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   OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18   

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OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18 (https://dejure.org/2019,11857)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2019 - 6 U 164/18 (https://dejure.org/2019,11857)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2019 - 6 U 164/18 (https://dejure.org/2019,11857)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 856
  • BeckRS 2019, 8044
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Der Senat kann als in Wettbewerbssachen erfahrener Spruchkörper die wettbewerbliche Eigenart aus eigener Sachkunde beurteilen, weil nur der optische Gesamteindruck zu berücksichtigen ist und sich die Produkte an ein allgemeines Publikum richten (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16, GRUR 2017, 1135 Rn. 19 - Leuchtballon).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH, Urteil vom 14.09.2017, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon, mwN).

    Entscheidend für diese Beurteilung ist erneut der Gesamteindruck beider Produkte aus der Sicht eines durchschnittlich informierten Verbrauchers, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser in der realen Wettbewerbssituation nicht aufgrund eines aktiven Vergleichs des einen Produktes mit dem anderen handelt, sondern eines der Produkte aufgrund seiner Erinnerungen an den Gesamteindruck des anderen Produktes bewertet und einordnet (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO, § 4 Rn. 3.37a).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Herkunftstäuschung vermeidbar, wenn sie durch geeignete und zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann, was im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 39 - Leuchtballon, mwN).

    Ein strengerer Maßstab gilt lediglich im Falle der (fast) identischen Übernahme (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 39 - Leuchtballon).

    Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu der Entscheidung "Leuchtballon" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2017, 1135).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 184 Rn. 11 - Industrienähmaschinen; Urteil vom 16.11.2017 - I ZR 91/16, GRUR 2018, 311 Rn. 13 - Handfugenpistole, m. zahlr.

    Für die wettbewerbliche Eigenart kommt es zwar nicht darauf an, dass der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt; erforderlich ist aber, dass der Verkehr annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 14 - Handfugenpistole, mwN).

    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrem Zusammenwirken geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 16 - Handfugenpistole, mwN).

    Handelt es sich dagegen nicht um technisch notwendige Merkmale, sondern nur um solche, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, können sie eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. vgl. BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 16 - Handfugenpistole, mwN).

    So muss das Produkt detailliert beschrieben und in der Regel das Produkt selbst vorgelegt werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 17 - Handfugenpistole, mwN).

    Zutreffend nehmen die Beklagten allerdings an, dass die wettbewerbliche Eigenart entfallen kann, wenn der Verkehr dessen prägende Gestaltungsmerkmale aufgrund der Marktverhältnisse nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem durch einen Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 20 - Handfugenpistole).

  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 44/15

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Nachahmungen der Freizeitschuhe "Crocs"

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Insbesondere muss er die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - 6 U 44/15, - Crocs, juris, mwN).

    Bei der Prüfung der "hinreichenden Bekanntheit" des nachgeahmten Produkts kann diese nicht nur aus hohen Absatzzahlen, sondern beispielsweise auch aus entsprechenden Werbeanstrengungen abgeleitet werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - 6 U 44/15, - Crocs, juris, mwN).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf den Vertrieb anderer Nachahmungsprodukte berufen kann, solange Ansprüche wegen dieser Produkte nicht durch Verwirkung untergegangen sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - 6 U 44/15, - Crocs, juris, mwN).

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, Urteil vom 24.03.2005 - I ZR 131/02, GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen, mwN).

    Insbesondere muss er die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; OLG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - 6 U 44/15, - Crocs, juris, mwN).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts kann auch verloren gehen, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder seine Merkmale auf Grund der Entwicklung der Verhältnisse auf dem Markt, beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen, nicht mehr geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - I ZR 104/04, GRUR 2007, 984 - Gartenliege).

    Damit muss das nachgeahmte Produkt eine gewisse Bekanntheit haben (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2007 - I ZR 104/04, GRUR 2007, 984 - Gartenliege, mwN).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, weil dieser von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; WRP 2013, 1188 = GRUR 2013, 951 Tz. 19 - Regalsystem; WRP 2013, 1339 = GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).

    Abzustellen ist nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Für diese Annahme ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, WRP 2012, 1379 = GRUR 2012, 1155 Tz. 19 - Sandmalkasten; WRP 2013, 1339 = GRUR 2013, 1052 Tz. 18 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops, jeweils m. w. N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, weil dieser von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; WRP 2013, 1188 = GRUR 2013, 951 Tz. 19 - Regalsystem; WRP 2013, 1339 = GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2018 - 6 U 11/17

    Unterrichtsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vorfälligkeitsklausel sowie

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Wegen der genauen Gestaltung dieser Rasierer wird auf die Abbildungen in der Klageschrift sowie den als Anlage Ast 1 im Rahmen des Verfügungsverfahrens des OLG Köln, Az. 6 U 11/17, vorgelegten Rasierer der Klägerin Bezug genommen.

    Wegen der genauen Gestaltung dieses Rasierers und des Angebotes wird auf die Abbildungen in der Klageschrift und insbesondere das eingereichte Modell (Anlage ASt 2 im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens, OLG Köln, 6 U 11/17) Bezug genommen.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Intensität der Übernahme sowie den besonderen Umständen (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2000 - I ZR 225/98, GRUR 2001, 443 - Viennetta).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
    Es ist Sache des Anspruchsgegners, darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, dass die in Rede stehenden Merkmale einzeln oder auch in der fraglichen Verbindung bereits vorbekannt oder inzwischen üblich geworden sind (BGH, Urteil vom 06.11.1997 - I ZR 2102/95, GRUR 1998, 477 - Trachtenjanker; Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 3.78).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19

    Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate

    Das Gericht kann auch Merkmale heranziehen, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, sofern das Produkt selbst vorgelegt oder - wie hier - bildlich wiedergegeben wird (vgl. dazu: OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn. 37, Köhler a.a.O. Rn. 3.33).
  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

    Es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und es können auch Merkmale herangezogen werden, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, wenn das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG , 38. Aufl., § 4 Rn. 3.33; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 42 - Rotationsrasierer).

    Für das Ausmaß der Bekanntheit kann es eine Rolle spielen, welchen Marktanteil und welche werbliche Präsenz das Produkt hat, wie lange es auf dem Markt ist (BGH GRUR 2013, 1052 Rn. 24 - Einkaufswagen III; BGH WRP 2015, 1090 Rn. 28 - Exzenterzähne: jahrelanger Vertrieb), ob der Originalhersteller eine Pionierleistung erbracht hat und ob er sein Produkt aktiv gegen Nachahmer verteidigt hat (BGH GRUR 2010, 80 Rn. 37 - LIKEaBIKE; BGH WRP 2013, 1189 Rn. 21 - Regalsystem; OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn. 63).

    Es ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 71 - Rotationsrasierer).

    Gegen eine solche Annahme spricht es allerdings idR, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar oder auffällig angebracht ist (BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 16 - Knoblauchwürste; BGH WRP 2017, 792 Rn. 61 - Bodendübel; OLG Köln GRUR-RR 2014, 210 (214); OLG Köln GRUR-RR 2015, 441 (445); OLG Köln GRUR-RR 2018, 207 Rn. 94 zu Jeanshosen; OLG München WRP 2018, 1240 Rn. 24, 25 zu Badelatschen; OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn. 85 zu Rotationsrasierer).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
    (2) Der Vertrieb der Beklagten in der der Klage zugrundeliegenden Art und Weise begründet zumindest die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft der Möbelstücke, die mit einer tatsächlichen Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft gleichzusetzen ist (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 4 Rn. 3.41; OLG Köln, GRUR 2019, 856, Rn. 80).
  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 5 U 104/22

    Buchstabentafel-Klappkiste

    Der angesprochene Verkehr geht davon aus, dass die Produkte, die unter einer Eigenmarke vertrieben werden, von diversen Herstellern stammen (OLG Köln GRUR 2019, 856 Rn. 87 - Rotationsrasierer).

    Wenn die abweichende Kennzeichnung vom Verkehr - wie hier - als Handelsmarke wahrgenommen wird, so räumt diese die Gefahr einer Herkunftstäuschung nicht aus (OLG Köln GRUR 2019, 856 Rn. 84 - Rotationsrasierer).

    (d) Der angesprochene Verkehr weiß, dass Discounter wie die Antragsgegnerinnen zu 1) und zu 3) - sowohl im Lebensmittelbereich als auch im Non-Food-Bereich - Produkte bekannter Hersteller unter eigenen Marken vertreiben (vgl. OLG Köln GRUR 2019, 856 Rn. 86 - Rotationsrasierer).

  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Das Gericht kann sodann aufgrund dieser vorgetragenen Tatsachen die Merkmale bestimmen, denen wettbewerbliche Eigenart zukommt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26.04.2019 - 6 U 164/18, GRUR 2019 856 - Rotationsrasierer).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 6 U 66/19

    Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffeebereiters

    Das Gericht kann auch Merkmale heranziehen, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, sofern das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn 37).

    (OLG Köln, GRUR 2019, 856, Rn 53).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2020 - 6 U 136/20

    Wettbewerbliche Eigenart einer Wasserspielbahn trotz Vertriebs unter zwei

    Das Gericht kann auch Merkmale heranziehen, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, sofern das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn 37).

    Der angesprochene Verkehr geht bei erkennbaren Handelsmarke, die warengruppenübergreifend für eine Vielzahl unterschiedlichster Produkte der jeweiligen Handelskette benutzt werden und dem Verkehr entsprechend häufig in den Märkten der betreffenden Kette begegnen, davon aus, dass die Produkte, die unter einer Eigenmarke vertrieben werden, von diversen Herstellern stammen (BGH GRUR 2009, 1069; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2018, 248, Rn 26 - Reisewecker; OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn 85).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 327 O 427/19

    Wettbewerbliche Eigenart bei Brotaufstrichgläsern; Herkunftstäuschung

    Es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und es können auch Merkmale herangezogen werden, die in der Antragsschrift nicht gesondert benannt sind, wenn das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.33; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 42 - Rotationsrasierer).

    Es ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 71 - Rotationsrasierer).

  • LG Hamburg, 24.08.2022 - 308 O 145/22
    Der angesprochene Verkehr geht bei erkennbaren Handelsmarken, die warengruppenübergreifend für eine Vielzahl unterschiedlichster Produkte der jeweiligen Handelskette benutzt werden und dem Verkehr entsprechend häufig in den Märkten der betreffenden Kette begegnen, davon aus, dass die Produkte, die unter einer Eigenmarke vertrieben werden, von diversen Herstellern stammen (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2021, 383 Rn. 49 ff. m.w.N.; OLG Köln GRUR 2019, 856 Rn. 84 ff.).

    Dass die Anbieter der Originalprodukte einen Kannibalisierungseffekt vermeiden wollen, führt zu keiner anderen Betrachtung, da die Zweitmarke in anderen Verpackungen und mit anderer Bezeichnung vertrieben wird (vgl. OLG Köln GRUR 2019, 856 Rn. 84 ff.).

  • OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen unlauterer Nachahmung Echtwaffe

    Es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und es können auch Merkmale herangezogen werden, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, wenn das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.33; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 42 - Rotationsrasierer).

    Es ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 71 - Rotationsrasierer).

  • LG Köln, 15.10.2019 - 31 O 145/18

    Vertrieb von Softbildkameras und Sofortbildfilmen stellt keine Herkunftstäuschung

  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 54/20
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 123/19
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 325/19
  • LG Hamburg, 13.01.2020 - 327 O 427/19

    Herkunftstäuschung bei ähnlich gestalteten Brotaufstrichgläsern unterschiedlicher

  • OLG Hamburg, 31.08.2022 - 5 U 60/22

    Orangensaftflaschen, Grübchenflasche - Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart

  • LG Karlsruhe, 16.02.2023 - 13 O 2/23

    Web-Archiv des Drittanbieters - Geschäftliche Werbehandlung durch nur noch in

  • LG Köln, 20.01.2021 - 84 O 252/19
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 62/20
  • OLG Köln, 05.06.2020 - 6 U 250/19
  • LG Köln, 12.10.2021 - 33 O 24/20
  • LG Köln, 12.10.2021 - 31 O 63/20
  • LG Köln, 02.03.2021 - 33 O 13/21
  • LG Köln, 26.04.2021 - 33 O 13/21
  • LG Hamburg, 08.10.2020 - 327 O 267/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verpackungsgestaltung

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