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   KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04   

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https://dejure.org/2005,6572
KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
KG, Entscheidung vom 17.01.2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 (https://dejure.org/2005,6572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Konkurrenzschutzes bei Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes; Eingrenzung des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung über Konkurrenzschutz

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des vertragsimmanenten Kokurrenzschutzes im Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag nur unter engen Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 535 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Konkurrenzschutz gegenüber dem Vermieter eines Ladenlokals

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 2548
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzschutzbetrieb zulässt (BGH NJW 1979, 1404; BGHZ 70, 79; Bub/Treier/Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B, Rdnr.1240 mit den dort angegebenen weiteren Rechtssprechungsnachweisen).

    Vielmehr ist abzuwägen, inwieweit Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache auch weiterhin zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17.01.2002 , KG-Report 2003, 154; BGH NJW 1979, 1404; Senatsurteil vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 - unveröffentlicht).

  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Denn hier ist zu beachten, dass ohne die einstweilige Verfügung vollendete Tatsachen zu Lasten des Berechtigten geschaffen würden (OLG Hamm NJW-RR 1990, 1236).
  • KG, 21.10.2004 - 8 U 51/04

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz trotz vorhandener

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Vielmehr ist abzuwägen, inwieweit Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien der Schutz vor Konkurrenz geboten ist, um dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache auch weiterhin zu gewährleisten (Senatsurteil vom 17.01.2002 , KG-Report 2003, 154; BGH NJW 1979, 1404; Senatsurteil vom 21.10.2004 - 8 U 51/04 - unveröffentlicht).
  • KG, 17.01.2002 - 8 U 353/01

    Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Geschäftsraummiete

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Hierdurch entfällt nicht der vom Vermieter zu gewährende Konkurrenzschutz in demselben Mietobjekt bzw. in dem unmittelbar angrenzenden Objekt (vgl. Senatsurteil vom 17.Januar 2002 - 8 U 353/01 -, a.a.O.).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 101/76

    Konkurrenzschutz für Facharzt als Mieter

    Auszug aus KG, 17.01.2005 - 8 U 212/04
    Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzschutzbetrieb zulässt (BGH NJW 1979, 1404; BGHZ 70, 79; Bub/Treier/Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.B, Rdnr.1240 mit den dort angegebenen weiteren Rechtssprechungsnachweisen).
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Hierzu gehört die mit einstweiliger Verfügung durchsetzbare Pflicht zur Verhinderung der Geschäftsaufnahme durch den Konkurrenten, insbesondere durch Unterlassen der Übergabe der Räume an ihn (s. OLG Hamm ZMR 1991, 295; Senat ZMR 2008, 616 und KGR 2005, 573; Sternel, Mietrecht, 4. Aufl., VII Rn 265; Ghassemi-Tabar in: Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, a.a.O., § 535 Rn 415).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 2 U 111/17

    Wirksamkeit einer Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag

    Der vertragsimmanenter Konkurrenzschutz sei nach der Rechtsprechung des Kammergerichts, Urteil vom 17.1.2005, BeckRS 2005, 02548, gegenüber dem vertraglich zugesicherten Konkurrenzschutz insoweit eingegrenzt, als der Vermieter nicht gehalten sei, die Mieter jeglichen unliebsamen Wettbewerb fernzuhalten.
  • KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz in einem Einkaufszentrum

    a) Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes gehört es nach ganz herrschender Meinung bei der Vermietung von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter im selben Haus oder auf seinem angrenzenden Grundstück keinen Konkurrenzbetrieb (eines anderen Mieters) zulässt oder gar selbst eröffnet (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II. B, 1240; BGH, Urt. v. 24.1.1979 - VIII ZR 56/78, MDR 1979, 665 = WuM 1979, 144 = NJW 1979, 1404; KG, Urteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04 -, GUT 2005, 54).
  • KG, 21.01.2008 - 8 W 85/07

    Konkurrenzschutz Nagelstudio - Friseur

    Den Berechtigten in diesem Falle auf das ordentliche Klageverfahren zu verweisen, könnte dazu führen, dass der Konkurrenzschutz ins Leere liefe (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2005 - 8 U 212/04).
  • SG Osnabrück, 30.08.2006 - S 8 U 8/02
    Außer der Prozessakte haben die den Kläger betreffenden Unfallakten sowie die Paral-lelakten des Sozialgerichts Osnabrück mit den Aktenzeichen S 8 U 126/02, S 8 U 68/04 und S 8 U 212/04 vorgelegen.
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