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   LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21   

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https://dejure.org/2021,55541
LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21 (https://dejure.org/2021,55541)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20.12.2021 - 3 O 1549/21 (https://dejure.org/2021,55541)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 3 O 1549/21 (https://dejure.org/2021,55541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Online-Casino muss Spieler Verlust erstatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 58417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Wenn dieser Zweck erfüllt werden soll, so können die abgeschlossenen Spielverträge nicht als rechtswirksam anerkannt werden, denn damit würde weitgehendst des Verbots seiner Bedeutung beraubt und der mit ihm verfolgte Zweck verfehlt werden (BGH, Urteil vom 12.07.1962, VII ZR 28/61 - NJW 1962, 1671).

    Die Bestimmung ist auf Spiele, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen nicht anwendbar (BGH, NJW 1962, 1671).

  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.10.2020, Az. 5 U 72/19 mit Beschluss vom 22.07.2021, Az. I ZR 199/20 ausdrücklich ausgeführt, dass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 111 AEUV nicht veranlasst ist.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Der BGH hat dabei ausgeführt, dass die Richtlinie 2005/29/EG nach ihrem Erwägungsgrund 9 Satz 2 nationale Vorschriften unberührt lässt, die sich - wie das Verbot der Werbung für unerlaubte Online - Casinospiele und virtuelle Automatenspiele - im Einklang mit dem Unionsrecht auf Glücksspiele beziehen und dabei Bezug genommen auf die Entscheidung vom 18.11.2010 - I ZR 168/07.
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Mit Urteil vom 22.07.2021 I ZR 194/20 hat der BGH zuletzt (erneut) ausgesprochen, dass das Internetverbot des § 4 Abs. IV GlüStV bezogen auf Glücksspiele mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" ist dabei weit zu verstehen umfasst auch Anspruch auf Rückgewähr von Beträgen, die auf der Grundlage dieses Vertrags ohne Rechtsgrund gezahlt wurden (EuGH, Urteil vom 20.04.2016 - C 366/13 - EuZW 2016, 419).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20

    Unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor,

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2021 - 3 O 1549/21
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 06.10.2020, Az. 5 U 72/19 mit Beschluss vom 22.07.2021, Az. I ZR 199/20 ausdrücklich ausgeführt, dass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 111 AEUV nicht veranlasst ist.
  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 538/22

    Rückzahlung von Verlusten aus Teilnahme an Onlineglücksspielen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 20.12.2021, Aktenzeichen 3 O 1549/21, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 20.12.2021, Aktenzeichen 3 O 1549/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG München, 04.08.2022 - 18 U 538/22

    Rückforderung von Glücksspielverlusten

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 20.12.2021, Az. 3 O 1549/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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