliebiger Art, in die in Abwesenheit des Käufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Käufers verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 16).

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann (BGH, GRUR 2014, 576, Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage, 2019, § 2 PAngV Rn. 2).

    Wird die Ware beispielsweise nach Stückzahl angeboten, obwohl nach spezialgesetzlichen Vorschriften die Füllmenge der Verpackungen nach Gewicht angegeben werden muss, kann dadurch nicht die Verpflichtung zur Grundpreisangabe vermieden werden (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 41).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 Abs. 2 S. 1 2. Alt. FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften - wie der BGH in den beiden zitierten Urteilen zu Kaffeekapseln vom 28. März 2019, GRUR 2019, 641, Rn. 21, sowie BeckRS 2019, 5642, Rn. 19, ausgeführt hat - durch die LMIV verdrängt worden sind, so dass die Artt. 9 Abs. 1 lit. e), 23 Abs. 1 lit. b) LMIV zur Anwendung kommen, kann vorliegend dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 23 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 21; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Auflage, Art. 23 Rn. 56).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 31 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 27; BGH, WRP 2019, 68, 32 - Jogginghosen).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

    Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV ist lediglich Voraussetzung, dass die Werbung - wie vorliegend - unter Angabe von Preisen erfolgt (BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642).

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 2 PAngV Rn. 2).

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl., Art. 23 Rn. 56).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; BGH WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

    Der Verbraucher hat weiterhin ein berechtigtes Interesse daran, bei seinem Preisvergleich auf den Preis im Verhältnis zur Füllmenge abstellen zu können (BGH Urt. v. 28.3.2019 I ZR 44/18).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

    Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV ist lediglich Voraussetzung, dass die Werbung - wie vorliegend - unter Angabe von Preisen erfolgt (BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642).

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; LG München II, Urteil vom 03.07.2014, - 4 HK O 5536/13; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 2 PAngV Rn. 2).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften durch die LMIV verdrängt worden sind (so der BGH in den beiden Urteilen zu Kaffeekapseln in GRUR 2019, 641, Rn 21 sowie BeckRS 2019, 5642, Rn 19), kann dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl., Art. 23 Rn. 56).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; BGH, WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

  • OLG Celle, 09.07.2019 - 13 U 31/19

    Vertrieb eines kapselförmigen Aminosäurepräparates über das Internet ohne Angabe

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich - nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - entschieden, dass eine entsprechende Verpflichtung beim Anbieten von Kaffeekapseln besteht, und damit unter anderem das auch in dem angefochtenen Urteil zitierte Urteil des OLG Koblenz vom 6. Dezember 2017 bestätigt (BGH, a.a.O. sowie Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 44/18, juris).
  • OLG Schleswig, 09.03.2023 - 6 U 36/22

    4er Set Stumpenkerzen - Wettbewerbsrecht: Vertragsstrafe wegen Fehlen eines

    Geschieht dies nicht, liegt darin ein Verstoß gegen § 2 PAngV a. F. (BGH BeckRS 2019, 5642 Rn. 17 - Kaffeekapseln; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, § 2 PAngV Rn. 7).
  • LG Hamburg, 02.12.2021 - 312 O 339/20

    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche wegen einer Preisangabe

    Das gilt insbesondere dann, wenn dem Verbraucher eine Information vorenthalten wird, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft (vgl. BGH, Urt. v. 28.3.2019 - I ZR 85/18 - GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; Urt. v. 31.10.2018 - I ZR 73/17 - WRP 2019, 68 - Jogginghosen).
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