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   BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06   

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https://dejure.org/2006,9014
BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06 (https://dejure.org/2006,9014)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - V ZR 16/06 (https://dejure.org/2006,9014)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - V ZR 16/06 (https://dejure.org/2006,9014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von Mieten; Ausschluss einer ordentlichen Kündigung; Zulässigkeit eines Insich-Geschäfts; Anwendbarkeit der Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch; Abstellen auf einen rechtlichen Gesichtspunkt ohne vorherigen Hinweis

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 726; ; BGB § 987; ; BGB § 988; ; BGB § 990; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; HGB § 132; ; HGB § 234

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 14709
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    Es leitet hieraus aber keine Beendigung des als stille Gesellschaft zu qualifizierenden (BGH, Urt. v. 12. Januar 1998, II ZR 98/96, unveröff.) Kooperationsvertrags nach §§ 234, 132 HGB ab.

    b) Der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung lässt sich nur aus der Eingangspassage des Kooperationsvertrags ableiten, wonach die Vereinbarung "bis zum Vollzug aller erforderlichen Verträge bzw. Erteilung der endgültigen Genehmigungen durch die Treuhandstelle" gelten solle (BGH, Urt. v. 12. Januar 1998, II ZR 98/96, unveröff.).

    Auch hatte die N. GmbH einem Wechsel der Gesellschafter der durch den Kooperationsvertrag entstandenen Gesellschaft nicht zugestimmt (BGH, Urt. v. 12. Januar 1998, II ZR 98/96, unveröff.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    aa) Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341, 345 f.).

    Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BVerfGE 84, 188, 191; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG NVwZ 2006, 586, 587).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    aa) Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341, 345 f.).

    Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BVerfGE 84, 188, 191; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG NVwZ 2006, 586, 587).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00

    Wirksamkeit einer durch Insichgeschäft zum Nachteil des Vertretenen getroffenen

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    Die Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch sind auch auf In-sich-Geschäfte anzuwenden (BGH, Urt. v. 25. Februar 2002, II ZR 374/00, NJW 2002, 1488).
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BVerfGE 84, 188, 191; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG NVwZ 2006, 586, 587).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    Dazu reicht aber seine - hier erfolgte - schriftliche Fixierung aus (Senat, Urt. v. 8. März 1991, V ZR 25/90, NJW 1991, 1730).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BVerfGE 84, 188, 191; 86, 133, 144; 98, 218, 263; BVerfG NVwZ 2006, 586, 587).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    aa) Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341, 345 f.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - V ZR 16/06
    aa) Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 108, 341, 345 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08

    Zulässigkeit des Zurückweisens eines neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz;

    Ein Gericht, dass den Parteien seine Rechtsansicht kundgetan hat, dann aber zu einer anderen Ansicht gelangt, muss die Parteien darauf hinweisen und ihnen vor seiner Endentscheidung durch Urteil Gelegenheit zur Stellungnahme und zu einem der geänderten Rechtsauffassung des Gerichts Rechnung tragenden Sachvortrag geben (Senat , Beschl. v. 9. November 2006, V ZR 16/06, BeckRS 2006 14709; Beschl. v. 1. Juli 2007, V ZR 200/06, aaO).
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