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   OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02   

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https://dejure.org/2003,7294
OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2003 - 10 UF 195/02 (https://dejure.org/2003,7294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt; Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts des Bevollmächtigten wegen mangelnder Vorlage der Vollmachtsurkunde; Unterhaltspflichten der Eltern; Naturalunterhalt; Barunterhalt; Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes; Einkünfte von selbstständig ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 650; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 167 Abs. 1; ; BGB § 174 Satz 1; ; BGB § 174 Satz 2; ; BGB § 170; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1613 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Barunterhaltspflicht beider Eltern gegenüber dem bei den Großeltern lebenden Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Naturalunterhalt auch durch Dritte?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 396
  • BeckRS 2003, 6689
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 11.11.1994 - 4 UF 75/94

    Verpflichtung zur Unterhaltszahlung; Berücksichtung von beachtlichen Aufwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Geht man davon aus, dass der Anschaffungspreis für einen Pkw auf acht Jahre umzulegen ist (OLG Bremen, FamRZ 1995, 935, 936; Heiß/Heiß, ABC der unterhaltspflichtigen Einkünfte "Abschreibungen", S. 13 f.), ergibt sich insoweit eine jährliche Abschreibung von 4.375 DM (= 35.000 DM : 8 Jahre).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Die erforderliche Darlegung kann nicht durch den Antrag auf Vernehmung eines Steuerberaters oder Buchhalters ersetzt werden (BGH, FamRZ 1980, 770 f.).
  • KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87

    Zahlung von Unterhalt ; Bemessung der Höhe einer Unterhaltsleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92

    Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Denn bei anteiliger Haftung der Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB braucht sich das Kind auf fiktive Einkünfte eines Elternteils nicht verweisen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231; Wendl/Scholz, a.a.O., § 2, Rz. 440).
  • OLG Hamm, 27.06.1990 - 5 UF 431/89

    Befreiung der Barunterhaltspflicht; Personensorgeberechtigter Elternteil;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • OLG Hamm, 06.09.1989 - 5 UF 94/89

    Rechtswahrungsanzeige eines Sozialhilfeträgers ; Verzugsbegründende Wirkung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Der Naturalunterhalt wird im Regelfall auch dann dem Barunterhalt des anderen Elternteils gleichwertig erachtet, wenn der betreuende Elternteil erwerbstätig ist und sich deswegen bei der Pflege des Kindes zeitweilig der Hilfe von Verwandten bedient (BGH, NJW 1981, 1559).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
    Aus dem Vortrag muss sich auch ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung, nicht mehr erwerbsfähig zu sein, bezieht (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 11 UF 218/05
    Auf etwaige ihrer Mutter fiktiv zuzurechende Einkünfte muss sich die Klägerin im Verhältnis zum Beklagten nicht verweisen lassen ( OLG Brandenburg FamRZ 2004, 396; Senat, Beschluss vom 17.06.2005 -11 WF 128/05-; Wendl/Staudigl-Scholz, aa0. § 2 Rz. 440, 451; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl. § 1607 Rz. 11 a.E. ).
  • AG Frankfurt/Main, 06.06.2017 - 403 F 3322/16
    Das volljährige Kind, das einen leistungsfähigen Elternteil auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch nimmt, braucht sich nicht im Rahmen des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB auf hypothetische, unter Verletzung einer Erwerbsobliegenheit nicht erzielte Einkünfte des anderen Elternteils verweisen lassen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 231 f.; OLG Brandenburg, BeckRS 2003, 6689; OLG Köln, NJW 2012, 2364 f.).
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