Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2512
BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65 (https://dejure.org/1966,2512)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1966 - VII C 111.65 (https://dejure.org/1966,2512)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1966 - VII C 111.65 (https://dejure.org/1966,2512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflichtige Verwarnung wegen fehlender Funkentstörung eines Fahrzeugs - Einverständnis mit einer Verwarnung - Anfechtbarkeit einer gebührenpflichtigen Verwarnung - Zweck des § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Rechtscharakter einer Verwarnungsgebühr - Nachprüfung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1966, 31301785
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65
    Siehe BVerwG VII C 157.64.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 157.64 - ausgeführt hat, steht § 22 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - mit dem Grundgesetz in Einklang und der Betroffene kann eine gebührenpflichtige Verwarnung nur in beschränktem Umfange anfechten.

    Im Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 157.64 - hat der Senat folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 510/52

    Bußgeldverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65
    Damit ist der Verfassungsgrundsatz, wie er sich aus Art. 92 GG ergibt, daß die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Eingriffs der rechtsprechenden Gewalt verbleiben muß, nicht angetastet (vgl. auch den zum Bußgeldverfahren ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958, BVerfGE 8, 197 [BVerfG 14.10.1958 - 1 BvR 510/52]).
  • BGH, 31.01.1962 - 4 StR 340/61
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65
    Im Vordergrund steht nach Auffassung des Senats, der dahin mit dem Bundesgerichtshof (Beschluß vom 31. Januar 1962 - 4 StR 340/61 - [BGHSt 17, 101]) übereinstimmt, der verkehrserzieherische Zweck der Verwarnung.
  • BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54

    Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65
    Bereits in dem Beschluß des I. Senats vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgesprochen worden, daß die Gebührenerhebung angefochten werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht