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   OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22   

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https://dejure.org/2022,8622
OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22 (https://dejure.org/2022,8622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2022 - 5 RVs 35/22 (https://dejure.org/2022,8622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2022 - 5 RVs 35/22 (https://dejure.org/2022,8622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Verheimlichen von Vorschäden bei Gebrauchtwagenverkauf - Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an Vermögensschaden bei Betrug; Vermögensschaden wegen geringerem Wert bei Gebrauchtwagenkauf; Geringerer objektiver Marktwert bei Vermögensschaden nach § 263 StGB ; Vermögensschaden bei Verschweigen von Mängeln an Gebrauchtwagen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betrug wegen Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Verheimlichen von Vorschäden - Betrug beim Gebrauchtwagen(ver)kauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 8093
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, so kann im Sinne des sog. persönlichen Schadenseinschlages ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung für den Getäuschten bei objektiver Beurteilung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juni 1992 - 3 Ss 203/92 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 RVs 31/20

    Betrug; Vermögensschaden; Gebrauchtwagen; Tachomanipulation

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22
    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20 -, zitiert nach juris).
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