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   VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21   

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https://dejure.org/2022,6313
VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21 (https://dejure.org/2022,6313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2022 - 14 K 5778/21 (https://dejure.org/2022,6313)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2022 - 14 K 5778/21 (https://dejure.org/2022,6313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    WBO § 23 Abs. 6, SG § 55 Abs. 5, SG § 8, SG § 17 Abs. 2
    WBO, SG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 6 WBO, § 55 Abs 5 SG, § 8 SG, § 17 Abs 2 SG
    Fristlose Entlassung eines SaZ; Veröffentlichung eines Links zu Webseiten einer verfassungsfeindlichen Organisation (Reichsbürger/Selbstverwalter) auf eigenem Facebook-Account

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldat auf Zeit; fristlose Entlassung; schuldhafte Dienstpflichtverletzung; Treuepflicht; Wohlverhaltenspflicht; Kernpflicht; Facebook-Post; verfassungsfeindliche Organisation; Verfassungsgebende Versammlung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Entlassung einer Soldatin wegen Veröffentlichung eines Links zu Webseiten der Reichsbürger-/Selbstverwaltungsbewegung in sozialem Netzwerk - Ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr und der militärischen Ordnung

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 5547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 2 LB 25/14

    Entlassung eines Soldaten wegen Hitlergruß

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine solche Prognose ist der Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen wird (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Eine ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr ist anzunehmen, wenn das Verhalten des Soldaten mit den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung an die Integrität der Bundeswehr unvereinbar und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit der Streitkräfte bei Bekanntwerden erschüttert wäre (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 35).

    Das Ansehen der Bundeswehr wird ganz wesentlich getragen von ihrer Teilhabe an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Vertrauen darauf, dass sie sich den Werten des Grundgesetzes verpflichtet weiß (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 36).

    Dabei ist es unerheblich, ob der betreffende Soldat innerlich hinter dem ihm vorgeworfenen Verhalten steht oder ob er sich geistig von ihm distanziert; es kommt vielmehr ausschließlich auf die nach außen erkennbar zum Ausdruck gebrachte Einstellung an (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.10.2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 1 B 1756/21

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten aufgrund der Teilnahme an rassistischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Die Durchführung eines Disziplinarverfahrens genügt ungeachtet dessen, dass Disziplinarverfahren und Entlassungsverfahren unterschiedlichen Zwecken dienen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 27), jedoch vorliegend nicht, um der Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hinreichend zu begegnen.

    Der nach diesen Maßgaben zu bestimmende Jahresbetrag ist, da die Beendigung eines Dienstverhältnis auf Zeit streitgegenständlich ist, zunächst gemäß § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG um die Hälfte zu reduzieren und sodann, da nur eine vorläufige Regelung begehrt wird, die die Hauptsache nicht vorwegnimmt, noch einmal zu halbieren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 25, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16/16 -, juris Rn. 66f m.w.N.).

    Die soldatische Pflicht aus § 8 SG besteht jedoch im Kern darin, nach außen keinerlei Distanz oder Ablehnung zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland erkennen zu lassen (Sohm, in Eichen/Mezger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. § 8 Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16/16 -, juris Rn. 66f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Auch die Pflicht des Soldaten aus § 8 SG, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten, endet deshalb nicht "am Kasernentor" (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 17).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, den der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte (OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01.03.2006 - 1 B 1843/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Jedoch ist im Rahmen der Gefährdungsprüfung zu berücksichtigen, ob die Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch eine Disziplinarmaßnahme abgewendet werden kann (BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 28.10 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Diese Kernpflicht verlangt, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, juris Rn. 8).
  • VG Köln, 14.04.2021 - 23 L 274/21
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Dies bedeutet, dass für zusätzliche Erwägungen im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach der Gesetzeskonzeption grundsätzlich kein Raum besteht (vgl. VG Köln, Beschluss vom 14.04.2021 - 23 L 274/21 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Der Gesetzgeber hat damit entschieden, dass die aufschiebende Wirkung nicht alleine durch die Einlegung der Beschwerde oder bei deren Zurückweisung durch die Erhebung einer Anfechtungsklage eintreten soll, sondern nur durch das Gericht der Hauptsache angeordnet werden kann, das dabei insbesondere eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 B 40.14 -, juris Rn. 36; BVerwG, Beschluss vom 25.06.2015 - 1 WB 27.13 -, juris Rn. 19, 20,).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WDB 2.19

    Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2019 - 2 WDB 2/19 -, juris Rn. 25, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16/16 -, juris Rn. 66f m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.03.2022 - 14 K 5778/21
    Der Gesetzgeber hat damit entschieden, dass die aufschiebende Wirkung nicht alleine durch die Einlegung der Beschwerde oder bei deren Zurückweisung durch die Erhebung einer Anfechtungsklage eintreten soll, sondern nur durch das Gericht der Hauptsache angeordnet werden kann, das dabei insbesondere eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 B 40.14 -, juris Rn. 36; BVerwG, Beschluss vom 25.06.2015 - 1 WB 27.13 -, juris Rn. 19, 20,).
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

    Auch wenn das Ermessen intendiert ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25.07.2001 - 3 B 96.1876 -, juris Rn. 58; VG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2022 - 14 K 5778/21 -, juris Rn. 35; Sohm a. a. O. Rn. 64), obliegt es gleichwohl dem Dienstherrn, die Vorwürfe, die er zum Anlass der Entlassung nehmen will, zu umgrenzen.

    Mithin beträgt der Streitwert in der Hauptsache 14.905,68 EUR, der im Hinblick darauf, dass ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Rede steht, zu halbieren ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.01.2023 - 6 CS 22.2380 -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.01.2022 - 1 B 1756/21 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2022 a. a. O. Rn. 38).

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