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   VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22 .GI   

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VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22 .GI (https://dejure.org/2022,9707)
VG Gießen, Entscheidung vom 02.05.2022 - 3 L 793/22 .GI (https://dejure.org/2022,9707)
VG Gießen, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 3 L 793/22 .GI (https://dejure.org/2022,9707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht an der Uni Marburg rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht an der Uni Marburg rechtswidrig - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg rechtswidrig - Eilverfahren eines Studenten hat Erfolg

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Uneinheitliche Maskenpflicht an Unis: Nur über mein Hausrecht

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 9519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 26.09.2011 - 1 K 680.09

    Rechtmäßigkeit von Einlasskontrollen in Gerichtsgebäuden

    Auszug aus VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22
    Während das Hausrecht für öffentliche Gebäuden die Befugnis umfasst, zur Verwirklichung des Widmungszwecks und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs, verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Dienstgebäude zu ergreifen (vgl. etwa VG Aachen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 4 L 584/13 -, juris, Rdnr. 13; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2011 - 1 K 680/09 -, juris, Rdnr. 22), betreffen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII geregelten Unfallverhütungsvorschriften die gesetzliche Unfallversicherung.
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Auszug aus VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22
    Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Austausch der Ermächtigungsgrundlage ist, dass der Verwaltungsakt hierdurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - BVerwG 2 B 19/18 -, juris, Rdnr. 24 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Auszug aus VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22
    Die Entscheidung über die Ausübung des "Ob" und des "Wie" des Hausrechts stünde - wenn es denn als einschlägige Ermächtigungsgrundlage heranziehbar wäre - im Ermessen des Präsidenten (vgl. zum niedersächsischen Hochschulgesetz OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ME 167/10 -, juris, Rdnr. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22
    Stellen sich die Erfolgsaussichten als offen dar, hängt das Ergebnis allein von der vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung ab (vgl. etwa: Bay. VGH, Beschluss vom 18. September 2017 - 15 CS 17.1675 -, juris, Rdnr. 11).
  • VG Aachen, 09.01.2014 - 4 L 584/13

    Bestimmtheit; erlassende Behörde; unterbliebene Anhörung; Heilung; Austausch von

    Auszug aus VG Gießen, 02.05.2022 - 3 L 793/22
    Während das Hausrecht für öffentliche Gebäuden die Befugnis umfasst, zur Verwirklichung des Widmungszwecks und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs, verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Dienstgebäude zu ergreifen (vgl. etwa VG Aachen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 4 L 584/13 -, juris, Rdnr. 13; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2011 - 1 K 680/09 -, juris, Rdnr. 22), betreffen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII geregelten Unfallverhütungsvorschriften die gesetzliche Unfallversicherung.
  • VG Sigmaringen, 20.05.2022 - 8 K 1034/22

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in einem Gerichtsgebäude;

    Weder das Infektionsschutzgesetz selbst noch die derzeit geltende Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 29. April 2022 in der Fassung vom 2. Mai 2022 bieten dem Präsidenten des Landgerichts ... eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung der streitigen Maskenpflicht (so auch VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 23).

    Eine bezüglich der Ermessensausübung fehlende oder unzureichende Begründung indiziert einen Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 28; VG Würzburg, Beschluss vom 4. März 2021, Az. W 5 S 21/294, juris, Rn. 26 m. w. N.).

    Beim Erlass einer schriftlichen Allgemeinverfügung bleibt die Beifügung einer Begründung, die keine solchen Schwierigkeiten bereitet, gleichwohl erforderlich (VG Gießen, Beschluss vom 02. Mai 2022, Az. 3 L 793/22.GI, juris Rn. 30 m.w.N.) bzw. das Absehen von einer Begründung ist in solchen Fällen in der Regel ermessensfehlerhaft (Kopp/ Ramsauer, a.a.O., § 39 Rn. 55).

  • VG Gießen, 16.05.2022 - 3 L 998/22

    Maskenpflicht in der Universität

    Der ersichtlich für die Ausübung des Hausrechts zuständige Präsident der Antragsgegnerin hat die Allgemeinverfügung ausweislich Punkt B.IV der Begründung der Verfügung ordnungsgemäß bekanntgemacht, die Allgemeinverfügung enthält die i. S. d. § 39 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) erforderliche Begründung (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung des § 39 Abs. 2 Nr. 5 HVwVfG bei schriftlichen Allgemeinverfügungen VG Gießen, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 3 L 793/22.GI -, juris, Rdnr. 30) und eine vorherige Anhörung des Adressatenkreises war gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 Var. 1 HVwVfG entbehrlich.
  • VG Berlin, 10.06.2022 - 12 L 77.22

    Maskenpflicht in einer Universität kann auch nach Änderung des

    bb) Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass die Neuregelung des § 28a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz - IfSG - durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466) Sperrwirkung dahingehend entfaltet, dass Maßnahmen zum Infektionsschutz außerhalb dieser Norm nicht auf andere Rechtsgrundlagen wie das Hausrecht gestützt werden können (VG Ansbach, Beschluss vom 20. Mai 2022 - AN 18 S 22.1299 -, BeckRS 2022, 12022, Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 26. April 2022 - 1 L 220/22.MZ - S. 6 EA; VG Gießen, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 3 L 998/22.Gl - openJur 2022, 10080, Rn. 28; zweifelnd noch Beschluss vom 2. Mai 2022 - 3 L 793/22.Gl - juris Rn. 25; a.A. VG Sigmaringen, Beschluss vom 20. Mai 2022 - 8 K 1034/22 - juris Rn. 34).

    (5) Offen und nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, ob die Antragsgegnerin die den benannten Maßnahmen zugrundeliegenden Ermessenserwägungen vorliegend nachträglich dahingehend ergänzen konnte, dass sie diese auf das Hausrecht stützt oder ob darin ein unzulässiger Wechsel der Rechtsgrundlage liegt (siehe dazu VG Gießen, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 3 L 793/22.GI - juris Rn. 24 ff.; vgl. allgemein NK-VwGO/Wolff, 5. Aufl. 2018, VwGO § 113 Rn. 85).

  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 18 S 22.01299

    Einstweilige Anordnung, § 123 VwGO, Antragsauslegung, Maskenpflicht in

    Das VG Gießen habe zudem in einem Beschluss vom 2. Mai 2022 - Az. 3 L 793/22.GI - einen Studenten von der Pflicht, eine MNB zu tragen, entbunden, weil hierfür keine Rechtsgrundlage bestanden habe.
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 18 E 22.01329

    Anordnung einer FFP2-Maskenpflicht, Stadtratssitzung, Stadtratsmitglieder,

    Ebenso habe das VG Gießen mit Beschluss vom 2.5.2022, 3 L 793/22.GI, die Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg zugunsten des dortigen Antragstellers ausgesetzt.
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