Rechtsprechung
BGH, 06.11.1952 - 5 StR 341/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 1952, 31192411
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 05.03.1934 - 2 D 1012/33
Sind die Fahrgestell- und Motornummern sowie die Firmenschilder an …
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 5 StR 341/52
Das Typenschild an Kraftfahrzeugen ist eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB (im Anschluß an RGSt 68, 94 -96-; RG JW 35, 2326).Soweit in der Herstellung und in dem Gebrauch der neuen Typenschilder eine Urkundenfälschung gesehen ist, sind ebenfalls rechtliche Bedenken nicht vorhanden (vgl. hierzu RGSt 68, 94 [96]; RG JW 35, 2326).
- BGH, 29.05.1952 - 5 StR 441/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 5 StR 341/52
Alles dieses sind Umstände, die dem Angeklagten zur Tatzeit von außen her die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängen konnten und welche die Strafkammer berechtigten, von der gesetzlichen Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch zu machen (vgl. Urteil des Senatsv. 29.5.52 - 5 StR 441/52 - u. RGSt 55, 204). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 5 StR 341/52
Alles dieses sind Umstände, die dem Angeklagten zur Tatzeit von außen her die Überzeugung von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängen konnten und welche die Strafkammer berechtigten, von der gesetzlichen Beweisregel des § 259 StGB Gebrauch zu machen (vgl. Urteil des Senatsv. 29.5.52 - 5 StR 441/52 - u. RGSt 55, 204).
- BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14
Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des …
aa) Bereits für das Vorgängerdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief, hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass es sich bei ihm um eine rein verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben handele (BGH, Urteil vom 6. November 1952 - 5 StR 341/52).Der Umstand, dass ihr die Rechtsprechung eine Schutzfunktion für den Eigentümer oder sonst dinglich an einem Kraftfahrzeug Berechtigten bei Erwerbsvorgängen beimisst (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. November 1952 - 5 StR 341/52, BeckRS 1952, 31192411; OLG Koblenz NZV 1991, 406), ändert daran nichts.
Bei Ersetzung der Vorschriften über den Fahrzeugbrief durch diejenigen über die Zulassungsbescheinigung Teil II war dem Gesetzgeber die Rechtsprechung zum Fahrzeugbrief als (lediglich) verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1952 - 5 StR 341/52) bekannt.