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   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20   

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https://dejure.org/2020,9594
OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20 (https://dejure.org/2020,9594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2020 - 3 MR 15/20 (https://dejure.org/2020,9594)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2020 - 3 MR 15/20 (https://dejure.org/2020,9594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung der Schließungsansordnung hinsichtlich Untersagung der Betriebe der Möbeleinzelhandelsgeschäfte auf einer Verkaufsfläche mit einer Quadratmeterzahl von mehr als 800

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 7768
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit hier - anders als etwa im Steuerrecht - nicht eingefordert werden (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Weimar, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 67 -, OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris Rn. 64).

    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2020, a.a.O., juris Rn. 64).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Hiernach sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde, die mit der Differenzierung zwischen Verkaufsstellen für solche Güter, deren Verfügbarkeit sie für die tägliche Versorgung der Bevölkerung als erforderlich ansieht, und denen, hinsichtlich derer ein erschwerter Zugang vorübergehend im Interesse einer möglichst weitgehenden Verringerung der Infektionsgefahr hingenommen werden kann, bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit hier - anders als etwa im Steuerrecht - nicht eingefordert werden (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Weimar, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 67 -, OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris Rn. 64).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Insoweit kommt es auf den Rang des zu schützenden Rechtsguts und die Intensität seiner Gefährdung einerseits sowie auf die Art und Schwere der Beeinträchtigung der hier in Rede stehenden Freiheitsrechte der Antragstellerinnen andererseits an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 66).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht weiter reicht als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt und nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern erfasst; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, NJW 2017, 217, 223).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105, Rn. 171 mwN).
  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit hier - anders als etwa im Steuerrecht - nicht eingefordert werden (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13; OVG Weimar, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 EN 245/20 -, juris Rn. 67 -, OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Dieser rechtlichen Bewertung, die von anderen Oberverwaltungsgerichten für die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen geteilt worden ist (vgl. etwa OVG Magdeburg Beschluss vom 30.4.2020 - 3 R 69/20, BeckRS 2020, 12755 Rn. 34, 35, beck-online; OVG Schleswig Beschluss vom 30.4.2020 - 3 MR 15/20, BeckRS 2020, 7768 Rn. 26-30, beck-online; OVG Münster Beschluss vom 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE, BeckRS 2020, 5158 Rn. 63, beck-online; zur Schließung von Gaststätten siehe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632; VGH Kassel Beschluss vom 30.4.2020 - 8 B 1074/20.N, BeckRS 2020, 8868 Rn. 21-25, beck-online), schließt sich die Kammer an.
  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Dieser rechtlichen Bewertung, die von anderen Oberverwaltungsgerichten für die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen geteilt worden ist (vgl. etwa OVG Magdeburg Beschl. v. 30.4.2020 - 3 R 69/20, BeckRS 2020, 12755 Rn. 34, 35, beck-online; OVG Schleswig Beschl. v. 30.4.2020 - 3 MR 15/20, BeckRS 2020, 7768 Rn. 26-30, beck-online; OVG Münster Beschl. v. 6.4.2020 - 13 B 398/20.NE, BeckRS 2020, 5158 Rn. 63, beck-online; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, Rn. 33 - 34, juris; VGH Kassel Beschl. v. 30.4.2020 - 8 B 1074/20.N, BeckRS 2020, 8868 Rn. 21-25, beck-online), schließt sich die Kammer an.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    Derartige im Rahmen von Hygiene-Konzepten ergriffene Maßnahmen können Infektionen nicht so sicher ausschließen wie die mit der Regelung des § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in Gestalt der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, vorgesehene Reduzierung von besonderes risikobehafteten Kontakten von nicht im Sinne von § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpften oder genesenen Personen mit Dritten (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 34 sowie 15.09.2021 - 3 MR 28/21 -, juris Rn. 28; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 10.02.2021 - 2 KM 38/21 OVG -, juris Rn. 33).

    Buchhandlungen und der Zeitungshandel sind für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung als besonders wichtige Verkaufsstellen einzustufen (zu Büchern als Grundbedarf: vgl. bereits Beschl. des Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

    Nicht zu bestanden ist ferner, dass der Verordnungsgeber gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, bei Mischsortimenten auf die "überwiegenden Sortimentsteile" abstellt (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020, a.a.O., Rn. 31, wobei diesbezüglich ebenfalls darauf abgestellt wird, ob das "hauptsächliche Angebot" der Grundversorgung dient, sowie Beschl. d. Senats v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 -, Rn. 44 juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 43/20

    (Keine) Vorläufige Außervollzugsetzung der Pflicht zum Tragen eines

    Der Senat hat bereits in mehreren Verfahren entschieden, dass die im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erlassenen Regelungen in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG eine hinreichende Rechtsgrundlage finden (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 13.05.2020 - 3 MR 14/20 - Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 17ff. und v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 8ff. sowie v. 07.04.2020 - 3 MB 13/20 -, juris Rn. 9ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen, das durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Derartige im Rahmen von Hygiene-Konzepten ergriffene Maßnahmen können Infektionen nicht so sicher ausschließen wie die mit der Regelung des § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in Gestalt der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, vorgesehene Reduzierung von besonderes risikobehafteten Kontakten von nicht im Sinne von § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpften oder genesenen Personen mit Dritten (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 34 sowie 15.09.2021 - 3 MR 28/21 -, juris Rn. 28; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 10.02.2021 - 2 KM 38/21 OVG -, juris Rn. 33) .

    Buchhandlungen und der Zeitungshandel sind für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung als besonders wichtige Verkaufsstellen einzustufen (zu Büchern als Grundbedarf: vgl. bereits Beschl. des Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

    Nicht zu bestanden ist ferner, dass der Verordnungsgeber gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 Corona-BekämpfVO vom 14. Dezember 2021 bei Mischsortimenten auf die "überwiegenden Sortimentsteile" abstellt (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020, a.a.O., Rn. 31, wobei diesbezüglich ebenfalls darauf abgestellt wird, ob das "hauptsächliche Angebot" der Grundversorgung dient, sowie Beschl. d. Senats v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 -, Rn. 44 juris; Beschl. d. Senats v. 14.12.2021 - 3 MR 31/21 -, juris Rn. 42).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen, das durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 07.05.2020 - 1 B 74/20

    Corona-Pandemie: Tattoo-Stechen wieder erlaubt

    Dabei kommt ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. zum Vorstehenden OVG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2020, - 3 MR 15/20 -, n. v., Beschlussabdruck S. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

    Die Anschaffung von Möbeln gehört nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung; eine Ungleichbehandlung mit dem privilegierten großflächigen Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Gartencenter) ist daher aufgrund der jeweils unterschiedlich vorhandenen Bedarfslagen sachlich gerechtfertigt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und Beschl. v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

    Denn diesem Bedürfnis kommt eine besondere Bedeutung zu, weil bislang Theater, Opern, Konzerthäusern und Museen der Zutritt verwehrt ist und das Verbleiben zuhause zum Lesen dem Infektionsschutz dienlich ist" (vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 - juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41.).

    Der Senat nimmt insoweit ergänzend Bezug auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 30. April 2020 (3 MR 15/20 -, juris Rn. 40), an denen er festhält:.

  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

    Derartige im Rahmen von Hygiene-Konzepten ergriffene Maßnahmen können Infektionen nicht so sicher ausschließen wie die mit der Regelung des § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in Gestalt der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, vorgesehene Reduzierung von besonderes risikobehafteten Kontakten von nicht im Sinne von § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpften oder genesenen Personen mit Dritten (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 34 sowie 15.09.2021 - 3 MR 28/21 -, juris Rn. 28; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 10.02.2021 - 2 KM 38/21 OVG -, juris Rn. 33).

    Buchhandlungen und der Zeitungshandel sind für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung als besonders wichtige Verkaufsstellen einzustufen (zu Büchern als Grundbedarf: vgl. bereits Beschl. des Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

  • VG Aachen, 08.06.2020 - 7 L 366/20

    Corona-Verbote: Auch Whisky-Tastings nach wie vor untersagt

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

  • VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 14.05.2020 - 1 B 81/20

    SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung: Tanzschule bleibt geschlossen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 3 MB 25/20

    Rechtsanwalt nicht in "kritischer Infrastruktur" tätig - Betretungsverbot in

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2021 - 3 MB 14/21

    Vorherige Terminreservierung für Autohäuser in Flensburg bestätigt

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 3 MR 15/21

    Corona-Krise;Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten als

  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

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