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   OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - I-9 U 32/05   

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https://dejure.org/2005,8918
OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - I-9 U 32/05 (https://dejure.org/2005,8918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2005 - I-9 U 32/05 (https://dejure.org/2005,8918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 (https://dejure.org/2005,8918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche des durch die Bespielung eines Klaviers gestörten Nachbarn; Anwendbarkeit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zur Bemessung der Wesentlichkeit einer von einem Grundstück ausgehenden Emission; Musizieren innerhalb der eigenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 906; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1004; ; BImSchG § 3 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 § 1004; BImSchG § 3 Abs. 5
    Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 5158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Der Klageantrag ist zwar entgegen der Auffassung der Beklagten zulässig und vollstreckbar (vgl. BGHZ 121, 248, 251 f.; BGHZ 140, 1 ff.), aber nicht begründet.

    Bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit sind demnach wertende Momente einzubeziehen (vgl. BGHZ 140, 1 ff.).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Der Klageantrag ist zwar entgegen der Auffassung der Beklagten zulässig und vollstreckbar (vgl. BGHZ 121, 248, 251 f.; BGHZ 140, 1 ff.), aber nicht begründet.

    Als Entscheidungshilfe ersetzt sie aber nicht die Prüfung und Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls, gibt dieser Würdigung aber eine Orientierung (vgl. BGHZ 111, 63, 67; BGHZ 121, 248, 251; BGHZ 161, 223 ff.).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind oder nicht, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 2003, 3699 ff.).

    Insoweit ist allerdings immer zu berücksichtigen, dass es sich bei den technischen Regelwerken nur um Richtlinien handelt, die nicht schematisch angewendet werden dürfen (vgl. BGH NJW 2003, 3699 ff.).

  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Es darf zwar auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt werden, nicht jedoch insgesamt verboten werden (vgl. BGHZ 139, 289 ff.), da das Musizieren in der eigenen Wohnung zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) gerechnet werden muss (vgl. OLG Hamm, NJW 1981, 465).

    Nicht gerechtfertigt erscheint hingegen ein genereller Ausschluss des Musizierens an Sonn- und Feiertagen, weil gerade an diesen Tagen vielfach ein Bedürfnis zum Musizieren besteht (vgl. OLG Hamm, NJW 1981, 465 f.).

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Zum einen erachtet selbst die TA-Lärm Geräuschspitzen von 10 dB (A) für zulässig; zum anderen hätte das Landgericht ohne Durchführung eines Ortstermins einen bestimmten Grenzwert nicht festsetzen dürfen (vgl. BGH NJW 1992, 2019; BGHZ 97, 361, 367).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Als Entscheidungshilfe ersetzt sie aber nicht die Prüfung und Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls, gibt dieser Würdigung aber eine Orientierung (vgl. BGHZ 111, 63, 67; BGHZ 121, 248, 251; BGHZ 161, 223 ff.).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Werden sie überschritten, indizieren sie die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung, werden sie eingehalten oder unterschritten, so indizieren sie die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung (vgl. BGH MDR 2005, 328 f.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Gleichwohl kann die TA-Lärm, auch wenn sie nicht einschlägig ist, als Entscheidungshilfe dienen (vgl. BGHZ 120, 239, 256 f.).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Zum einen erachtet selbst die TA-Lärm Geräuschspitzen von 10 dB (A) für zulässig; zum anderen hätte das Landgericht ohne Durchführung eines Ortstermins einen bestimmten Grenzwert nicht festsetzen dürfen (vgl. BGH NJW 1992, 2019; BGHZ 97, 361, 367).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1988 - 6 U 30/87

    Anspruch gegen Nachbarn auf Unterlassung von Musizieren auf Nachbargrundstück;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
    Daher wird in Rechtsprechung und Literatur auch nicht die Auffassung vertreten, dass bei einem Klavierspiel ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden darf; vielmehr wird lediglich eine zeitliche Begrenzung der Hausmusik befürwortet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1179 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 184, 407 f.; LG Düsseldorf DWW 1990, 87 f.; LG Nürnberg-Fürth, WuM 1992, 253; Gramlich, NJW 1985, 2131 f.; Pfeifer, ZMR 1987, 361, 364).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.09.1991 - 13 S 5296/90

    Schlagzeugspielen hat seine Grenzen

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Einerseits kann der musizierende Nachbar im Grundsatz nicht zur Einhaltung bestimmter Richtwerte verurteilt werden; ein unbefangenes Musizieren wäre nicht möglich, wenn leise Töne erlaubt, laute dagegen verboten würden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158).

    So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).

    Dies ließe nämlich außer Acht, dass Berufstätige, aber auch Schüler häufig gerade abends und am Wochenende Zeit für das Musizieren finden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158).

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2018 - 8 K 2964/15

    Gebetsruf ; Muezzin ; Ermessensausübung ; negative Religionsfreiheit

    vgl. etwa VG Münster, Urteil vom 8. März 1991 - 1 K 623/90 -, NVwZ 1993, 297 = juris, Rn. 35 und Rn. 39 (Hundebellen); OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris, Rn. 5 (Klavierspiel); vgl. auch die Ausführungen der Verwaltungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz, Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - VB1 8001.7.39 (VNr. 1/94), des Innenministeriums - IB1 95.10.13 - und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - 316-61-3.1-2 - vom 17. Januar 1994, MBl.
  • VG Aachen, 06.03.2008 - 6 K 124/08

    Erledigung eines Gerichtsverfahrens im Beschlusswege durch Abschluss eines

    vgl. Boissereé/Oels/Hansmann, Immissionsschutzrecht, Band I, Loseblatt, Stand August 2007, A 2, § 15 LImSchG § 15 Rn. 4 und § 9 LImSchG Rn. 6 ff; VG Münster, Urteil vom 8. März 1991 - 1 K 623/90 -, NVwZ 1993, 297 = juris Rn. 35 und Rn. 39; Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris Rn. 5 (zum Klavierspiel).

    vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris Rn. 5 (zum Klavierspiel).

    vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris Rn. 5 (zum Klavierspiel).

    vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98 -, NJW 1998, 3713 = juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2005 - I-9 U 32/05 -, juris Rn. 9 f. (zum Klavierspiel); Landgericht (LG) Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 19. März 2003 - 4 T 20/03 -, juris Rn. 9 (zum Schlagzeugspiel).

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