Rechtsprechung
BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO
- verkehrslexikon.de
Zum Tatbegriff des unerlaubten Entfernen vom Unfallort
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Prozessuale Tat - Keine unzulässige Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes - Keine Verletzung rechtlichen Gehörs - Kein Verstoß gegen das Selbstbegünstigungsprinzip
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 24.08.2000 - 202 Cs 73 Js 19476/00
- LG Stuttgart, 22.11.2000 - 103 Ns 16/00
- BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Papierfundstellen
- BeckRS 2001, 30168011
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
§ 142 StGB dient der Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche (vgl. BVerfGE 16, 191 ); jeder Unfallbeteiligte hat diese Feststellungen entweder sofort - Absatz 1 - oder aber unverzüglich nachträglich - Absatz 2 - zu ermöglichen.Die Vorschrift des § 142 StGB ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 16, 191 ); das begrenzte Verbot der Selbstbegünstigung widerspricht weder dem Rechtsstaatsprinzip noch der Unantastbarkeit der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 16, 191 ).
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Der Tatbegriff der Strafprozessordnung beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 32, 215 ;… BGH, NStZ 1996, S. 243). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 47, 182 ; stRspr).
- BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Selbst wenn der nemo-tenetur-Grundsatz in diesem Zusammenhang bestimmen sollte, dass dem Unfallbeteiligten bei der Frage, wem gegenüber (Unfallgegner oder Polizei) er die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen hat, ein Wahlrecht zuzubilligen wäre (vgl. BGHSt 29, 138 ff.), hätten Amts- und Landgericht hiergegen nicht verstoßen. - BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Der Tatbegriff der Strafprozessordnung beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 32, 215 ;… BGH, NStZ 1996, S. 243). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Es handelte sich zum einen um eine letztinstanzliche Entscheidung, an deren Begründungserfordernisse geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfGE 50, 287 ). - BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95
Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Der Tatbegriff der Strafprozessordnung beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfGE 56, 22 ; BGHSt 32, 215 ; BGH, NStZ 1996, S. 243).
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …
Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7); vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN). - OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14
Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …
Entscheidend ist es dabei, ob die einzelnen Verhaltensweisen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 und vom 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 [jeweils bei juris]; BGH NStZ 2005, 514; NStZ 2006, 350; NStZ 2012, 461, jeweils m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde …
Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 22, 28; Beschluss vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 -, juris) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne den vom Eröffnungsbeschluss - hier dem Strafbefehl - betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (vgl. BGH NStZ 1998, 199 m. w. Nachw.).