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   LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19   

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https://dejure.org/2020,3181
LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19 (https://dejure.org/2020,3181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2020 - L 2 AL 44/19 (https://dejure.org/2020,3181)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - L 2 AL 44/19 (https://dejure.org/2020,3181)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 2348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Hamburg, 05.02.2018 - S 14 AL 17/18
    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Letzter blieb im Ergebnis in der zweiten Instanz erfolglos (S 14 AL 17/18 ER und L 2 AL 6/18 B ER).

    Der Kläger hat gegen das ihm am 24. September 2019 zugestellte Urteil am 22. Oktober 2019 Berufung eingelegt, mit welcher er vorträgt, im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz zum Aktenzeichen S 14 AL 17/18 ER sei zutreffend festgestellt worden, dass es sich bei Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit um Verwaltungsakte handele, weil ansonsten die Regelung des § 39 Nr. 1, 3. Alt. Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sinnlos sei.

  • LSG Hamburg, 19.02.2018 - L 2 AL 6/18

    Ausschluss von einstweiligem Rechtschutz gegen die Zuweisung des Trägers der

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Letzter blieb im Ergebnis in der zweiten Instanz erfolglos (S 14 AL 17/18 ER und L 2 AL 6/18 B ER).

    Darüber hinaus hält der Senat auch daran fest, dass es sich bei dem Schreiben vom 6. November 2017 nicht um einen Verwaltungsakt handelt, wie bereits im Beschluss zum Aktenzeichen L 2 AL 6/18 B ER vom 19. Februar 2018 ausgeführt.

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Auch wenn der Wortlaut missverständlich ist, handelt es sich bei der "Zuweisung" um das Angebot einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III, das - unabhängig von dem überwiegend begünstigenden und nicht belastenden Charakter - bei fehlender Durchsetzbarkeit der Teilnahmeobliegenheit durch Verwaltungszwang noch keine auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Regelung im Sinne des § 31 SGB X trifft, sondern lediglich um eine behördliche Verfahrenshandlung, die der Vorbereitung der eigentlichen Sachentscheidung (Förderung bei Teilnahme an der Maßnahme oder Prüfung und ggf. Feststellung einer Sperrzeit bei Nichtteilnahme) dient (ebenso für das Angebot einer Trainingsmaßnahme nach §§ 48 ff. SGB III a.F.: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 39/04 R, SGb 2005, 594; für die Aufforderung zur Mitwirkung nach §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch mit dem Hinweis auf eine ansonsten mögliche Versagung nach § 66 SGB I: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015 - L 4 AS 242/15 B ER, juris).

    (BSG, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 39/04 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 2, Rn. 21 - 22).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 242/15

    Ausschluss von einstweiligem Rechtsschutz gegen eine Aufforderung der Behörde zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Auch wenn der Wortlaut missverständlich ist, handelt es sich bei der "Zuweisung" um das Angebot einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III, das - unabhängig von dem überwiegend begünstigenden und nicht belastenden Charakter - bei fehlender Durchsetzbarkeit der Teilnahmeobliegenheit durch Verwaltungszwang noch keine auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Regelung im Sinne des § 31 SGB X trifft, sondern lediglich um eine behördliche Verfahrenshandlung, die der Vorbereitung der eigentlichen Sachentscheidung (Förderung bei Teilnahme an der Maßnahme oder Prüfung und ggf. Feststellung einer Sperrzeit bei Nichtteilnahme) dient (ebenso für das Angebot einer Trainingsmaßnahme nach §§ 48 ff. SGB III a.F.: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 39/04 R, SGb 2005, 594; für die Aufforderung zur Mitwirkung nach §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Erstes Buch mit dem Hinweis auf eine ansonsten mögliche Versagung nach § 66 SGB I: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juni 2015 - L 4 AS 242/15 B ER, juris).
  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 2/18 R

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Übernahme von

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann (BSG, Urteil vom 18. Juli 2019 - B 8 SO 2/18 R -, Juris).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG bereits mit Beschluss vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 82/03 B - veröffentlicht in JURIS) entschieden, dass es sich bei einem Beschäftigungsangebot (Arbeitsangebot) nicht um einen Verwaltungsakt handelt und sich insoweit auf sein früheres Urteil vom 26. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3) bezogen.
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    In die Prüfung des Eintritts einer Sperrzeit bei Ablehnung der angebotenen Beschäftigung bzw der Teilnahme an der angebotenen Maßnahme ist deshalb - wie dies bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat - notwendigerweise auch die Frage der Eignung und Zumutbarkeit der Arbeitsstelle oder der Maßnahme für den Arbeitslosen einzubeziehen (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 13).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Denn eine Aufhebung des (vermeintlichen) Bescheides kann dem Kläger nach erfolgter Teilnahme an der Maßnahme ebenso wie eine Feststellung, dass er zur Teilnahme nicht verpflichtet sei, keine günstige Rechtsposition mehr verschaffen (§ 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - ; vgl BSG vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R - Juris).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 82/03 B

    Beschäftigungsangebot nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III kein Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2020 - L 2 AL 44/19
    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG bereits mit Beschluss vom 21. Oktober 2003 (B 7 AL 82/03 B - veröffentlicht in JURIS) entschieden, dass es sich bei einem Beschäftigungsangebot (Arbeitsangebot) nicht um einen Verwaltungsakt handelt und sich insoweit auf sein früheres Urteil vom 26. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3) bezogen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - L 14 AS 1694/20

    Allgemeine gesetzliche Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit

    Dies widerspricht erkennbar Sinn und Zweck der §§ 36 SGB 11, 12 a AufenthG (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - L 31 AS 618/17 B ER -, juris Rn. 15; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. September 2020 - L 10 AS 373/9 18 - BeckRS 2020, 2348 Rn. 45; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. März 2018 - L 15 AS 32/18 B ER -, juris Rn. 7; Böttiger, in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 36 Rn. 49c; Hlava, in Gagel, SGB II / SGB 111, 79.
  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 7 AS 902/20
    Die Zuweisung des Antragstellers zur Maßnahme ‚AEP 120 Tage - Z ..." bei der Y ... GmbH vom 13.07.2020 bis zum 30.04.2021 erfolgte durch einen Verwaltungsakt (§ 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 31 Satz 1 SGB X), da sich der Antragsgegner jedenfalls dieser Rechtsform bediente (zum sog. formellen Verwaltungsakt vgl. nur Engelmann in: Schütze, SGB X, 9. Aufl., § 31 Rn. 37), ohne dass es insoweit auf dessen Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsakts über die Zuweisung zu einer Maßnahme ankommt (hierzu tendierend z.B. Herbst in: jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 45 Rn. 280 und Rademacker in: Hauck/Noftz, SGB, § 45 SGB III, Rn. 102, Stand: 05/12, jeweils u.a. unter Bezug auf BSG v. 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R - Rn. 15 ff. und BSG v. 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R - Rn. 31 f. zur Zuweisung in eine bestimmte Arbeitsgelegenheit; a.A. z.B. LSG Hamburg v. 24.01.2020 - L 2 AL 44/19 - juris Rn. 4 f., 20 ff.).
  • SG München, 13.10.2021 - S 38 KA 161/20

    Datenaustausch Kassenärztliche Vereinigung und Zulassungsgremien

    Eine abstrakte Wiederholungsgefahr als berechtigtes Interesse genügt nicht (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2020, Az L 2 AL 44/19).

    Denn eine abstrakte Wiederholungsgefahr in dem Sinne, dass der Beklagte sein nach Auffassung des Klägers rechtswidriges Verhalten in anderen Fällen oder in einer unbestimmten Zukunft ihm gegenüber erneut an den Tag legen wird, reicht nicht aus (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2020, Az L 2 AL 44/19).

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