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   BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03   

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https://dejure.org/2003,4321
BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03 (https://dejure.org/2003,4321)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - 4 StR 275/03 (https://dejure.org/2003,4321)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 (https://dejure.org/2003,4321)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b StGB; § 242 StGB; § 252 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des Verkehrsvorgangs; Schädigungsvorsatz); Diebstahl (Vollendung; Beendigung); räuberischer Diebstahl (Beutesicherungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ; Vorschriftswidriges Verkehrsverhalten ; Bewusst zweckwidriger Einsatz des Fahrzeugs; Bedingter Schädigungsvorsatz; Vorsatz zur Gefährdung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 315 b; ; StGB § 252

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b
    Benutzung des Fahrzeugs als Fluchtmittel mit bloßem Gefährdungsvorsatz L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    § 315b StGB bei vorschriftswidrigem Verkehrsverhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 136
  • VersR 2004, 486 (Ls.)
  • BeckRS 2004, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Körperverletzung (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1); außerdem kann die Gesamtstrafe keinen Bestand haben.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß die neue Einzelstrafe im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot auch im Fall einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls die Summe der bisherigen, für die Taten II 8 a und b der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen nicht überschreiten darf (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats muß zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommen, daß das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz eingesetzt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 486 f.).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03
    Sollte die erneute Hauptverhandlung ergeben, daß der Angeklagte - was hier naheliegt - neben der Fluchtabsicht auch in Beutesicherungsabsicht gehandelt hat, als er die hinter dem Fahrzeug stehende Person nötigte, den Fluchtweg freizugeben, käme eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls nach § 252 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 252 frische Tat 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und

    "Ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr wird dann von § 315b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu ?pervertieren', und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, BeckRS 2004, 00459 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 2 Ss 61/06

    gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Einsatz des Pkw als Waffe;

    Dabei kommt nach den neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeuges hinzu, dass das Fahrzeug mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz eingesetzt worden ist (vgl. BGH StV 2003, 338; BGH StV 2004, 136; BGH DAR 2006, 30).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 4 Ss 106/05

    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, bedingter Vorsatz,

    Der Bundesgerichtshof hat in jüngeren Entscheidungen wiederholt entschieden, dass ein Verkehrsvorgang im fließenden Straßenverkehr nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB pervertiert wird, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeuges in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schädigungswerkzeug - missbraucht wird (vgl. BGH, NJW 2003, 1613 (1614) = BGHSt 48, 233 = NStZ 2003, 486 = StV 2003, 338 = DAR 2003, 228 = VM 2003, 57; StV 2004, 136 (137) = DAR 2004, 230).
  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 3 Ss OWi 334/07
    Wenn auch in Bußgeldsachen an die Abfassung der Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind und gerade im Hinblick auf eine Fahrverbotsanordnung für eine der strafprozessualen Einzelfallprüfung entsprechende Prüfungs- und Darstellungsdichte ( § 267 Abs. 3 StPO ) regelmäßig nur begrenzt Raum sein wird ( BGHSt 38, 106/110; BayObLG DAR 2004, 230/231 [BGH 16.10.2003 - 4 StR 275/03] ), kann auf eine hinreichend aussagekräftige Mitteilung etwaiger Vorahndungen in den Urteilsgründen jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn schon aufgrund des Bußgeldbescheids und eines dort vorgesehenen Fahrverbotes die konkrete Möglichkeit einer Fahrverbotsverhängung nahe liegt.
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