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   BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02   

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https://dejure.org/2006,7878
BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02 (https://dejure.org/2006,7878)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2006 - XII ZB 130/02 (https://dejure.org/2006,7878)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2006 - XII ZB 130/02 (https://dejure.org/2006,7878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wertgrenze für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Berechnung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 544; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 206
  • BeckRS 2006, 15202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02
    Die Berufungsbegründung erfordert insbesondere weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02 - NJW 2003, 2532, 2533 = FamRZ 2003, 1272, 1273 und vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02 - NJW-RR 2003, 1580).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02
    Die Berufungsbegründung erfordert insbesondere weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02 - NJW 2003, 2532, 2533 = FamRZ 2003, 1272, 1273 und vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02 - NJW-RR 2003, 1580).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZB 130/02
    Diese Wertgrenze gilt nach § 26 Nr. 8 EGZPO nur für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO und kann auf die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss nicht entsprechend angewendet werden (BGH Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132).
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