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   BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21   

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https://dejure.org/2021,40158
BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,40158)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2021 - 4 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,40158)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,40158)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 315b Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 212 StGB; § 23 StGB; § 46 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: eine aus weiteren äußeren Umständen ergebende Lebensgefahr, abstrakte Lebensbedrohlichkeit; gefährliches Werkzeug: gezieltes Anfahren mit einem Pkw); gefährliche Eingriffe in den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schlag auf den Kopf eines auf einer Hauptverkehrsstraße vorbeifahrenden Rennradfahrers

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, §§ 69, 69a StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 213 2. Fall StGB, § 23 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Geeignetheit der Handlung zur Erfüllung eines Tatbestandes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Geeignetheit der Handlung zur Erfüllung eines Tatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schlag auf den Kopf eines Rennradfahrers => wohl kein § 315b StGB und auch kein § 224 StGB

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einziehung des PKW: Ist bei der Strafzumessung im engeren Sinne mit zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 24
  • BeckRS 2021, 29010
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 3; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 mwN).

    Sofern erneut eine Einziehung des Pkw des Angeklagten nach § 74 Abs. 1 StGB als Tatwerkzeug in Erwägung gezogen wird, wird der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter zu beachten haben, dass es sich bei der Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB ("können") um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 8; Beschluss vom 23. August 2011 ? 4 StR 375/11).

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, wistra 2019, 102).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Eine Lebensgefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss zum 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276 (Werfen des Tatopfers auf die Fahrbahn); Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34 Rn. 6 (Stoß des Opfers auf den Boden der rechten Fahrspur einer Autobahn); siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137, 138 (Stoß in herannahenden Verkehr)).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Eine Lebensgefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss zum 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276 (Werfen des Tatopfers auf die Fahrbahn); Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, NStZ 2007, 34 Rn. 6 (Stoß des Opfers auf den Boden der rechten Fahrspur einer Autobahn); siehe auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 4 StR 470/18, NStZ-RR 2019, 137, 138 (Stoß in herannahenden Verkehr)).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Denn eine solche Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben zu gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345 f.; Beschluss vom 23. November 1988 - 3 StR 498/88; Sternberg-Lieben in: Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Schüsse auf ein Fahrzeug im

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 3; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 498/88

    Maßstab für eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 223 a

  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11

    Erörterungsmangel bei der Einziehung (Ermessen)

  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkreter Gefährdungserfolg:

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 Rn. 3; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 Rn. 5 und vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 Rn. 5 f.).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 215/22

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Voraussetzungen; konkrete Gefahr:

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 4 StR 167/21, NStZ 2022, 298, 299; Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6, je mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    (4) Schließlich kommt entgegen der Auffassung der Revision nach den Feststellungen ein (vollendeter) gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB zum Nachteil von Passanten nicht in Betracht, da sich aus den Urteilsgründen keine Situation ergibt, die einen "Beinahe-Unfall" im Sinne der Rechtsprechung des Senats darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 4 StR 412/22 Rn. 11; Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 9; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, StV 2018, 430; jew. mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25 mwN; Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der neben der Einziehung zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408).

  • BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23

    Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist hierfür erforderlich, dass die Einwirkung durch den Täter nach den konkreten Umständen des Einzelfalls generell geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - 4 StR 21/21 = RS 140, 325 (2021) = VRS 140, Nr. 66 = StV 2022, 24 = JZ 2022, 364 = BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 4 = BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 9; 01.06.2021 - 6 StR 113/21 = NStZ-RR 2021, 244 = StV 2022, 165; 10.02.2021 - 1 StR 478/20 = NStZ-RR 2021, 211 = StV 2022, 166).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Eine Lebensgefahr, die sich erst aus weiteren äußeren Umständen ergibt, reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Schließlich gestatten die insoweit rudimentären Urteilsgründe, die sich im Wesentlichen auf die Feststellung der Verletzungsfolgen beschränken, auch keine abschließende Beurteilung der Voraussetzungen einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09, NStZ 2010, 276).
  • BGH, 09.11.2021 - 2 StR 135/21

    Geldstrafe (Tagessatzhöhe für die verhängte Geldstrafen: Bildung einer

    Im Übrigen hat eine Maßnahme nach § 74 StGB den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25 mwN).

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 26).

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    In der Rechtsprechung ist im Übrigen anerkannt, dass (auch) ein Fußgänger den Tatbestand des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 10, BGHSt 41, 231, 234; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Zwar kann eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht allein auf erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen gestützt werden, die nicht auf den direkten Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind (s. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, juris Rn. 10; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37; vom 4. November 2014 - 4 StR 200/14, NStZ-RR 2015, 244; vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, JZ 2022, 364 Rn. 14; ferner BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 45).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

  • BGH, 20.07.2022 - 2 StR 474/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung;

  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 398/21

    Strafzumessung (Rücktrittsprivileg; Vorliegen von vertypten Milderungsgründen:

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 480/21

    Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Strafmilderungsgründe,

  • AG Hannover, 06.07.2023 - 231 Ls 150/23
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