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   OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20   

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OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 (https://dejure.org/2021,898)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 (https://dejure.org/2021,898)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 2 Ss 119/20 (https://dejure.org/2021,898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vertretungsvollmacht, Inhalt

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht zur inhaltlichen Bestimmtheit der Verteidigervollmacht; Unbegründete Verfahrensrüge bei unzureichender Vertretungsvollmacht; Hinweis auf Abwesenheitsvertretung in Verteidigervollmacht erforderlich

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertretungsvollmacht - Wie muss die formuliert sein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 764
  • BeckRS 2021, 626
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Zu dem nach § 344 Abs. 2 StPO erforderlichen Vorbringen gehört, dass der Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung erschienen ist, er von dem Angeklagten mit dessen Vertretung in der Berufungsverfahren bevollmächtigt worden ist, er den Angeklagten in der Berufungsverfahren vertreten wollte und er die Vertretungsvollmacht schriftlich nachgewiesen hat (vergleiche OLG Celle, NStZ 2013, 615, OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019, Az: III-5 RVs 11/19, zitiert nach juris, Rn. 8, OLG Saarbrücken, a. a. O.).

    Aus der Pflichtverteidigerbestellung als solcher ergibt sich dabei keine besondere Vertretungsmacht des Verteidigers (vgl. OLG Celle, NStZ 2013, 615 m. w. Nw.).

  • OLG Hamm, 26.02.2019 - 5 RVs 11/19

    Anforderungen an die Verfahrensrüge wegen gesetzeswidriger Verwerfung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Zu dem nach § 344 Abs. 2 StPO erforderlichen Vorbringen gehört, dass der Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung erschienen ist, er von dem Angeklagten mit dessen Vertretung in der Berufungsverfahren bevollmächtigt worden ist, er den Angeklagten in der Berufungsverfahren vertreten wollte und er die Vertretungsvollmacht schriftlich nachgewiesen hat (vergleiche OLG Celle, NStZ 2013, 615, OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019, Az: III-5 RVs 11/19, zitiert nach juris, Rn. 8, OLG Saarbrücken, a. a. O.).
  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Eine allgemeine Verteidigervollmacht reicht für die Vertretung in der Berufungshauptverhandlung nicht aus, erforderlich ist vielmehr nach allgemeiner Ansicht eine besondere Vertretungsvollmacht im Sinne einer spezifischen Ermächtigung des Verteidigers, für den Angeklagten verbindlich Erklärung abgeben und wirksam für ihn Erklärungen annehmen zu können, also die Rechtsmacht, den Angeklagten im Prozess in Erklärung und Willen zu vertreten (vergleiche BGHSt 9, 356; KG Berlin, Beschluss vom 01.03.2018, Az: 121 Ss 15/18, Rn. 3, zitiert nach juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 234 Rn. 5 m. w. Nw.).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Danach müssen lückenlos die Tatsachen vorgetragen werden, die das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigen, oder die zeigen, dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren (vgl. u. a. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16.9.2019, Aktenzeichen: Ss 44/2019, Rn. 11 zitiert nach juris) Die Verfahrensrüge muss dabei insbesondere ohne Bezugnahmen und Verweisungen begründet werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 63. Aufl., § 344 a.a.O.).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Die nach § 344 Abs. 2 StPO notwendige Unterscheidung zwischen Sach-und Verfahrensrüge richtet sich allein danach, ob die als verletzt gerügte Norm dem materiellen Recht oder dem Verfahrensrecht zugehörig ist (OLG Köln, NJW 2001, 1223, OLG Saarbrücken, a. a. O., Meyer Goßner/Schmidt StPO, 63. Aufl. § 329 Rn. 33).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Eine allgemeine Verteidigervollmacht reicht für die Vertretung in der Berufungshauptverhandlung nicht aus, erforderlich ist vielmehr nach allgemeiner Ansicht eine besondere Vertretungsvollmacht im Sinne einer spezifischen Ermächtigung des Verteidigers, für den Angeklagten verbindlich Erklärung abgeben und wirksam für ihn Erklärungen annehmen zu können, also die Rechtsmacht, den Angeklagten im Prozess in Erklärung und Willen zu vertreten (vergleiche BGHSt 9, 356; KG Berlin, Beschluss vom 01.03.2018, Az: 121 Ss 15/18, Rn. 3, zitiert nach juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 234 Rn. 5 m. w. Nw.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ss 178/16

    Anforderungen an die Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten im Termin zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2021 - 2 Ss 119/20
    Streitig ist allerdings, ob eine Vollmacht, die allgemein "zur Verteidigung und Vertretung" erteilt wird, für eine Vertretung in der Berufungshauptverhandlung ausreicht (bejahend: OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2016, Az: 1 Ss 178/16, Rn. 14, zitiert nach juris m. w. Nw.), Insoweit wird angeführt, durch die Forderung einer expliziten Ermächtigung zur Vertretung des Angeklagten "in dessen Abwesenheit" würde der in dem Erfordernis einer gesonderten Bevollmächtigung zu Grunde liegende Schutzgedanke überspannt (vgl. OLG Oldenburg a. a. O.) Dies trägt allerdings der Bedeutung der Übertragung der Vertretungsrechte durch den Angeklagten an den Verteidiger nicht Rechnung.
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten

    Angesichts der weitreichenden Folgen, die die Vertretung des abwesenden Angeklagten durch den Verteidiger haben könne, müsse sich die Vertretungsvollmacht ausdrücklich auf eine Vertretung in der Berufungshauptverhandlung beziehen (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 Ss 119/20, NStZ 2021, 764 Rn. 22; KG, Beschluss vom 1. März 2018 - [5] 121 Ss 15/18 [11/18], juris Rn. 4; Ullenboom, StV 2019, 643, 645; HK-GS/Halbritter, 5. Aufl., § 329 StPO Rn. 7).

    b) Das von den Befürwortern erhöhter Anforderungen an die Vertretungsvollmacht angeführte Argument, eine Vertretung durch den Verteidiger könne weitreichende Folgen für den Angeklagten haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 2 Ss 119/20, NStZ 2021, 764 Rn. 22; KG, Beschluss vom 1. März 2018 - [5] 121 Ss 15/18 [11/18], juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - III-5 RVs 82/16, juris Rn. 28), gebietet kein anderes Ergebnis.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2021 - 2 RVs 60/21

    Divergenzvorlage an den BGH zu den Anforderungen an die Vertretungsvollmacht in

    Durch drei weitere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (vgl. KG Berlin BeckRS 2018, 5556; OLG Hamm BeckRS 2019, 5617; OLG Celle BeckRS 2021, 626) sieht sich der Senat wegen anders gelagerter Sachverhalte nicht an der beabsichtigten Entscheidung unter Bejahung der Vorlegungsfrage gehindert.
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei und dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 329 Rn. 48).

    Insoweit hätte es des Vortrages bedurft, dass eine solche schriftliche Vollmacht für den Verteidiger in der vorliegenden Strafsache erteilt worden sei (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2016 - III-5 RVs 82/16 -, juris Rn. 15).

  • OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21

    Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger;

    Sie ermächtigt zur Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und erfüllt damit jedenfalls die an eine Vertretungsvollmacht für die Verfahrenssituation des § 329 StPO zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu OLG Celle StraFo 2021, 137 = BeckRS 2021, 626; OLG Hamm B. v. 26.02.2019 - III-5 RVs 11/19 - bei Juris; KG NStZ 2016, 234; großzügiger OLG Oldenburg StV 2018, 148; zusammenfassend Spitzer NStZ 2021, 327 [327 ff.]).

    Sie müssten daher dem Angeklagten deutlich vor Augen geführt werden und dieser selbst müsse deutlich dokumentieren, dass er wesentliche Verfahrensrechte aus der Hand gebe (vgl. OLG Celle BeckRS 2021, 626; KG B. v. 1.3.2018 - (5) 121 Ss 15/18 - bei Juris; OLG Hamburg StraFo 2017, 371).

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 45/22

    Berufungs-Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren; Vertretung des nicht

    Welche Anforderungen grundsätzlich an die Formulierung einer Vollmacht zu stellen sind, um den Anforderungen des § 329 Abs. 1 StPO zu genügen, kann vorliegend dahinstehen (s. zum Streitstand z.B. OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20, juris Rn. 22 ff.; Thüringer OLG, Beschluss vom 02.02.2021 - 1 OLG 331 Ss 83/20, juris Rn. 11 ff.; KG, Beschluss vom 01.03.2018 - [5] 121 Ss 15/18 [11/18], juris Rn. 4).
  • OLG Jena, 02.02.2021 - 1 OLG 331 Ss 83/20

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmachtserteilung zur

    Diese Vollmacht, die der Verteidiger entgegen der unzutreffenden Darstellung im Berufungsurteil im Original und nicht lediglich in Kopie vorgelegt hat, genügt mit der ausdrücklichen und umfassenden (und nicht lediglich auf bestimmte Verfahrenskonstellationen, wie etwa § 411 Abs. 2 StPO, bezogenen; vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021, 2 Ss 119/20, juris) Ermächtigung zur "Vertretung und Verteidigung ... in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit des Vollmachtgebers" den Anforderungen des § 329 Abs. 1 StPO, der nach seinem Wortlaut lediglich eine "nachgewiesene", im Regelfall also schriftlich vorliegende Vertretungsvollmacht verlangt.
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